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Kostenfreie medizinische Behandlung
Der verletzte Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine vollständige, kostenfreie medizinische Behandlung (im Krankenhaus, bei Fachärzten, Physiotherapie usw.).
In der Regel wird der Arbeitnehmer zu einem Durchgangsarzt (Durchgangsarzt für Arbeitsunfälle) überwiesen.
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Verletztengeld (Einkommensersatz)
Ist der Arbeitnehmer nach dem Unfall nicht arbeitsfähig, erhält er Verletztengeld (eine Geldleistung) von der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Berufsgenossenschaft.
Dieses Verletztengeld wird nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (in den ersten 6 Wochen) gezahlt und beträgt in der Regel etwa 80 % des letzten Nettoentgelts des Arbeitnehmers.
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Rehabilitation (Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit)
Die Unfallversicherung übernimmt sämtliche Kosten der medizinischen und beruflichen Rehabilitation: Physiotherapie, berufliche Trainingsmaßnahmen, spezielle medizinische Hilfsmittel, Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Beruf oder zur Anpassung an eine dauerhafte Beeinträchtigung.
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Dauerhafte Entschädigung (Rente) bei Erwerbsminderung
Führt der Arbeitsunfall zu einer teilweisen oder dauerhaften Erwerbsminderung, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Unfallrente aus der Unfallversicherung.
Die Höhe der Rente wird nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem bisherigen Einkommen berechnet.
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Schutz vor Kündigung
Der Arbeitnehmer darf während der Zeit der Behandlung oder der Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall (Unfall) nicht willkürlich entlassen werden und unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz.
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Zusätzliche Rechte
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Erstattung der notwendigen Reisekosten für Behandlungen oder medizinische Untersuchungen.
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Erstattung für den Kauf medizinischer Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Prothesen usw.).
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Soziale und psychologische Unterstützung bei schwerer Behinderung (Beratung, Integrations- und Teilhabeprogramme).
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Leistungen an Familienangehörige im Todesfall infolge eines Arbeitsunfalls (Witwen-/Waisenrente).
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Meldepflicht und Verfahren
Der Unfall muss dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet und bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallversicherung angezeigt werden.
Alle medizinischen und administrativen Unterlagen sollten aufbewahrt werden, und die Behandlung ist gemäß den Anweisungen der Ärzte und der Versicherung fortzuführen.
Bei Problemen oder bei einer Ablehnung von Leistungen haben Sie das Recht, einen Fachanwalt für Versicherungs- oder Sozialrecht oder Ihre Gewerkschaft zu konsultieren.
Kurze Zusammenfassung
Kostenlose Behandlung, finanzielle Entschädigung, Schutz vor Kündigung, Unterstützung bei der Rehabilitation und eine dauerhafte Rente im Fall einer Erwerbsminderung.
Voraussetzung ist die unverzügliche Meldung des Unfalls und die konsequente Zusammenarbeit mit den zuständigen Versicherungs- und Medizininstanzen.
Hinweis
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