Steuern auf die Lebensversicherung (Lebensversicherung)

Steuern auf die Lebensversicherung (Lebensversicherung) in Deutschland
(Besteuerung der Lebensversicherung in Deutschland)


1. Was ist eine „Lebensversicherung“?

Eine Lebensversicherung (Lebensversicherung) ist ein Versicherungsvertrag, der je nach Ausgestaltung Folgendes leisten kann:

  • eine Geldsumme im Todesfall (Versicherung im Todesfall),

  • eine Auszahlung bei Erleben eines bestimmten Alters oder Datums (Erlebensfallversicherung),

  • eine private Altersvorsorge / Kapitalaufbau (Kapitallebensversicherung).

Sie wird häufig als langfristige Geldanlage plus Absicherung der Familie genutzt.


2. Werden Lebensversicherungen besteuert?

  • Ja, aber grundsätzlich erst bei der Auszahlung, also wenn du Geld aus der Police erhältst.

  • Die eingezahlten Beiträge selbst sind nicht direkt steuerpflichtig und in der Regel nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben voll absetzbar (Ausnahmen bei Altverträgen / speziellen Rentenprodukten).


3. Besteuerung bei Auszahlung der Lebensversicherung

Vertragsart Steuerpflichtig? Steuerliche Behandlung
Auszahlung im Todesfall (Todesfallleistung) Für die Begünstigten grundsätzlich steuerfrei Nur relevant für Erbschaftsteuer, wenn Freibeträge überschritten werden
Auszahlung bei Erleben (Erlebensfallversicherung) Ja Es werden nur die Erträge / Gewinne besteuert
Langfristiger Vertrag (Laufzeit ≥ 12 Jahre + Auszahlung nach 62) Ja, aber privilegiert Es wird nur 50 % des Gewinns der Einkommensteuer unterworfen

4. Wie wird der steuerpflichtige Gewinn berechnet?

Grundformel:

Auszahlungsbetrag – Summe der gezahlten Beiträge = Gewinn (Ertrag)

Besteuert wird also nicht der gesamte Auszahlungsbetrag, sondern nur der Gewinnanteil.


5. Steuerbegünstigung bei langen Laufzeiten (12 Jahre + Auszahlung nach 62)

Wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

Bedingung Steuerliche Folge
Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre Nur 50 % des Gewinns werden besteuert
Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres Halb-Einkünfte-Besteuerung auf den Ertrag
Vertrag wurde nicht bereits steuerlich abgesetzt (z. B. als Vorsorgeaufwand) Vermeidung von Doppelförderung

Dann gilt:
Nur die Hälfte des erzielten Gewinns wird in der Einkommensteuererklärung als sonstige Einkünfte erfasst.


6. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind

Werden die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt (z. B. kurze Laufzeit, vor 62 ausgezahlt), greift in der Regel die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) auf den vollen Gewinn:

  • Kapitalertragsteuer: 25 %

  • Solidaritätszuschlag

  • ggf. Kirchensteuer

In der Praxis ergibt sich dadurch eine Gesamtbelastung von ungefähr 26,375 % oder etwas mehr (mit Kirchensteuer).


7. Was gilt für ältere Verträge?

Für sogenannte Altverträge kann eine komplette Steuerfreiheit gelten, wenn:

  • der Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde,

  • bestimmte Bedingungen zur Laufzeit (mindestens 12 Jahre) und Zahlungsweise erfüllt sind,

  • die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt (bei vielen Altregelungen).

→ Dann können die Auszahlungen vollständig steuerfrei sein, sowohl in Bezug auf Einkommensteuer als auch Kapitalertragsteuer (unter Vorbehalt der Erbschaftsteuer im Todesfall).


8. Sind Beiträge zur Lebensversicherung steuerlich absetzbar?

Vertragsart / Zeitraum Abzugsfähigkeit? Hinweise
Neuverträge nach 2005 In der Regel nein Beiträge üblicherweise nicht als Sonderausgaben abzugsfähig
Altverträge vor 2005 Teilweise ja Unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben möglich
Verträge mit Altersvorsorgecharakter (z. B. Riester, Rürup) Ja, eigenes System Spezielle steuerliche Förderung, eigene Regeln

9. Wichtige Begriffe

Deutscher Begriff Bedeutung auf Arabisch
Lebensversicherung التأمين على الحياة
Erlebensfall حالة البقاء على قيد الحياة
Todesfall حالة الوفاة
Kapitallebensversicherung تأمين حياة مرتبط بالادخار / رأس المال
Kapitalertragsteuer ضريبة الأرباح الرأسمالية
Einkommensteuer ضريبة الدخل
Sonderausgaben نفقات خاصة قابلة للخصم في بعض الحالات

10. Fazit

  • Bei der Auszahlung einer Lebensversicherung wird grundsätzlich nur der Gewinnanteil besteuert.

  • Werden die Bedingungen (Laufzeit mindestens 12 Jahre und Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr) erfüllt, wird nur 50 % des Gewinns der Einkommensteuer unterworfen.

  • Die laufenden Beiträge sind bei normalen Neuverträgen in der Regel nicht absetzbar, mit Ausnahmen für Altverträge und bestimmte Altersvorsorgeprodukte (z. B. Riester/Rürup).

  • Im Todesfall fließt die Leistung steuerfrei an die begünstigten Personen, kann aber bei sehr hohen Summen im Rahmen der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden.

Das Autorinnen- und Redaktionsteam dieser Website bemüht sich, durch umfangreiche Recherchen und die Nutzung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht endgültig bestätigt sein. Daher sollten die Informationen in diesem Artikel nur als erste Orientierung dienen. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte stets an Steuerberaterinnen oder die zuständigen Behörden.


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