Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten aus Ihrem Heimatland nach Deutschland: Regelungen zur zulässigen Menge und ärztliches Attest
Bei einer Reise oder einem Umzug nach Deutschland müssen viele Patientinnen und Patienten bereits verordnete Medikamente aus ihrem Herkunftsland mitbringen – sei es ein Antibiotikum für eine zeitlich begrenzte Behandlung oder Dauermedikation bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck.
Trotz verschiedener Reiseerleichterungen gelten in Deutschland strenge Regeln, um die Sicherheit von Arzneimitteln zu gewährleisten und den Handel mit illegalen oder nicht zugelassenen Medikamenten zu verhindern.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Sie zur Einfuhr von Medikamenten nach Deutschland für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten wissen müssen – einschließlich der zulässigen Menge und der erforderlichen Unterlagen.
1. Zulässige Menge: Bedarf für bis zu drei Monate
Es ist erlaubt, eine Menge an Medikamenten einzuführen, die für die Behandlung über einen Zeitraum von höchstens drei Monaten ausreicht – also ausschließlich für den persönlichen Gebrauch.
Die mitgeführte Menge darf den Bedarf, der in einem gültigen ärztlichen Rezept oder offiziellen medizinischen Bericht angegeben ist, nicht überschreiten.
Größere Mengen sind grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine besondere Genehmigung der deutschen Gesundheitsbehörden vor.
2. Erforderliche Unterlagen
Ärztliches Attest oder Rezept
Sie sollten ein offizielles Rezept oder ein schriftliches Attest Ihrer Ärztin/Ihres Arztes mitführen, das Folgendes enthält:
Name des Medikaments und seine Stärke (Dosierung).
Tägliche Dosis.
Erforderliche Behandlungsdauer (z. B. 90 Tage).
Medizinischer Zweck bzw. Diagnose oder Behandlungsgrund.
Unterschrift der Ärztin/des Arztes sowie Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, Praxisstempel).
Es ist empfehlenswert, dass dieses Schreiben ins Deutsche oder Englische übersetzt wird, insbesondere wenn die Medikamente kontrollierte oder betäubungsmittelähnliche Wirkstoffe enthalten.
3. Verbotene Medikamente oder Arzneimittel mit Genehmigungspflicht
Einige Medikamente, die betäubungsmittelhaltige Stoffe enthalten (z. B. Tramadol, Codein, Morphin), erfordern vor der Einfuhr eine besondere Betäubungsmittel-Genehmigung (BtM-Erlaubnis).
Bestimmte Hormonpräparate und Anabolika/Leistungssteigerer unterliegen strengen Vorschriften und können zusätzliche Genehmigungen erfordern.
4. Vorgehen bei der Einreise nach Deutschland
Führen Sie die Medikamente in der Originalverpackung mit sich – gemeinsam mit dem Rezept oder dem ärztlichen Attest.
Es kann sein, dass Sie bei der Einreise aufgefordert werden, die Medikamente und die dazugehörigen Unterlagen beim Zoll vorzuzeigen (insbesondere, wenn Sie den roten Ausgang benutzen oder zu benutzen haben).
Wenn keine ausreichenden Unterlagen vorhanden sind, kann dies zur Beschlagnahme der Medikamente oder zur Zurückweisung der Einfuhr führen.
5. Tipps für Reisende
Nehmen Sie nur die Menge an Medikamenten mit, die Sie für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten tatsächlich benötigen.
Achten Sie darauf, dass das Rezept oder das ärztliche Schreiben klar und detailliert ist.
Vermeiden Sie es, Medikamente mitzunehmen, die in Deutschland unbekannt, nicht zugelassen oder verboten sind.
Wenn Sie aus medizinischen Gründen größere Mengen benötigen, sollten Sie sich vorab mit den deutschen Gesundheitsbehörden oder einer Ärztin/einem Arzt in Deutschland in Verbindung setzen.
Zusammenfassung
| Bedingung | Erläuterung |
|---|---|
| Menge der Medikamente | Bedarf für maximal 3 Monate, nur für den persönlichen Gebrauch |
| Erforderliche Unterlagen | Ärztliches Rezept oder offizielles Attest, ggf. übersetzt |
| Betäubungsmittelhaltige Medikamente | Erfordern eine besondere Genehmigung (BtM-Erlaubnis) |
| Mitführen der Medikamente | In Originalverpackung zusammen mit den Unterlagen |
| Zollverfahren | Es kann eine Kontrolle geben; ggf. Deklaration am roten Ausgang |
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