Beschäftigungsduldung: Wie behalten Sie Ihren Job trotz abgelehntem Asylantrag?

Was ist eine Beschäftigungsduldung?
Die Beschäftigungsduldung ist eine besondere Form der Duldung (Aussetzung der Abschiebung). Sie wird Personen erteilt, die:

  • deren Asylantrag abgelehnt wurde oder die keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel besitzen,

  • aber regelmäßig arbeiten, Steuern zahlen,

  • und ihre Integration sowie wirtschaftliche Selbstständigkeit nachweisen.

Ziel ist es, wirtschaftlich integrierten Menschen trotz ungeklärtem Aufenthaltsstatus eine Chance zu geben, zu bleiben und weiterzuarbeiten.

Wer kann eine Beschäftigungsduldung beantragen?
Sie richtet sich insbesondere an Personen, die:

  • eine aktuelle Duldung besitzen,

  • seit mindestens 12 Monaten regelmäßig und nachweisbar arbeiten,

  • in Deutschland keine Straftaten begangen haben,

  • keine Hinweise auf vorsätzliche Mitwirkungshindernisse bei der Abschiebung zeigen (z. B. Identität verbergen oder Passbeschaffung verweigern),

  • ihren Lebensunterhalt vollständig selbst sichern – ohne Sozialleistungen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung
Dauer der Beschäftigung:

  • mindestens 12 Monate durchgehend gearbeitet.

  • Beschäftigung muss ordnungsgemäß sein (Teilzeit oder Vollzeit) mit Arbeitsvertrag und Sozialversicherungsbeiträgen.

Dauer des Aufenthalts:

  • mindestens 12 Monate Aufenthalt in Deutschland.

Sprache und Integration:

  • Nachweis eines Mindestmaßes an sprachlicher und sozialer Integration (bevorzugt A2 oder höher).

Finanzielle Selbstständigkeit:

  • keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt.

  • Einkommen muss für den grundlegenden Lebensunterhalt ausreichen.

Keine Vorstrafen:

  • jede Freiheitsstrafe (auch zur Bewährung) kann zur Ablehnung führen.

Mitwirkung gegenüber Behörden:

  • Vorlage eines Reisepasses oder Nachweis ernsthafter Bemühungen, ihn zu beschaffen.

  • keine früheren falschen Angaben.

Wie lange gilt die Beschäftigungsduldung?

  • Sie wird zunächst für 30 Monate (2,5 Jahre) erteilt.

  • Später kann sie – bei fortbestehender Beschäftigung und Erfüllung weiterer Voraussetzungen – in einen Aufenthaltstitel überführt werden (z. B. § 25b oder § 19d AufenthG).

Welche Rechte gewährt die Beschäftigungsduldung?

Recht Möglich?
Vorübergehender legaler Aufenthalt Ja, für 30 Monate
Arbeitserlaubnis Ja, im selben Arbeitsverhältnis
Verlängerung Möglich
Wechsel in einen regulären Aufenthaltstitel Ja, später unter Bedingungen
Bewegungsfreiheit innerhalb Deutschlands Ja, ohne Residenzpflicht
Krankenversicherung Ja, im gesetzlichen System
Familiennachzug Sehr selten, aber in Ausnahmefällen rechtlich möglich

Schritte zur Beantragung der Beschäftigungsduldung
1) Benötigte Unterlagen sammeln:

  • Arbeitsvertrag und Arbeitgeberbescheinigung.

  • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate.

  • Nachweis der Sozialversicherungszahlungen.

  • Nachweis der Wohnung und Meldebescheinigung.

  • Sprachnachweis (A2-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis).

  • Kopie der aktuellen Duldung.

2) Antrag bei der Ausländerbehörde stellen:

  • persönliche Antragstellung.

  • empfohlen: mit Begleitschreiben oder nach rechtlicher Beratung.

3) Entscheidung abwarten:

  • Prüfung der Voraussetzungen.

  • bei Zustimmung: Ausstellung des neuen Dokuments.

Was kommt nach der Beschäftigungsduldung?
Nach erfolgreicher Zeit mit Arbeit und Aufenthalt kann man beantragen:

  • eine reguläre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (§ 19d AufenthG),

  • oder – je nach Fall – weitere Aufenthaltstitel bis hin zu dauerhaftem Aufenthalt (§ 25b oder § 26 AufenthG).

Ablehnung oder Widerruf
Der Antrag kann abgelehnt oder die Beschäftigungsduldung widerrufen werden, wenn:

  • die Arbeit verloren geht, ohne schnell nachweislich Ersatz zu suchen,

  • eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit relevanten Folgen begangen wird,

  • Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr gezahlt werden,

  • staatliche Leistungen bezogen werden.

Fazit
Die Beschäftigungsduldung ist nicht nur ein Weg, eine Abschiebung zu vermeiden, sondern ein ernsthafter rechtlicher Schritt in Richtung dauerhafter Integration. Sie belohnt Menschen, die arbeiten und für sich selbst sorgen – selbst wenn ihr Asylantrag zuvor abgelehnt wurde. Mit der Zeit kann diese befristete Lösung in einen dauerhaften Aufenthalt übergehen.

ـ Das Autorenteam und die Redaktion bemühen sich um genaue Informationen durch intensive Recherche und die Sichtung mehrerer Quellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unbestätigt sein. Bitte betrachten Sie die Informationen als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Stellen.


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