Leitfaden für die Arbeit als Aushilfe in Deutschland

Leitfaden für die Arbeit als Aushilfe in Deutschland (2025)


1. Was ist eine Aushilfe?

Die Aushilfetätigkeit ist eine Form der „unterstützenden“ oder helfenden Arbeit, die meist vorübergehend oder in Teilzeit ausgeübt wird und in der Regel als gering entlohnte oder zeitlich befristete Beschäftigung gilt.

Wenn das Einkommen 556 € im Monat nicht übersteigt und die Beschäftigungsdauer nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr ist, wird die Tätigkeit als Aushilfe in der Regel als Minijob (geringfügige Beschäftigung) eingestuft (Arbeitsvertrag).

Wer als Aushilfskraft beschäftigt ist, hat in den meisten Fällen ähnliche Rechte wie feste Arbeitskräfte (anteiliger bezahlter Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Der Unterschied besteht darin, dass der Arbeitsvertrag in der Regel befristet ist und Kündigungsfristen verkürzt sein können (§ 622 BGB) (sage.com, Gabler Wirtschaftslexikon).


2. Arten von Aushilfen

Art Definition Einkommens-/Zeitgrenzen
Geringfügige Beschäftigung (Minijob) Monatliches Einkommen bis höchstens 556 € auf Dauer angelegt Keine feste zeitliche Obergrenze, aber Einkommensgrenze von 556 € (minijob-zentrale.de)
Kurzfristige Beschäftigung Vorübergehende Tätigkeit, die nicht als dauerhafter Beruf gilt Höchstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage pro Jahr; keine Einkommensgrenze (Arbeitsvertrag)

3. Sozialabgaben und Steuern

Minijob (Geringfügig entlohnte Beschäftigung)

Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge an die Sozialversicherung (insbesondere für Rente, Unfallversicherung, Leistungen im Krankheits- und Mutterschaftsfall); derdie Arbeitnehmerin zahlt in der Regel 3,6 % Rentenversicherungsbeitrag, kann sich aber auf Antrag von dieser Rentenversicherungspflicht befreien lassen (Deutsche Rentenversicherung, minijob-zentrale.de).

Lohnsteuer wird bei Minijobs in der Regel nicht vom Lohn der Aushilfe abgezogen, sofern nicht ausdrücklich eine individuelle Versteuerung nach Steuerklasse gewählt wird.

Kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung ist von allen Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und sonstigen Sozialversicherungen befreit, es gibt keine Einkommensgrenze, sofern die kurze Dauer der Beschäftigung eingehalten wird (minijob-zentrale.de).


4. Gesetzlicher Mindestlohn (Mindestlohn)

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt im Jahr 2025 12,82 € pro Stunde als Mindestentgelt für alle Beschäftigten und gilt auch für Aushilfen, egal ob im Minijob oder in einer kurzfristigen Beschäftigung (bundesregierung.de).

Bei der Berechnung der Arbeitsstunden ist es verboten, weniger als diesen Stundensatz zu zahlen. Jeder niedrigere Lohn stellt einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz dar.


5. Rechte der Arbeitnehmer*innen

Aushilfskräfte haben grundsätzlich Anspruch auf:

  • Jahresurlaub im Verhältnis zur Arbeitszeit nach dem Urlaubsgesetz (Bundesurlaubsgesetz) – bei Vollzeit sind dies etwa vier Wochen, anteilig bei Teilzeit (sage.com).

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht.

  • Unfallversicherung über den Arbeitgeber, der verpflichtet ist, die Aushilfe bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu versichern.

  • Einen schriftlichen Arbeitsvertrag bzw. eine schriftliche Dokumentation der Arbeitsbedingungen innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit gemäß Nachweisgesetz.


6. Anmeldung und Dokumentation

  • Minijob:
    Die Aushilfe muss vom Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden – idealerweise vor dem ersten Arbeitstag (Anmeldung in der Regel elektronisch über die Beiträge der Minijob-Zentrale) (minijob-zentrale.de).

  • Kurzfristige Beschäftigung:
    Hier genügt es in der Praxis, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigung als kurzfristige Tätigkeit bei der zuständigen Krankenkasse oder ggf. dem Arbeitsamt meldet.

  • Dokumentation von Arbeitszeit und Lohn:
    Es ist wichtig, Arbeitszeiten und Lohnabrechnungen sorgfältig zu dokumentieren und mindestens fünf Jahre aufzubewahren – sowohl für eigene Übersicht als auch für eventuelle Nachweise gegenüber Behörden.


7. Mehrere Jobs gleichzeitig

Es ist grundsätzlich möglich, mehrere Minijobs/Aushilfetätigkeiten zu kombinieren, allerdings darf die Gesamtsumme aller Minijob-Einkünfte 556 € pro Monat nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, gelten die Beschäftigungen zusammen sozialversicherungsrechtlich als reguläre Beschäftigung oder Midijob (aok.de).

Kurzfristige Beschäftigungen (Kurzfristig-Jobs) können ohne Einkommensgrenze ausgeübt werden, solange die gesetzliche Höchstdauer (z. B. 2 Monate oder 50 Tage) im Jahr nicht überschritten wird.


8. Wie findet man Aushilfe-Jobs?

  • Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit – mit Filteroptionen wie „Minijob“ oder „Aushilfe“.

  • Private Jobportale wie Indeed, StepStone, aushilfsjobs.info.

  • Webseiten der Unternehmen direkt: Supermärkte (z. B. Rewe, Lidl, Aldi), Cafés, Restaurants, Einzelhandelsgeschäfte veröffentlichen Aushilfsstellen häufig auf ihren Karriere-Seiten.

  • Lokale Gruppen auf Facebook/WhatsApp sowie schwarze Bretter in Hochschulen und Universitäten, besonders für studentische Aushilfsjobs.


9. Tipps, um die Chancen auf eine Aushilfestelle zu erhöhen

  • Erstelle einen knappen, übersichtlichen Lebenslauf (Lebenslauf), in dem du frühere Aushilfstätigkeiten und praktische Fähigkeiten hervorhebst.

  • Formuliere ein kurzes Bewerbungsschreiben (Kurzbewerbung), in dem du genau angibst, ab wann und zu welchen Zeiten du arbeiten kannst.

  • Zeige dich flexibel bei den Arbeitszeiten – insbesondere abends und an Wochenenden; solche Zeiten sind bei Aushilfen sehr gefragt.

  • Wenn du nach etwa einer Woche noch keine Rückmeldung erhalten hast, kann ein freundliches Nachfragen per Telefon oder E-Mail dein Interesse unterstreichen.


Kurz gesagt: Die Arbeit als Aushilfe ist eine flexible und passende Option für Studierende, Personen mit Nebenverdienstwunsch und Menschen, die zeitlich begrenzt arbeiten möchten. Achte darauf, die richtige Form (Minijob vs. kurzfristige Beschäftigung) zu wählen, den gesetzlichen Mindestlohn und die Zeitgrenzen einzuhalten und die Anmelde- und Dokumentationspflichten zu beachten, damit du alle deine Rechte voll ausschöpfen kannst. Viel Erfolg bei der Suche nach deiner Aushilfsstelle!


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