Was genau ist eine Duldung?
Duldung bedeutet wörtlich „Duldung/Tolerierung“ und ist kein Aufenthaltstitel, sondern eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (nach § 60a Aufenthaltsgesetz). Sie wird einer Person erteilt, die eigentlich aus Deutschland ausreisen müsste, deren Abschiebung aber aus rechtlichen oder humanitären Gründen vorübergehend nicht durchgeführt werden kann.
Arten der Duldung in Deutschland
1. Duldung aus tatsächlichen Gründen (faktische Gründe)
Sie wird erteilt, wenn eine Abschiebung nicht möglich ist, z. B. wegen:
fehlender gültiger Reisedokumente,
logistischer Probleme im Herkunftsland,
gesperrtem Luftraum oder bewaffnetem Konflikt.
Dies ist die häufigste Form.
2. Duldung aus medizinischen Gründen
Sie wird erteilt, wenn eine Person schwer erkrankt ist und eine Abschiebung vorübergehend unzumutbar ist.
Die Erkrankung muss durch präzise und anerkannte ärztliche Gutachten nachgewiesen werden.
3. Ausbildungsduldung
Sie wird erteilt, wenn eine Person eine anerkannte Ausbildung (Ausbildung) begonnen hat.
Sie gilt für die Dauer der Ausbildung und kann verlängert werden.
4. Beschäftigungsduldung
Sie wird erteilt, wenn eine Person seit einer bestimmten Zeit legal arbeitet und bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z. B. Steuern, keine Straftaten).
Sie kann später den Weg zu einem stabileren Aufenthalt eröffnen.
5. Duldung light (eingeschränkte Duldung)
Sie wird Personen erteilt, die bei der Identitätsklärung oder Abschiebung nicht mitwirken (z. B. Identität verschleiern).
Rechte sind stark eingeschränkt, Arbeit und Bewegungsfreiheit können untersagt sein.
Rechte mit einer Duldung
Obwohl es kein regulärer Aufenthaltstitel ist, gewährt eine Duldung gewisse Grundrechte – je nach Art:
Arbeit: bei normaler Duldung oft nur mit Zustimmung; bei Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung meist möglich; bei Duldung light in der Regel nicht.
Schule/Ausbildung: möglich bzw. bei Ausbildungsduldung erforderlich; bei Duldung light meist ausgeschlossen.
Bewegungsfreiheit in Deutschland: häufig eingeschränkt; bei Ausbildungs-/Beschäftigungsduldung meist weniger Einschränkungen; bei Duldung light stark eingeschränkt.
Sozialleistungen: grundsätzlich nach AsylbLG; bei Duldung light oft sehr begrenzt.
Krankenversicherung: Basisversorgung; bei bestimmten Konstellationen regulärer.
Familiennachzug: in der Regel nicht möglich, bei Duldung light praktisch ausgeschlossen.
Pflichten während einer Duldung
vollständige Mitwirkung gegenüber Behörden und Aktualisierung von Adresse/Daten,
oft Residenzpflicht (Gebiet nur mit Erlaubnis verlassen),
Nachweise über Passbeschaffung oder Gründe der Unmöglichkeit,
regelmäßige Verlängerung (oft nur 1–6 Monate).
Kann man eine Duldung in einen Aufenthaltstitel umwandeln?
Ja, in bestimmten Fällen kann später eine Aufenthaltserlaubnis möglich sein, z. B. wenn:
eine Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldung vorliegt und alle Voraussetzungen erfüllt sind,
keine Straftaten vorliegen,
der Lebensunterhalt weitgehend gesichert ist,
Integration nachweisbar ist (Sprache, Arbeit, gesellschaftliche Teilhabe).
Wann endet eine Duldung?
wenn der Abschiebungshinderungsgrund wegfällt (z. B. Pass wird beschafft),
bei Gesetzesverstößen oder wenn die Ausländerbehörde nicht verlängert,
wenn ein Schutzstatus/Asylentscheidung erteilt wird,
bei freiwilliger Ausreise oder Abschiebung.
Fazit
Auch wenn eine Duldung kein Aufenthaltstitel ist, kann sie für viele Menschen eine vorübergehende Perspektive bieten – besonders bei Ausbildung oder Arbeit. Wer die Regeln kennt, Pflichten erfüllt und aktiv auf Stabilität hinarbeitet, kann unter Umständen später einen regulären Aufenthalt erreichen.
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