Steuern auf Beamte im öffentlichen Dienst (Beamtensteuer)

Steuern auf Beamte in Deutschland
(Gibt es eine „Beamtensteuer“?)


Gibt es eine besondere Steuer namens „Beamtensteuer“?

Nein.
Es existiert im deutschen Steuerrecht keine eigene Steuer mit der Bezeichnung „Beamtensteuer“.

Aber wichtig ist:

  • Beamte unterliegen dem ganz normalen Einkommensteuersystem, genau wie andere Arbeitnehmer.

  • Der Unterschied liegt nicht bei der Steuer, sondern bei der Sozialversicherung (Rente, Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung).


Wer gilt als „Beamter“?

Als Beamte (Beamte/Beamtinnen) gelten Personen, die im Dienst von:

  • dem Bund (Bund)

  • den Ländern (Länder)

  • den Kommunen (Gemeinden, Städte)

  • oder sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Schulen, Polizei, Zoll, Gerichte)

stehen.

Beispiele:
Lehrkräfte im Beamtenverhältnis, Polizeibeamte, Richter, Zollbeamte, Verwaltungsbeamte usw.


Welche Steuern zahlt ein Beamter?

Beamte zahlen grundsätzlich dieselben Steuern wie Angestellte. Unterschiede gibt es vor allem bei den Sozialabgaben.

Art der Abgabe

  Wird sie bei Beamten erhoben?

  Anmerkungen

Einkommensteuer (Einkommensteuer)

  Ja

  Besteuerung nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif

Solidaritätszuschlag (Soli)

  Ja (falls über Freigrenze)

  Gilt wie bei anderen Steuerpflichtigen

Kirchensteuer (Kirchensteuer, falls kirchenzugehörig)

  Ja

  8–9 % der festgesetzten Einkommensteuer

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenversicherung)

  Nein

  Beamte zahlen keine RV-Beiträge, sie erhalten später eine staatliche Pension

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherung)

  Nein

  Beamte sind nicht in der Arbeitslosenversicherung versichert

Krankenversicherung

  Ja, aber meist privat (PKV)

  In der Regel Private Krankenversicherung + Beihilfe durch den Dienstherrn


Vergleich: Beamter vs. „normaler“ Angestellter

Kriterium

  Beamter

  Angestellter (in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst)

Einkommensteuer

  Ja

  Ja

Krankenversicherung

  Meist PKV + Beihilfe des Dienstherrn

  GKV (gesetzliche Krankenversicherung) oder ggf. PKV

Rentenversicherung

  Keine Beiträge zur gesetzlichen RV; später staatliche Pension

  Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung

  Keine Beiträge

  Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung

Netto-Einkommen

  Oft etwas höher, weil weniger Sozialabgaben

  Tendenziell niedriger, da volle Sozialversicherungsbeiträge


Warum heißt es oft, Beamte würden „weniger Steuern“ zahlen?

  • Steuersatz und Steuergesetz sind gleich wie bei allen anderen.

  • Der Unterschied entsteht, weil Beamte keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das bedeutet:

  • Netto bleibt mehr vom Bruttogehalt übrig.

  • Im Gegenzug erhalten Beamte im Alter eine Pension, die direkt vom Staat finanziert wird.

  • Die Höhe der Pension richtet sich nach Dienstdauer und letzter Besoldungsgruppe.


Wichtige Begriffe

Deutscher Begriff

  Arabische Bedeutung

Beamter / Beamtin

  موظف رسمي لدى الدولة

Einkommensteuer

  ضريبة الدخل

Rentenversicherung

  تأمين التقاعد

Arbeitslosenversicherung

  تأمين البطالة

Private Krankenversicherung (PKV)

  التأمين الصحي الخاص

Pension

  معاش تقاعدي خاص بالموظفين الرسميين


Fazit

  • Es gibt keine besondere „Beamtensteuer“ in Deutschland.

  • Beamte zahlen Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer wie andere Arbeitnehmer.

  • Sie sind aber von Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit und meist privat krankenversichert mit staatlicher Beihilfe.

  • Dadurch ist das Netto-Gehalt eines Beamten oft höher als das eines vergleichbaren Angestellten – die Kehrseite ist ein eigenes, vom Staat finanziertes Pensionssystem.

Das Autor:innen- und Redaktionsteam dieser Seite ist bemüht, alle Informationen auf Grundlage sorgfältiger Recherche und mehrerer Quellen korrekt darzustellen. Dennoch können Fehler oder Unklarheiten nicht ausgeschlossen werden. Die Inhalte stellen daher nur eine erste Orientierung dar; für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an Steuerberater:innen oder die zuständigen Behörden.


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