Alles, was Sie über die Straftat der Volksverhetzung (§ 130 StGB) und ihre Strafen wissen müssen

Alles, was du über die Straftat der Volksverhetzung (§ 130 StGB) und ihre Strafe in Deutschland wissen musst

Die Volksverhetzung gehört zu den schwerwiegenden Delikten, die das deutsche Strafrecht unter Strafe stellt. Der Grund: Solche Taten beeinträchtigen den gesellschaftlichen Frieden massiv und bedrohen demokratische Werte sowie die Menschenrechte. Geregelt ist diese Straftat in § 130 des Strafgesetzbuches (StGB). Ziel der Vorschrift ist der Schutz des friedlichen Zusammenlebens und der Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Menschen.

Was bedeutet Volksverhetzung?

Der Begriff Volksverhetzung umfasst Handlungen, die darauf abzielen, Hass gegen bestimmte Gruppen zu schüren oder Feindseligkeit zwischen ihnen zu fördern. Dazu gehören insbesondere:

  • das Aufstacheln zu Gewalt oder Hass gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Staatsangehörigkeit, sexuellen Orientierung oder Behinderung,

  • das öffentliche Auffordern zu Diskriminierung oder Gewalt gegen bestimmte Personen oder Gruppen,

  • das Leugnen, Verharmlosen oder Billigen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit – etwa der nationalsozialistischen Verbrechen und des Holocaust.

Beispiele für Handlungen, die als Volksverhetzung gelten können

  • Verbreitung von Flugblättern, Postings oder Reden, die zu Hass gegen Ausländer oder Geflüchtete aufrufen.

  • Verteilung von Propagandamaterial, das historische Verbrechen wie den Holocaust leugnet oder herunterspielt.

  • Öffentliche Aufforderung, religiöse oder ethnische Gruppen auszuweisen, auszugrenzen oder gar zu töten.

Strafen nach § 130 StGB

Die Strafen können – je nach Schwere des Falls – wie folgt aussehen:

  • eine empfindliche Geldstrafe oder

  • Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren in „normalen“ Fällen.

Ist die Volksverhetzung mit einer konkreten Aufforderung zu Gewalt oder Übergriffen verbunden, kann die Strafe auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe steigen.

Erfolgt die Tat öffentlich oder über das Internet, wird dies regelmäßig als erschwerender Umstand bewertet – wegen der weiten Verbreitung und der besonders gefährlichen Wirkung auf die Allgemeinheit.

Worin liegt der Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung?

Zwar ist die Meinungsfreiheit in Deutschland durch Art. 5 des Grundgesetzes (GG) geschützt, aber sie gilt nicht grenzenlos. Die Meinungsfreiheit findet ihre Schranke insbesondere dort, wo sie:

  • zu Gewalt aufstachelt,

  • bestimmte Gruppen in ihrer Menschenwürde herabwürdigt oder beleidigt,

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, billigt oder verharmlost.

Das Gesetz versucht hier, ein Gleichgewicht zu schaffen: Einerseits den Schutz der freien Meinungsäußerung, andererseits den Schutz der Rechte und Würde anderer Menschen sowie des demokratischen Zusammenlebens.

Gilt das Gesetz auch für Inhalte im Internet?

Ja. § 130 StGB gilt medienunabhängig, also für alle Verbreitungswege – einschließlich elektronischer Veröffentlichungen und sozialer Netzwerke.

Deutschland geht insbesondere gegen Hassrede (Hassrede / Hate Speech) im Netz verstärkt vor. Plattformbetreiber wie Facebook oder YouTube sind verpflichtet, eindeutig strafbare Inhalte zügig zu löschen. Kommen sie dem nicht nach, drohen ihnen hohe Bußgelder nach spezialgesetzlichen Regelungen (z. B. NetzDG).

Welche Rechte haben die Betroffenen?

Betroffene von Volksverhetzung oder rassistischer Hassrede haben unter anderem das Recht:

  • eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten,

  • zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend zu machen, wenn ihnen ein konkreter Schaden entstanden ist,

  • Schutzmaßnahmen zu beantragen, etwa Kontakt- oder Näherungsverbote, wenn sie bedroht werden.

Rolle der Gesellschaft und von Organisationen

Viele Stellen engagieren sich aktiv im Kampf gegen Volksverhetzung und rassistische Hetze, zum Beispiel:

  • der Verfassungsschutz (Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder),

  • Initiativen und Vereine gegen Rassismus und Rechtsextremismus,

  • Beratungsstellen, die rechtliche und psychologische Unterstützung für Betroffene anbieten.

Sie leisten Aufklärungsarbeit, unterstützen bei der Dokumentation und Anzeige von Vorfällen und helfen, langfristige Lösungen gegen diskriminierende Strukturen zu entwickeln.

Fazit

Die Straftat der Volksverhetzung (§ 130 StGB) zeigt, wie ernst Deutschland den Schutz des friedlichen Miteinanders und der Menschenwürde nimmt. Wenn du mit Hassrede oder aufwiegelnden Parolen konfrontiert wirst, musst du nicht schweigen:

  • Du kannst Anzeige erstatten,

  • dich an Beratungsstellen wenden,

  • und damit aktiv ein Zeichen für Respekt und Demokratie setzen.

Das Gesetz steht an deiner Seite – und zahlreiche Institutionen sind bereit, dich beim Einleiten rechtlicher Schritte zu unterstützen.

Wichtige deutsche Begriffe

  • Volksverhetzung: Aufstacheln zu Hass / rassistische Hetze

  • StGB: Strafgesetzbuch (deutsches Strafrecht)

  • Grundgesetz (GG): Verfassung der Bundesrepublik Deutschland

  • Verfassungsschutz: Behörde zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

  • Hassrede (Hate Speech): hetzerische, diskriminierende Äußerungen gegen bestimmte Gruppen

— Das Autor:innen- und Redaktionsteam der Website ist bemüht, durch gründliche Recherche und die Auswertung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen zu liefern. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig sein. Bitte betrachte die Inhalte dieses Artikels als erste Orientierung und wende dich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Fachbehörden und Beratungsstellen.


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