Was ist eine Pause bei der Arbeit?
Eine Pause ist eine offizielle Ruhezeit während des Arbeitstages, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie dient der Erholung und der Nahrungsaufnahme der Beschäftigten und ist aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verpflichtend.
Grundlegende gesetzliche Regelungen (nach Arbeitszeitgesetz – ArbZG):
| Tägliche Arbeitszeit | Gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause |
|---|---|
| bis zu 6 Stunden | keine verpflichtende Pause |
| mehr als 6 bis 9 Stunden | mindestens 30 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | mindestens 45 Minuten |
Die Pause kann in mehrere Teile aufgeteilt werden, wobei jeder Teil mindestens 15 Minuten dauern muss.
Die Pause muss spätestens nach 6 Stunden Arbeit genommen werden; eine durchgehende Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ohne Pause ist unzulässig.
Die Pause zählt nicht als Arbeitszeit (also wird sie in der Regel nicht bezahlt), außer wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Kurzpausen (Kurzpausenregelung):
Einige Betriebe erlauben zusätzliche „Kurzpausen“ von etwa 5–10 Minuten, zum Beispiel zum Wassertrinken oder für eine kurze Erholung. Diese Kurzpausen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, werden jedoch aus gesundheitlichen Gründen empfohlen.
Pausen für Minderjährige (Jugendarbeitsschutzgesetz):
Für Beschäftigte unter 18 Jahren gelten strengere Schutzvorschriften:
Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: mindestens 60 Minuten Pause
Arten von Pausen:
Pause (offizielle Ruhepause): Gesetzlich vorgeschriebene Unterbrechung der Arbeitszeit, in der Regel unbezahlt.
Raucherpause: Gesetzlich nicht vorgeschrieben und zählt nicht automatisch als offizielle Pause. Der Arbeitgeber darf Raucherpausen regeln, einschränken oder auch untersagen.
Bildschirmarbeitsplatz: Bei überwiegender Bildschirmarbeit sollen regelmäßig kurze Erholungspausen oder Tätigkeitswechsel gewährt werden, um Augen und Gesundheit zu schützen (entsprechend Arbeitsschutzempfehlungen).
Rechte der Arbeitnehmer:innen:
Sie haben das Recht, die gesetzlich vorgeschriebene Pause einzufordern und nicht länger als erlaubt ohne Pause zu arbeiten.
Verweigert der Arbeitgeber systematisch die Pausen, verstößt er gegen das Arbeitszeitgesetz.
Fazit:
Wer mehr als 6 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause (und bei mehr als 9 Stunden auf mindestens 45 Minuten).
Die Pause ist ein gesetzlich garantierter Schutz für Ihre Gesundheit und Sicherheit und darf Ihnen nicht vorenthalten werden.
Die konkrete Lage und Aufteilung der Pause sollte im Dienstplan oder in Absprache mit der Arbeitgeberseite sinnvoll organisiert werden.
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