Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk (Sandalen, Absatzschuhe) – ist das wirklich ein Verstoß?

Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk in Deutschland: Sind High Heels oder Sandalen wirklich ein Verkehrsverstoß?

An warmen Sommertagen oder zu besonderen Anlässen fahren viele Menschen Auto, während sie offene Sandalen oder sogar Schuhe mit hohem Absatz (High Heels) tragen. Doch in Deutschland stellt sich immer wieder die Frage: Gilt das als Verkehrsverstoß? Und darf die Polizei einen Fahrer allein wegen der Art seiner Schuhe belangen?

Die Antwort ist etwas komplex: Rein rechtlich ist das Fahren mit Sandalen oder High Heels kein ausdrücklicher Tatbestand im Gesetz, aber die Folgen können im Ernstfall gravierend sein – vor allem, wenn es zu einem Unfall oder Kontrollverlust über das Fahrzeug kommt.

Gibt es ein Gesetz, das das Fahren mit bestimmten Schuhen verbietet?

Im deutschen Straßenverkehrsrecht gibt es keine Vorschrift, die ausdrücklich vorschreibt, welcher Schuhtyp beim Fahren getragen werden muss.
Allerdings heißt es in § 1 StVO:

„Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Damit liegt die Verantwortung für die Wahl des Schuhwerks beim Fahrer selbst – unter der Voraussetzung, dass er jederzeit eine vollständige und sichere Fahrzeugbeherrschung gewährleisten kann.

Was sagt die deutsche Rechtsprechung dazu?

In einem bekannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) wurde klargestellt, dass das Tragen von Sandalen oder sogar Barfußfahren für sich genommen keinen eigenen Verkehrsverstoß darstellt.

Kommt es jedoch zu einem Unfall, weil der Fahrer etwa:

  • von Pedal oder Bremse abrutscht,

  • oder das Fahrzeug nicht sicher bedienen kann,

kann ihm ein Mitverschulden (Mitverschulden) angelastet werden – wegen „falscher oder ungeeigneter Schuhwahl“.

In einigen Fällen haben Versicherungen:

  • die Schadensregulierung eingeschränkt, oder

  • vom Fahrer verlangt, einen Teil der Kosten selbst zu tragen,

weil ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung bei der Wahl des Schuhwerks vorgeworfen wurde.

Gibt es ein formelles Bußgeld durch die Polizei?

Im normalen Alltagsverkehr kann die Polizei kein Verwarnungsgeld allein dafür erheben, dass jemand mit Sandalen oder High Heels fährt.

Anders sieht es aus, wenn:

  • das Schuhwerk offensichtlich die Bedienbarkeit von Bremse, Kupplung oder Gas beeinträchtigt,

  • oder es zu einem unsicheren Fahrmanöver kommt.

Dann kann der Vorwurf lauten:

  • „Fahrzeug nicht unter Kontrolle gehabt“,

woraus ein Verwarngeld von bis zu 35 € oder mehr – je nach Situation – folgen kann.

Wie sieht es bei Lkw-Fahrern und gewerblichen Fahrern aus?

Für Berufskraftfahrer, etwa:

  • Lkw-Fahrer,

  • Rettungswagenfahrer,

  • oder andere gewerbliche Transporte,

gelten oft interne Sicherheitsvorschriften der Unternehmen oder der Berufsgenossenschaft. Dort kann vorgeschrieben sein, dass nur geschlossene, feste und geprüfte Sicherheitsschuhe getragen werden dürfen.

In solchen Fällen ist das Fahren mit Sandalen oder ähnlichem:

  • ein klarer Verstoß gegen die Dienstvorschriften,

  • und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben (Abmahnung, Disziplinarmaßnahmen).

Praktische Empfehlungen

Auch wenn es kein ausdrückliches Schuhverbot im Gesetz gibt, empfehlen Experten:

  • Flache, geschlossene Schuhe mit rutschfester Sohle beim Fahren zu tragen.

  • Einen „Fahrschuh“ dauerhaft im Auto zu lassen, den man vor Fahrtbeginn schnell anziehen kann.

  • Nicht barfuß und möglichst auch nicht mit sehr schweren Schuhen (z. B. Bergschuhe) oder extrem hohen Absätzen zu fahren.

Fazit

Das Fahren mit Sandalen oder High Heels ist für sich genommen keine rechtlich definierte Verkehrswidrigkeit. Es wird aber dann zum Problem, wenn das Schuhwerk die Fahrzeugkontrolle beeinträchtigt oder Unfälle begünstigt.

In Deutschland wird am Ende nicht der Schuh bestraft, sondern die Folge seines Einsatzes: Wer wegen ungeeigneter Schuhe das Auto nicht sicher führen kann, riskiert Mitschuld, Ärger mit der Versicherung und ein Bußgeld.

Die goldene Regel lautet daher:
Trage beim Fahren, was dir volle Kontrolle über Pedale und Fahrzeug gibt – denn Verkehrssicherheit beginnt wortwörtlich bei den Füßen.

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