Kita-Gebühren nach Einkommen – Rechenbeispiele für jedes Bundesland

Bundesländer mit kostenlosen oder niedrigen Gebühren

Berlin

  • Gebühren: Für alle Kinder kostenlos – unabhängig vom Einkommen oder Alter des Kindes.

  • Zusätzliche Kosten: Für Mahlzeiten oder besondere Aktivitäten können Beiträge erhoben werden.

Mecklenburg-Vorpommern

  • Gebühren: Für alle Kinder kostenlos.

Hamburg

  • Gebühren: Bis zu 5 Stunden Betreuung pro Tag kostenlos.

  • Zusätzliche Kosten: Zusätzliche Gebühren für längere Betreuungszeiten und Mahlzeiten.

Rheinland-Pfalz

  • Gebühren: Für Kinder ab zwei Jahren kostenlos.

Brandenburg

  • Gebühren: Für Familien mit einem jährlichen Nettoeinkommen von höchstens 35.000 Euro kostenlos.

  • Ermäßigte Gebühren: Für Familien mit einem Einkommen zwischen 35.001 und 55.000 Euro liegen die Beiträge – je nach Einkommen und Betreuungsstunden – zwischen 60 und 210 Euro im Monat.


Bundesländer mit mittleren Gebühren

Bayern

  • Zuschuss: Monatlicher Zuschuss von 100 Euro für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt.

  • Gebühren: Abhängig vom Betreuungsumfang; nach Abzug des Zuschusses liegen die Beiträge in der Regel zwischen 50 und 250 Euro pro Monat.

Hessen

  • Gebühren: Für Kinder ab 3 Jahren sind die ersten 6 Betreuungsstunden pro Tag kostenlos.

  • Zusätzliche Gebühren: Es fallen Beiträge für längere Betreuungszeiten und für Mahlzeiten an.


Bundesländer mit hohen Gebühren

Nordrhein-Westfalen (NRW)

  • Gebühren: Abhängig von Kommune und Einkommen.

  • In Bergisch Gladbach können die Beiträge für Familien mit einem Jahreseinkommen von mehr als 200.000 Euro bis zu 1.220 Euro pro Monat betragen.

  • In Mülheim an der Ruhr können die Beiträge für Familien mit hohem Einkommen bis zu 1.009 Euro pro Monat erreichen.

Baden-Württemberg

  • Gebühren: Abhängig von Kommune und Einkommen.

  • In Heilbronn können die Beiträge bis zu 493 Euro pro Monat betragen.

  • In Stuttgart liegen die Beiträge für dasselbe Einkommen bei rund 128 Euro pro Monat.


Wichtige Hinweise

  • Berücksichtigtes Einkommen: In den meisten Bundesländern wird bei der Berechnung der Gebühren das jährliche Nettohaushaltseinkommen zugrunde gelegt.

  • Gebührenbefreiungen: Familien, die soziale Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, sind häufig von den Gebühren befreit.

  • Zusätzliche Kosten: Für Mahlzeiten oder besondere Aktivitäten können zusätzliche Beiträge anfallen. (mbjs.brandenburg.de)

Das Autor*innen- und Redaktionsteam der Website ist bemüht, durch intensive Recherche und die Nutzung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig oder nicht gesichert sein. Daher sollten die in den Artikeln enthaltenen Informationen als erste Orientierung verstanden werden; für verbindliche und gesicherte Auskünfte wenden Sie sich bitte stets an die zuständigen Fachstellen.


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