Schulisches Ehrenamt und Elternmitarbeit – wie Sie damit Kita-Gebühren reduzieren können

Was ist Elternmitarbeit?

Der Begriff Elternmitarbeit umfasst alle Formen der Beteiligung von Eltern an den Aktivitäten einer Kita oder Schule, zum Beispiel:

Art der ehrenamtlichen Tätigkeit Beispiele
Einfache Instandhaltungsarbeiten Garten aufräumen, Spielzeuge sortieren
Organisation Vorbereitung von Veranstaltungen (Feste, Basare, Benefizmärkte …)
Mithilfe bei der Essensausgabe Unterstützung beim Frühstücks- oder Mittagessensangebot
Vorlesen oder Erzählen Freiwillige Vorlesestunden oder Erzählrunden mit Kindern
Handwerkliche Fähigkeiten Nähen, Bastelarbeiten und Kreativangebote mit den Kindern

Kann ehrenamtliche Mitarbeit zu einer Reduzierung der Kita-Gebühren führen?

Ja, in manchen Fällen:

  • In Elterninitiativen oder Eltern-Kind-Gruppen (Elterninitiative / Eltern-Kind-Gruppen):

    • Es handelt sich um Kitas, die von Eltern selbst organisiert und mitgetragen werden.

    • Eine bestimmte Anzahl an Ehrenamtsstunden pro Monat ist verpflichtend.

    • Je höher das Engagement, desto niedriger können die Elternbeiträge ausfallen.

  • In manchen öffentlichen oder privaten Kitas:

    • Es gibt Modelle mit sogenannten „Pflichtstunden“.

    • Können Eltern die vollen Gebühren nicht bezahlen, dürfen sie teilweise durch ehrenamtliche Tätigkeiten einen Teil des Beitrags abarbeiten.

  • In Kitas mit Wohlfahrtsverbänden als Träger (z. B. AWO, Caritas):

    • Einige Träger bieten Beitragsnachlässe an, wenn Eltern sich regelmäßig ehrenamtlich engagieren.


Gilt das in allen Bundesländern?

Nein. Das System unterscheidet sich je nach Bundesland und oft sogar von Gemeinde zu Gemeinde.

Zum Beispiel:

  • In Berlin:

    • Kita ist ab dem ersten Kitajahr grundsätzlich beitragsfrei.

  • In Bayern oder Baden-Württemberg:

    • Die Gebühren hängen vom Einkommen der Eltern und der Kinderzahl ab – und in manchen Einrichtungen kann über Elternmitarbeit eine Reduktion erreicht werden.


Wie wird die Ermäßigung berechnet?

Ehrenamtsstunden pro Monat Ermäßigungsquote (ungefähr)
5 Stunden pro Monat ca. 10–20 %
10 Stunden pro Monat in Einzelfällen bis zu 50 %

Die genaue Beitragsreduzierung wird in der Regel einmal jährlich berechnet, nachdem die dokumentierten Ehrenamtsstunden ausgewertet wurden.


Wie kann ich diese Ermäßigung beantragen?

  • Bei der Kitaleitung oder beim Träger nachfragen, ob es ein System der Elternmitarbeit gibt.

  • Ein Formular zur Anmeldung für ehrenamtliche Mitarbeit anfordern.

  • Einen schriftlichen Antrag auf Beitragsreduzierung unter Hinweis auf das eigene Engagement stellen.

  • Darauf achten, dass alle geleisteten Stunden sorgfältig dokumentiert werden.

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