Ursprungszeugnis EUR.1: Wie lassen sich die Zölle auf türkische Waren reduzieren?

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-24 Blog-Kategorie: Zoll - الجمارك

Ursprungszeugnis EUR.1: Wie reduzierst du die Zölle auf türkische Waren?

Was ist das EUR.1-Ursprungszeugnis?

Das Ursprungszeugnis EUR.1 ist ein offizielles Dokument, das von den Zollbehörden im Ausfuhrland (z. B. Türkei) ausgestellt wird und bestätigt, dass die eingeführten Waren ihren Ursprung in einem Land haben, das ein Präferenzabkommen mit der Europäischen Union abgeschlossen hat.

Die Türkei ist Teil der Zollunion (Zollunion) mit der EU. Dadurch sind folgende Vorteile möglich:

  • Vollständige Zollbefreiung für bestimmte Industrieerzeugnisse

  • oder Zollermäßigungen für landwirtschaftliche und halbverarbeitete Produkte

Voraussetzung ist, dass die Ware vollständig in der Türkei hergestellt wurde oder dort einer ausreichenden Be- oder Verarbeitung unterzogen wurde.

Wann wird das EUR.1-Zeugnis verwendet?

  • Beim Import von Waren aus der Türkei nach Deutschland, wenn du von einer Zollbefreiung profitieren möchtest.

  • Das EUR.1 muss bereits beim Export beantragt werden; es wird von den türkischen Zollbehörden ausgestellt und zusammen mit den Versand- und Frachtpapieren mitgeschickt.

Was bringt dir das konkret?

Fall Mit EUR.1 Ohne EUR.1
Industriewaren (Kleidung, Werkzeuge, Elektronik …) Kein Zoll (volle Befreiung) Zoll meist zwischen 4–10 %
Landwirtschaftliche Waren (Gemüse, Öle …) Teilweise Zollermäßigung Voller Zollsatz nach Zolltarif

➤ Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % musst du in jedem Fall zahlen. Das EUR.1-Zeugnis befreit nur von den Zöllen (Zoll), nicht von der EUSt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um vom EUR.1 zu profitieren?

  • Die Ware muss in der Türkei hergestellt oder ausreichend bearbeitet worden sein (nicht nur umgepackt oder weiterverkauft).

  • Das Zeugnis muss vor oder spätestens bei der Ausfuhr beantragt und ausgestellt werden – nicht nachträglich.

  • Es muss im Original bei der deutschen Zollabfertigung vorgelegt werden.

  • Änderungen oder manuelle Ergänzungen sind nur durch die zuständige Behörde zulässig.

Finanzielles Beispiel

  • Du importierst eine Sendung mit Kleidung aus der Türkei im Wert von 20.000 €.

  • Der reguläre Zollsatz beträgt 10 %, wenn kein EUR.1 vorliegt.
    ➤ Du würdest 2.000 € Zoll bezahlen.

Mit EUR.1-Ursprungszeugnis:

  • Zollbefreiungkein Zoll
    ➤ Du zahlst nur die EUSt = 3.800 € (19 % von 20.000 €).

Du sparst also 2.000 € direkt – dank eines einzigen Dokuments.

Gibt es eine elektronische Alternative zum EUR.1?

Ja. In bestimmten Fällen kann der türkische zugelassene Ausführer anstelle des Formulars EUR.1 eine Ursprungserklärung auf der Rechnung abgeben. Voraussetzungen:

  • Der Exporteur ist als zugelassener Ausführer registriert.

  • Für nicht zugelassene Exporteure darf der Wert der Sendung 6.000 € nicht überschreiten.

  • Für zugelassene Exporteure kann die Ursprungserklärung auch bei höheren Werten verwendet werden.

Ist das EUR.1 nur für türkische Waren sinnvoll?

Nein. Das EUR.1-Ursprungszeugnis wird auch im Handel mit anderen Ländern verwendet, die Präferenz- oder Freihandelsabkommen mit der EU haben, zum Beispiel:

  • Marokko, Tunesien, Ägypten, Jordanien

  • Schweiz, Norwegen, Albanien

  • Mexiko, Kanada (CETA)

  • und weitere Partnerländer

Schnelle Zusammenfassung

Frage Antwort
Was bringt das EUR.1-Zeugnis? Zollbefreiung oder Zollermäßigung auf Waren
Spart es auch die Einfuhrumsatzsteuer? Nein, nur den Zoll, nicht die EUSt
Muss es vor dem Export beantragt werden? Ja, unbedingt vor oder beim Export
Reicht eine elektronische Kopie? Nein, das Original ist erforderlich
Kann die Rechnungserklärung es ersetzen? Ja, in bestimmten Fällen, v. a. bei kleinen Sendungen oder für zugelassene Ausführer

Das Redaktionsteam dieses Portals achtet auf sorgfältige Recherche und nutzt mehrere Quellen. Dennoch können Fehler oder Unsicherheiten nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Informationen in diesem Beitrag dienen daher als erste Orientierung; für verbindliche Auskünfte solltest du dich immer an die zuständigen Behörden wenden.

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