Steuern auf die Lebensversicherung (Lebensversicherung) in Deutschland
(Besteuerung der Lebensversicherung in Deutschland)
Eine Lebensversicherung (Lebensversicherung) ist ein Versicherungsvertrag, der je nach Ausgestaltung Folgendes leisten kann:
eine Geldsumme im Todesfall (Versicherung im Todesfall),
eine Auszahlung bei Erleben eines bestimmten Alters oder Datums (Erlebensfallversicherung),
eine private Altersvorsorge / Kapitalaufbau (Kapitallebensversicherung).
Sie wird häufig als langfristige Geldanlage plus Absicherung der Familie genutzt.
Ja, aber grundsätzlich erst bei der Auszahlung, also wenn du Geld aus der Police erhältst.
Die eingezahlten Beiträge selbst sind nicht direkt steuerpflichtig und in der Regel nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben voll absetzbar (Ausnahmen bei Altverträgen / speziellen Rentenprodukten).
| Vertragsart | Steuerpflichtig? | Steuerliche Behandlung |
|---|---|---|
| Auszahlung im Todesfall (Todesfallleistung) | Für die Begünstigten grundsätzlich steuerfrei | Nur relevant für Erbschaftsteuer, wenn Freibeträge überschritten werden |
| Auszahlung bei Erleben (Erlebensfallversicherung) | Ja | Es werden nur die Erträge / Gewinne besteuert |
| Langfristiger Vertrag (Laufzeit ≥ 12 Jahre + Auszahlung nach 62) | Ja, aber privilegiert | Es wird nur 50 % des Gewinns der Einkommensteuer unterworfen |
Grundformel:
Auszahlungsbetrag – Summe der gezahlten Beiträge = Gewinn (Ertrag)
Besteuert wird also nicht der gesamte Auszahlungsbetrag, sondern nur der Gewinnanteil.
Wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
| Bedingung | Steuerliche Folge |
|---|---|
| Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre | Nur 50 % des Gewinns werden besteuert |
| Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres | Halb-Einkünfte-Besteuerung auf den Ertrag |
| Vertrag wurde nicht bereits steuerlich abgesetzt (z. B. als Vorsorgeaufwand) | Vermeidung von Doppelförderung |
Dann gilt:
→ Nur die Hälfte des erzielten Gewinns wird in der Einkommensteuererklärung als sonstige Einkünfte erfasst.
Werden die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt (z. B. kurze Laufzeit, vor 62 ausgezahlt), greift in der Regel die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) auf den vollen Gewinn:
Kapitalertragsteuer: 25 %
Solidaritätszuschlag
ggf. Kirchensteuer
In der Praxis ergibt sich dadurch eine Gesamtbelastung von ungefähr 26,375 % oder etwas mehr (mit Kirchensteuer).
Für sogenannte Altverträge kann eine komplette Steuerfreiheit gelten, wenn:
der Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde,
bestimmte Bedingungen zur Laufzeit (mindestens 12 Jahre) und Zahlungsweise erfüllt sind,
die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt (bei vielen Altregelungen).
→ Dann können die Auszahlungen vollständig steuerfrei sein, sowohl in Bezug auf Einkommensteuer als auch Kapitalertragsteuer (unter Vorbehalt der Erbschaftsteuer im Todesfall).
| Vertragsart / Zeitraum | Abzugsfähigkeit? | Hinweise |
|---|---|---|
| Neuverträge nach 2005 | In der Regel nein | Beiträge üblicherweise nicht als Sonderausgaben abzugsfähig |
| Altverträge vor 2005 | Teilweise ja | Unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben möglich |
| Verträge mit Altersvorsorgecharakter (z. B. Riester, Rürup) | Ja, eigenes System | Spezielle steuerliche Förderung, eigene Regeln |
| Deutscher Begriff | Bedeutung auf Arabisch |
|---|---|
| Lebensversicherung | التأمين على الحياة |
| Erlebensfall | حالة البقاء على قيد الحياة |
| Todesfall | حالة الوفاة |
| Kapitallebensversicherung | تأمين حياة مرتبط بالادخار / رأس المال |
| Kapitalertragsteuer | ضريبة الأرباح الرأسمالية |
| Einkommensteuer | ضريبة الدخل |
| Sonderausgaben | نفقات خاصة قابلة للخصم في بعض الحالات |
Bei der Auszahlung einer Lebensversicherung wird grundsätzlich nur der Gewinnanteil besteuert.
Werden die Bedingungen (Laufzeit mindestens 12 Jahre und Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr) erfüllt, wird nur 50 % des Gewinns der Einkommensteuer unterworfen.
Die laufenden Beiträge sind bei normalen Neuverträgen in der Regel nicht absetzbar, mit Ausnahmen für Altverträge und bestimmte Altersvorsorgeprodukte (z. B. Riester/Rürup).
Im Todesfall fließt die Leistung steuerfrei an die begünstigten Personen, kann aber bei sehr hohen Summen im Rahmen der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden.
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