Rückerstattung der Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer) für nicht in Deutschland ansässige Besucher: „Tax Free“ Schritt für Schritt am Flughafen
Beim Einkaufen in Deutschland zahlen alle Kund:innen die sogenannte Mehrwertsteuer (MwSt), derzeit in der Regel 19 % auf die meisten Waren und 7 % auf bestimmte Produkte wie Bücher oder einige Lebensmittel. Was viele nicht wissen: Tourist:innen mit Wohnsitz außerhalb der EU können sich diese Steuer bei der Ausreise wieder erstatten lassen – dieses Verfahren ist als Tax Free bekannt.
Im Folgenden erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du deine Mehrwertsteuer am Flughafen in Deutschland rechtssicher und möglichst unkompliziert zurückbekommst.
Das deutsche Recht knüpft den Tax-Free-Anspruch an mehrere Voraussetzungen:
Wohnsitz außerhalb der EU:
z. B. Besucher aus arabischen Ländern, aus Asien, Amerika, Afrika usw.
Ausreise innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum.
Einkauf in einem Geschäft, das offiziell am „Tax Free“-System teilnimmt.
Mitnahme der Ware im persönlichen Reisegepäck bei der Ausreise aus Deutschland (im Hand- oder Aufgabegepäck).
Grundsätzlich wird die in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer (19 % oder 7 %) zurückerstattet.
Da die Abwicklung meist über Dienstleister wie Global Blue oder Planet erfolgt, wird eine Servicegebühr einbehalten.
In der Praxis erhältst du daher meistens etwa 10 % bis 13 % des Bruttorechnungsbetrags zurück.
Achte beim Einkaufen darauf, dass das Geschäft am Tax-Free-System teilnimmt (Hinweise im Schaufenster / an der Kasse).
Bitte an der Kasse ausdrücklich um ein „Tax Free“-Formular
(auch bekannt als Ausfuhrbescheinigung oder Tax Refund Form).
Das Formular muss u. a. enthalten:
deinen vollständigen Namen,
deine Reisepassnummer,
deine Anschrift im Heimatland,
eine Beschreibung der gekauften Waren,
die Rechnungsnummer,
den Stempel des Geschäfts.
Wichtig: In der Regel muss jede einzelne Rechnung einen Mindestwarenwert von über 50 € (netto, ohne MwSt) haben, damit sie tax-free-fähig ist.
Bevor du dein Gepäck eincheckst:
Begib dich zum Zollschalter im Abflugbereich des Flughafens.
Lege dort vor:
deinen Nicht-EU-Reisepass,
dein Flugticket bzw. die Bordkarte (Ausreisenachweis),
die Originalware (unbenutzt, im Idealfall in Originalverpackung),
das Tax-Free-Originalformular samt Kaufbeleg.
Ohne den Zollstempel (Zollstempel) ist keine Erstattung möglich.
Prüft der Zollbeamte deine Unterlagen und ist alles in Ordnung, versieht er das Formular mit einem offiziellen Zollstempel.
Besonders bei hochpreisigen Artikeln (Elektronik, Uhren, Schmuck etc.) kann der Zoll verlangen, dass du dein Gepäck öffnest, um die Ware tatsächlich vorzuzeigen.
Nach dem Zollstempel geht es weiter zu einem Tax-Refund-Schalter einer Dienstleistungsfirma (z. B. Global Blue, Planet):
Du kannst dir den Betrag sofort in bar auszahlen lassen (meist in Euro, teils auch in anderen Währungen),
oder
du wählst eine Erstattung auf dein Bankkonto bzw. deine Kreditkarte
(die Bearbeitung dauert hier üblicherweise 2 bis 4 Wochen).
Falls im Flughafen kein geöffnetes Refund-Büro vorhanden ist, besteht oft die Möglichkeit, die gestempelten Originalformulare per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse zu senden.
Frühzeitig am Flughafen sein:
Besonders in stark frequentierten Flughäfen wie Frankfurt (FRA) oder München (MUC) kann das Verfahren zusätzliche Zeit benötigen.
Immer Originalunterlagen aufbewahren:
Sowohl die Originalrechnung als auch das Original-Tax-Free-Formular gut aufheben.
Ware nicht voreilig einchecken:
Lege die Ware erst dann ins Aufgabegepäck, nachdem du den Zollstempel erhalten hast.
Mehrere Geschäfte = mehrere Formulare:
Für jede einzelne Rechnung aus einem anderen Geschäft wird ein eigenes Formular benötigt.
| Flughafen | Zoll (Zoll-Schalter) – typischer Standort | Tax-Refund-Schalter |
|---|---|---|
| Frankfurt (FRA) | Terminal 1, Halle B (meist im Bereich vor der Sicherheitskontrolle) | Global Blue / Planet |
| München (MUC) | Terminal 2, Ebene 4, Abflugbereich | Global Blue |
| Berlin (BER) | Terminal 1, Zollbereich (vor der Ausreise) | Planet |
(Die genauen Positionen können sich ändern – im Zweifel immer den Informationsschalter im Flughafen fragen.)
Ohne offiziellen Zollstempel des Zolls ist dein Tax-Free-Antrag praktisch wertlos.
In seltenen Ausnahmefällen kann man nachträglich Kontakt mit der zuständigen Zollbehörde in Deutschland aufnehmen, doch die Chancen auf eine nachträgliche Anerkennung sind erfahrungsgemäß sehr gering.
Das „Tax Free“-Verfahren in Deutschland ist eine sehr gute Möglichkeit, für Nicht-EU-Besucher:innen einen Teil der Einkaufskosten wieder hereinzuholen.
Wer die Voraussetzungen erfüllt und die richtigen Schritte am Flughafen beachtet, kann einen spürbaren Teil der Mehrwertsteuer auf seine Einkäufe zurückbekommen – ganz legal und relativ unkompliziert.
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