Steuerrückerstattung für Ausländer bei Ausreise aus Deutschland

Steuerrückerstattung für Ausländer bei Ausreise aus Deutschland
(Steuerrückerstattung bei Ausreise für Ausländer)

Können Ausländer bei der Ausreise aus Deutschland Steuern zurückerhalten?

Ja, in vielen Fällen ist es möglich, einen Teil der gezahlten Steuern zurückzubekommen, insbesondere wenn:

  • du angestellt warst und nur einen Teil des Jahres in Deutschland gearbeitet hast, oder

  • du während deines Aufenthalts zu viel Lohnsteuer gezahlt hast, oder

  • dein Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag lag.

Wer hat Anspruch auf eine Steuerrückerstattung nach der Ausreise?

Situation Steuerrückerstattung möglich?
Ausländischer Arbeitnehmer, der im laufenden Jahr ausreist Ja
Ausländischer Student, der nebenbei gearbeitet hat und ausreist Ja
Person ohne steuerpflichtiges Einkommen Nein
Ausländischer Freelancer, der nach einem kurzen Projekt ausreist Möglich

Was kann man zurückbekommen?

  • Die Einkommensteuer (Einkommensteuer / Lohnsteuer), die monatlich von deinem Lohn einbehalten wurde.

Nicht erstattungsfähig sind in der Regel:

  • Beiträge zur Krankenversicherung,

  • Beiträge zur Rentenversicherung, die nicht direkt ausgezahlt werden (es gibt hier nur unter bestimmten Bedingungen nach vielen Jahren Erstattungsmöglichkeiten),

  • Kirchensteuer, es sei denn, du bist vor der Ausreise offiziell aus der Kirche ausgetreten.

Praktisches Beispiel:

Du hast von Januar bis Juli in Deutschland gearbeitet und bist danach ausgereist.
Die Lohnsteuer wurde so berechnet, als würdest du das ganze Jahr arbeiten.

→ Dein tatsächliches Jahreseinkommen ist dadurch niedriger, als zunächst angenommen.
→ Wenn du eine Steuererklärung abgibst, bekommst du in vielen Fällen einen Teil der zu viel gezahlten Steuer zurück.


Welche Schritte sind nötig, um eine Rückerstattung zu bekommen?

Schritt 1: Offizielle Abmeldung (Abmeldung)

  • Du meldest dich beim Einwohnermeldeamt / Bürgeramt ab.

  • Du erhältst eine Bescheinigung über die Abmeldung: „Abmeldebescheinigung“.

Schritt 2: Abgabe der Steuererklärung (Steuererklärung)

Mögliche Wege:

Art der Abgabe Was wird benötigt?
Elektronisch über ELSTER Steuer-ID + Abmeldebescheinigung
Über einen Steuerberater Sinnvoll, wenn du die Sprache nicht gut beherrschst oder der Fall kompliziert ist
Über Steuer-Apps / Programme Zum Beispiel Taxfix, WISO, Smartsteuer usw.

Achte darauf, dass du:

  • das Hauptformular ESt 1 V ausfüllst,

  • die Anlage N für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beilegst,

  • deine neue Adresse im Ausland angibst,

  • und eine gültige IBAN für die Rücküberweisung (auch ausländische IBAN möglich) angibst.


Wann wird die Rückerstattung ausgezahlt?

  • In der Regel 8 bis 16 Wochen nach Eingang der Steuererklärung beim Finanzamt.

  • Der Betrag wird direkt auf dein Bankkonto überwiesen.

  • Auch ein Konto im Ausland ist möglich, solange die IBAN gültig ist.


Wichtige Hinweise

  • Du kannst deine Steuererklärung bis zu 4 Jahre nach deiner Ausreise nachreichen.

  • Hebe unbedingt Kopien auf von:

    • der Abmeldebescheinigung,

    • deiner Lohnsteuerbescheinigung,

    • deinen Bankdaten (IBAN / BIC).


Wichtige Begriffe

Deutscher Begriff Arabische Übersetzung
Steuerrückerstattung استرداد الضريبة
Abmeldung تسجيل الخروج من ألمانيا
Steuererklärung الإقرار الضريبي السنوي
Einkommensteuer ضريبة الدخل
Lohnsteuerbescheinigung شهادة ضريبة الراتب من صاحب العمل

Fazit:

  • In vielen Fällen kannst du als ausländische Arbeitnehmerin oder ausländischer Arbeitnehmer nach der Ausreise aus Deutschland einen erheblichen Teil deiner gezahlten Steuern zurückerhalten.

  • Voraussetzung ist eine offizielle Abmeldung sowie die Abgabe einer Steuererklärung.

  • Oft geht es um mehrere Hundert bis hin zu mehreren Tausend Euro, die dir zurückgezahlt werden können.

  • Du hast vier Jahre Zeit, um den Antrag nach deiner Ausreise zu stellen.

Das Autor:innen- und Redaktionsteam dieser Seite achtet darauf, alle Informationen nach sorgfältiger Recherche und anhand mehrerer Quellen korrekt darzustellen. Dennoch können Fehler oder Unklarheiten nicht ausgeschlossen werden. Die Inhalte sind daher nur als erste, unverbindliche Orientierung zu verstehen. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an das zuständige Finanzamt oder eine professionelle Steuerberatung.


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