Schritte zur Anerkennung der ärztlichen Abschlüsse von Nicht-EU-Ärzten in Deutschland (Nicht-EU Ärzte)
Der umfassende Leitfaden für alle, die in Deutschland als Ärztin/Arzt arbeiten wollen
Wenn Sie ein Medizinstudium außerhalb der EU (zum Beispiel in Syrien, Jemen, Ägypten, Irak usw.) abgeschlossen haben und den Arztberuf in Deutschland ausüben möchten, müssen Sie ein klar geregeltes Anerkennungsverfahren durchlaufen, um die Approbation (ärztliche Berufszulassung) zu erhalten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Schritte im Überblick.
1. Zuständige Behörde je nach Bundesland ermitteln
Die Erteilung der Approbation erfolgt in Deutschland durch die Behörden der einzelnen Bundesländer.
Sie müssen zunächst herausfinden, in welchem Bundesland Sie den Antrag stellen wollen, zum Beispiel:
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Schleswig-Holstein: Landesamt für soziale Dienste
Dort reichen Sie später Ihre Unterlagen ein.
2. Wichtige Unterlagen zusammenstellen
Die Bundesländer verlangen inhaltlich sehr ähnliche Unterlagen, unter anderem:
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Reisepass | Beglaubigte Kopie |
| Ärztliches Abschlusszeugnis | Übersetzt und notariell beglaubigt |
| Fächer- und Notenübersicht (Transcript) | Wichtig zur Beurteilung der Gleichwertigkeit |
| Nachweis der Berufserfahrung (falls vorhanden) | Zum Beispiel Praktisches Jahr, Assistenzarztzeiten, frühere Anstellungen |
| Lebenslauf auf Deutsch | Chronologischer Lebenslauf |
| Sprachnachweis Deutsch B2 | Von anerkannten Instituten wie telc oder Goethe |
| Nachweis Fachsprache Medizin (Fachsprachprüfung) | In der Regel Niveau C1 Medizin |
| Führungszeugnis | Aus dem Herkunftsland und aus Deutschland (polizeiliches Führungszeugnis) |
| Ärztliches Gesundheitszeugnis | Bestätigung, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen |
Die Behörde kann je nach Bundesland zusätzliche Dokumente verlangen.
3. Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis stellen
Es gibt zwei Arten von Berufszulassungen:
| Art der Zulassung | Bedeutung |
|---|---|
| Approbation | Dauerhafte, uneingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung des Arztberufes in ganz Deutschland |
| Berufserlaubnis (befristet) | Zeitlich begrenzte Erlaubnis (meist bis zu 2 Jahre) zur Tätigkeit in einem bestimmten Bundesland |
Viele internationale Ärztinnen und Ärzte beginnen mit einer Berufserlaubnis, arbeiten zunächst im Krankenhaus, sammeln Erfahrung und bereiten sich parallel auf Prüfungen vor, um später die volle Approbation zu erhalten.
4. Prüfung der Gleichwertigkeit (Gleichwertigkeitsprüfung)
Ihre medizinische Ausbildung wird mit dem deutschen Medizinstudium verglichen.
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Wenn die Behörde feststellt, dass Ihre Ausbildung im Wesentlichen gleichwertig ist, können Sie direkt zur Approbation zugelassen werden (bei erfüllten Sprach- und Formalanforderungen).
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Wenn wesentliche Unterschiede (wesentliche Unterschiede) im Studium festgestellt werden, müssen Sie in der Regel eine Prüfung ablegen:
Kenntnisprüfung (Kenntnisprüfung Medizin)
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Inhalt: vor allem Innere Medizin und Chirurgie
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Form: mündlich-praktische Prüfung vor einer Kommission
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Termin: häufig nach mehreren Monaten klinischer Tätigkeit oder Vorbereitung
5. Fachsprachprüfung Medizin (Fachsprachprüfung)
Ohne ausreichende Sprachkompetenz im medizinischen Bereich wird keine Berufszulassung erteilt.
Die Fachsprachprüfung findet vor einer ärztlichen Kommission statt und umfasst in der Regel:
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Anamnesegespräch mit einer Patientin oder einem Patienten
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Verfassen eines ärztlichen Berichtes (Arztbrief)
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Fachgespräch mit einer Kollegin oder einem Kollegen über Befunde und Diagnosen
Einige Bundesländer verlangen die Fachsprachprüfung bereits vor der Gleichwertigkeitsprüfung, andere im Anschluss.
6. Erteilung der Approbation
Wenn Sie:
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die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen
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die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung nachgewiesen haben (oder die Kenntnisprüfung bestanden haben)
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sowie die sprachlichen Nachweise (B2 + Fachsprachprüfung C1 Medizin) erbracht haben
erhalten Sie die Approbation – das offizielle, unbefristete Zertifikat, mit dem Sie in Deutschland ohne Einschränkungen als Ärztin/Arzt tätig werden dürfen.
Wichtige Hinweise
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Die gesamte Verfahrensdauer kann je nach Bundesland und Vollständigkeit der Unterlagen zwischen 6 und 24 Monaten liegen.
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Ein Ausbildungsgang (Ausbildung) ist für Ärztinnen und Ärzte nicht nötig – entscheidend sind Anerkennungsverfahren, Prüfungen und Sprachnachweise.
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Mit einer Berufserlaubnis können Sie schon frühzeitig in einem Krankenhaus arbeiten, praktische Erfahrung sammeln und gleichzeitig Ihren Lebensunterhalt sichern.
Wenn Sie zusätzlich Unterstützung benötigen, können Sie sich zum Beispiel informieren über:
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Musterlebenslauf auf Deutsch für Ärztinnen und Ärzte
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Tipps zum Bestehen der Fachsprachprüfung Medizin
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Bundesländer, in denen Verfahren und Wartezeiten günstiger sind
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Projekte und Organisationen, die geflüchteten Ärztinnen und Ärzten helfen
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