Rechte von Schülerinnen und Schülern während des Schulpraktikums: Arbeitszeiten und Unfallversicherung

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-11 Blog-Kategorie: Schule

Rechte von Schülerinnen und Schülern während eines Schulpraktikums in Deutschland

Während eines Schulpraktikums in Deutschland hat der Schüler mehrere gesetzliche Rechte, die ihn schützen und eine sichere sowie sinnvolle Erfahrung gewährleisten. Hier sind die vollständigen Details:

1. Zulässige Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz:

Altersgruppe Maximal pro Tag Maximal pro Woche
Unter 15 Jahren 7 Stunden 35 Stunden
15–17 Jahre 8 Stunden 40 Stunden
  • Arbeit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist verboten, es sei denn, es gibt eine besondere schulische Ausnahme.

  • Die Arbeitszeit muss zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr liegen.

2. Versicherung während des Praktikums
Ja, der Schüler ist während des Praktikums vollständig versichert.

Unfallversicherung (Unfallversicherung):
Sie wird durch die staatliche Schulversicherung (gesetzliche Schülerunfallversicherung) abgedeckt, solange:

  • der Schüler Aufgaben im Zusammenhang mit dem Praktikum ausführt, oder

  • er sich auf dem Weg zum und vom Praktikumsplatz befindet.
    Es ist keine zusätzliche Versicherung durch die Familie oder den Betrieb erforderlich.

Hinweis: Bei einem Unfall müssen die Schule und die Praktikumsstelle sofort informiert werden.

3. Pausen und Ruhezeiten
Laut Gesetz:

  • Nach 4,5 Stunden Arbeit: Pause von mindestens 30 Minuten

  • Nach 6 Stunden Arbeit: Pause von mindestens 60 Minuten
    Der Schüler darf nicht ohne Pause über diese Grenzen hinaus arbeiten.

4. Verbotene Tätigkeiten für Praktikanten
Laut Gesetz ist es dem Schüler im Schulpraktikum untersagt:

  • schwere Lasten zu heben oder zu tragen

  • gefährliche Maschinen zu benutzen

  • in Bereichen mit schädlichen Chemikalien zu arbeiten

  • ohne direkte Aufsicht mit Patienten zu arbeiten (in Krankenhäusern)

  • Fahrzeuge zu fahren

5. Recht auf Anleitung und Begleitung

  • In der Praktikumsstelle muss ein direkter Betreuer benannt werden.

  • Die Schule verfolgt das Praktikum in der Regel durch Besuch oder Kontakt.

  • Der Schüler hat das Recht, Fragen zu stellen und Erklärungen zu den Aufgaben zu erhalten.

6. Zugeteilte Aufgaben

  • Die Aufgaben müssen dem Alter und dem Bildungsstand entsprechen.

  • Der Schüler darf nicht nur für schwere Routinearbeiten eingesetzt werden (z. B. nur Putzen).

  • Der Zweck soll lern- und erfahrungsorientiert sein, nicht produktionsorientiert.

7. Der Schüler kann:

  • gefährliche oder ungeeignete Aufgaben ablehnen

  • Rat bei der zuständigen Lehrkraft einholen

  • die Beendigung des Praktikums verlangen, wenn Gefahr oder unzumutbare Bedingungen bestehen (mit Zustimmung der Schule)


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