Anerkannte Berufskrankheiten in Deutschland

Berufskrankheiten in Deutschland (anerkannte Berufskrankheiten)

Das sind Erkrankungen, die in Deutschland offiziell als arbeitsbedingt anerkannt sind und die der betroffenen Person besondere Ansprüche gewähren – zum Beispiel auf Entschädigung, medizinische Behandlung sowie teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente.

Was bedeutet „Berufskrankheit“?
Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die unmittelbar aus der Art oder den Bedingungen der Arbeit entsteht und in der offiziellen Liste der Berufskrankheiten (BK-Liste) der Bundesregierung aufgeführt ist.

Solche Fälle werden über die gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft (BG) abgewickelt – und nicht nur über die normale Krankenversicherung.

Beispiele für anerkannte Berufskrankheiten

  • Erkrankungen der Atemwege
    Chronische Vergiftung durch Schwermetalle, Silikose, Asbestose, berufliches Asthma

  • Erkrankungen von Muskeln und Gelenken
    Chronische Sehnenentzündungen, Rückenleiden durch schwere körperliche Arbeit

  • Erkrankungen durch chemische Stoffe
    Hautkrebs durch dauernden Kontakt mit Ölen und Metallbearbeitungsstoffen, Leberschäden durch Lösungsmittel

  • Krebserkrankungen
    Lungenkrebs durch Asbestexposition, Hautkrebs durch UV-Strahlung bei Außentätigkeiten

  • Neurologische und psychische Erkrankungen
    Parkinson-Erkrankung durch bestimmte Pestizide (kürzlich aufgenommen), psychische Störungen nach schweren Unfällen oder Gewalterlebnissen

  • Erkrankungen des Gehörs
    Hörverlust durch dauernden Lärm, zum Beispiel Maschinenlärm

  • Infektionskrankheiten
    Zum Beispiel Tuberkulose sowie Hepatitis B und C bei Beschäftigten im Gesundheitswesen und in Laboren

Wer entscheidet über die Anerkennung als Berufskrankheit?

  • Die Anzeige erfolgt durch die behandelnde Ärztin / den Arzt oder durch die betroffene Person direkt bei der Berufsgenossenschaft (BG).

  • Es werden berufskundliche und medizinische Ermittlungen eingeleitet.

  • Wenn sich bestätigt, dass die Krankheit ursächlich auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist, erfolgt eine offizielle Anerkennung als Berufskrankheit (Anerkennung als Berufskrankheit).

Welche Rechte haben Betroffene?

  • Umfassende medizinische Versorgung durch die BG
    Ärztliche Behandlung, Medikamente, Reha-Maßnahmen

  • Finanzielle Entschädigung (Rente)
    Wenn die Erkrankung die Erwerbsfähigkeit mindert, kann eine Rente der Unfallversicherung gezahlt werden.

  • Anpassung des Arbeitsplatzes oder Versetzung
    Die betroffene Person kann auf einen gesundheitlich geeigneteren Arbeitsplatz umgesetzt werden.

  • Berufliche Rehabilitation
    Umschulung (Umschulung) oder Maßnahmen zur Anpassung / Wiedereingliederung (Anpassungsmaßnahmen).

Gilt jede Krankheit, die bei der Arbeit auftritt, automatisch als Berufskrankheit?

Nein. Es muss ein direkter ursächlicher Zusammenhang zwischen Arbeit und Krankheit nachgewiesen werden. Zum Beispiel:

  • Rückenschmerzen durch reine Büroarbeit gelten in der Regel nicht als Berufskrankheit.

  • Chronische Sehnenentzündungen durch ständig wiederholte, schwere körperliche Tätigkeiten können dagegen anerkannt werden.

Neu hinzugekommene Berufskrankheiten (nach der Corona-Pandemie)

  • COVID-19 kann als Berufskrankheit anerkannt werden, insbesondere bei Beschäftigten

    • im Gesundheitswesen,

    • in Laboren,

    • bei Polizei

    • und in bestimmten Fällen bei Lehrkräften.

Gibt es eine offizielle Liste?

Ja. Grundlage ist die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV). Dort sind alle anerkannten Berufskrankheiten mit eigenen BK-Nummern (BK-Nummer) rechtlich verbindlich aufgeführt.


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