Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
Eine Sorgerechtsverfügung ist ein rechtsverbindliches Dokument, das von einem Elternteil oder von beiden Elternteilen gemeinsam verfasst wird. Darin legen sie fest, wer die elterliche Sorge (Sorgerecht) für ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll, wenn sie sterben oder plötzlich ausfallen – z. B. durch einen schweren Unfall oder eine ernsthafte Erkrankung.
Ziel dieser Verfügung ist, dass das Kind in einer sicheren, vertrauten Umgebung bleibt – bei einer Person, der die Eltern vertrauen und die sie im Voraus bewusst ausgewählt haben.
Es empfiehlt sich besonders, eine Sorgerechtsverfügung zu erstellen, wenn:
du minderjährige Kinder hast, insbesondere unter 18 Jahren,
du als Mutter oder Vater allein sorgeberechtigt bist (Alleinerziehende),
ihr als Eltern nicht verheiratet seid oder in einer rechtlich unklaren Konstellation lebt,
die Sorge besteht, dass das Kind im Ernstfall zu Personen kommen könnte, die ihr nicht möchtet.
Ohne Sorgerechtsverfügung kann Folgendes passieren:
Das Jugendamt (Jugendamt) greift ein und nimmt das Kind zunächst in staatliche Obhut oder bringt es in eine Pflegefamilie.
Das Familiengericht setzt einen Vormund oder eine Vormundin ein, der/die möglicherweise nicht euren Vorstellungen entspricht.
Innerhalb der Familie kann es zu Konflikten und Streit darüber kommen, wer sich um das Kind kümmern soll.
Eine Sorgerechtsverfügung ist für das Gericht nicht zu 100 % bindend, sie wird aber sehr ernst genommen und gilt als starkes Indiz für den Willen der Eltern.
Typische Inhalte sind zum Beispiel:
Daten des/der Kinder:
vollständiger Name,
Geburtsdatum.
Name der Person oder des Ehepaares, dem ihr das Sorgerecht übertragen möchtet:
vollständiger Name,
Anschrift,
Verhältnis zum Kind (z. B. Tante, Onkel, Großeltern, enge Freunde).
Gründe, warum ihr genau diese Person ausgewählt habt (z. B. Nähe zum Kind, ähnliche Werte, stabile Lebenssituation).
Ggf. Angaben zu Personen, die das Sorgerecht ausdrücklich nicht erhalten sollen, mit kurzer Begründung.
Unterschrift des/der Elternteile(s) und Datum.
Es ist empfehlenswert, die Verfügung:
entweder durch einen Notar (Notar) beurkunden zu lassen
oder sie in ein formelles Testament (Testament) einzubinden.
Dies ist ein allgemeines Beispiel auf Deutsch, das individuell angepasst werden sollte:
Sorgerechtsverfügung
Sollte mir / uns etwas zustoßen und ich / wir nicht mehr in der Lage sein, die elterliche Sorge für unser Kind / unsere Kinder [Name des Kindes / der Kinder, Geburtsdatum] auszuüben, bestimme(n) ich / wir hiermit:
[Vollständiger Name der gewünschten Person, Anschrift, Verhältnis zum Kind]
als Vormund.
Ort, Datum
Unterschrift(en)
Wichtig ist, dass die Verfügung auffindbar ist, wenn etwas passiert. Zum Beispiel:
zu Hause an einem bekannten, sicheren Ort (zusammen mit anderen wichtigen Unterlagen),
beim vorgesehenen Vormund bzw. der vorgesehenen Vormundin,
hinterlegt bei einem Notar oder Rechtsanwalt,
registriert bzw. hinterlegt beim zuständigen Nachlassgericht.
Ja. Eine Sorgerechtsverfügung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Man kann eine neue Verfügung verfassen,
die alte Fassung ausdrücklich aufheben oder vernichten,
wichtig ist immer: Datum und Unterschrift aktualisieren.
| Grund | Wirkung / Nutzen |
|---|---|
| Schutz des Kindes in Notfällen | Vermeidung überraschender Entscheidungen des Jugendamts |
| Vermeidung von Familienkonflikten | Der Wille der Eltern ist im Voraus klar festgelegt |
| Sicherheit für Kind und Familie | Kind bleibt nach Möglichkeit in vertrauter Umgebung |
Das Autorenteam dieser Website ist bemüht, durch intensive Recherche und die Nutzung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachten Sie die Informationen in diesem Artikel daher als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche, aktuelle Auskünfte stets an Notarinnen, Rechtsanwältinnen für Familienrecht oder die zuständigen Behörden.