Steuern auf Beamte in Deutschland
(Gibt es eine „Beamtensteuer“?)
Nein.
Es existiert im deutschen Steuerrecht keine eigene Steuer mit der Bezeichnung „Beamtensteuer“.
Aber wichtig ist:
Beamte unterliegen dem ganz normalen Einkommensteuersystem, genau wie andere Arbeitnehmer.
Der Unterschied liegt nicht bei der Steuer, sondern bei der Sozialversicherung (Rente, Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung).
Als Beamte (Beamte/Beamtinnen) gelten Personen, die im Dienst von:
dem Bund (Bund)
den Ländern (Länder)
den Kommunen (Gemeinden, Städte)
oder sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Schulen, Polizei, Zoll, Gerichte)
stehen.
Beispiele:
Lehrkräfte im Beamtenverhältnis, Polizeibeamte, Richter, Zollbeamte, Verwaltungsbeamte usw.
Beamte zahlen grundsätzlich dieselben Steuern wie Angestellte. Unterschiede gibt es vor allem bei den Sozialabgaben.
Art der Abgabe
Wird sie bei Beamten erhoben?
Anmerkungen
Einkommensteuer (Einkommensteuer)
Ja
Besteuerung nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif
Solidaritätszuschlag (Soli)
Ja (falls über Freigrenze)
Gilt wie bei anderen Steuerpflichtigen
Kirchensteuer (Kirchensteuer, falls kirchenzugehörig)
Ja
8–9 % der festgesetzten Einkommensteuer
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenversicherung)
Nein
Beamte zahlen keine RV-Beiträge, sie erhalten später eine staatliche Pension
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherung)
Nein
Beamte sind nicht in der Arbeitslosenversicherung versichert
Krankenversicherung
Ja, aber meist privat (PKV)
In der Regel Private Krankenversicherung + Beihilfe durch den Dienstherrn
Kriterium
Beamter
Angestellter (in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst)
Einkommensteuer
Ja
Ja
Krankenversicherung
Meist PKV + Beihilfe des Dienstherrn
GKV (gesetzliche Krankenversicherung) oder ggf. PKV
Rentenversicherung
Keine Beiträge zur gesetzlichen RV; später staatliche Pension
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Keine Beiträge
Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung
Netto-Einkommen
Oft etwas höher, weil weniger Sozialabgaben
Tendenziell niedriger, da volle Sozialversicherungsbeiträge
Steuersatz und Steuergesetz sind gleich wie bei allen anderen.
Der Unterschied entsteht, weil Beamte keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Das bedeutet:
Netto bleibt mehr vom Bruttogehalt übrig.
Im Gegenzug erhalten Beamte im Alter eine Pension, die direkt vom Staat finanziert wird.
Die Höhe der Pension richtet sich nach Dienstdauer und letzter Besoldungsgruppe.
Deutscher Begriff
Arabische Bedeutung
Beamter / Beamtin
موظف رسمي لدى الدولة
Einkommensteuer
ضريبة الدخل
Rentenversicherung
تأمين التقاعد
Arbeitslosenversicherung
تأمين البطالة
Private Krankenversicherung (PKV)
التأمين الصحي الخاص
Pension
معاش تقاعدي خاص بالموظفين الرسميين
Es gibt keine besondere „Beamtensteuer“ in Deutschland.
Beamte zahlen Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer wie andere Arbeitnehmer.
Sie sind aber von Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit und meist privat krankenversichert mit staatlicher Beihilfe.
Dadurch ist das Netto-Gehalt eines Beamten oft höher als das eines vergleichbaren Angestellten – die Kehrseite ist ein eigenes, vom Staat finanziertes Pensionssystem.
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