Organisation von Geburtstagsfeiern in der Kita – Ernährungsregeln

In deutschen Kindertagesstätten (Kitas) werden Geburtstagsfeiern grundsätzlich begrüßt, weil sie das Gemeinschaftsgefühl und die Freude der Kinder stärken. Gleichzeitig gelten jedoch klare Regeln – besonders im Hinblick auf das Essen –, um die Gesundheit und Sicherheit aller Kinder zu schützen. Hier sind die wichtigsten Punkte:


1. Selbst mitgebrachtes Essen: erlaubt, aber unter Auflagen

In den meisten Kitas ist es erlaubt, einen selbst gebackenen Kuchen oder eine einfache selbst zubereitete Speise mitzubringen, allerdings unter folgenden Bedingungen:

  • ohne üppige Sahnehauben oder übermäßig viel Schokolade

  • kein Kuchen, der Alkohol enthält (z. B. Rumkuchen)

  • nach Möglichkeit kuchen- oder snacks ohne Nüsse bzw. ohne häufige Allergene

  • manche Kitas verlangen, dass die Zutatenliste schriftlich mitgebracht und beigelegt wird


2. Süßigkeiten: oft nicht erwünscht

  • Das Verteilen von Bonbons, Gummibärchen oder anderen Süßigkeiten ist in vielen Einrichtungen nicht erlaubt.

  • Stattdessen ist manchmal das Mitbringen von dekorativ angerichtetem Obst oder gesunden Snacks gestattet (z. B. kleine Maistüten, natürliche Säfte).


3. Bevorzugte gesunde Alternativen

Beliebt und häufig empfohlen sind zum Beispiel:

  • Obststücke, kindgerecht und kreativ angerichtet (z. B. auf Holzspießen)

  • Karottenkuchen oder Joghurtkuchen mit wenig Zucker

  • selbstgemachte Dattel- oder Haferbällchen

  • kleine Brote oder Brötchen mit Käse oder Erdnussbutter (sofern dies nicht ausdrücklich untersagt ist)


4. Lebensmittelallergien (Lebensmittelallergien)

Lebensmittelallergien gehören zu den wichtigsten Gründen dafür, dass Kitas strenge Regeln einführen.

  • Die Kita-Leitung sollte einige Tage vor dem Geburtstag informiert werden.

  • Dabei sind besondere Vorgaben für einzelne Kinder unbedingt zu beachten (z. B. Gluten-, Laktose- oder Nussallergie).


5. Übliche Abläufe beim Feiern

  • Gefeiert wird meistens am Vormittag oder während des gemeinsamen Frühstücks.

  • Das Geburtstagskind sitzt oft auf einem besonders geschmückten Stuhl und bekommt eventuell eine „Krone“ oder ein kleines symbolisches Geschenk von der Erzieherin/dem Erzieher.

  • Je nach Kitakonzept darf gelegentlich ein Elternteil zur Feier dazukommen und mitfeiern.


Ist eine Genehmigung oder ein Formular erforderlich?

In einigen Bundesländern oder bei bestimmten Trägern (Betreiberorganisationen) kann verlangt werden, dass die Eltern ein Einverständnisformular ausfüllen, insbesondere dann, wenn besondere Speisen mitgebracht werden sollen.

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