Einleitung
Die Bundestagswahlen in Deutschland bilden den Grundpfeiler der demokratischen Ordnung im Land.
Durch sie erhalten die Bürgerinnen und Bürger das Recht, ihre Vertreter im deutschen Bundesparlament, dem Bundestag, zu wählen. Dieser wiederum bildet die Bundesregierung und beeinflusst direkt die Innen- und Außenpolitik des Landes.
Doch wie funktioniert das System der Bundestagswahlen genau? Wie werden sie organisiert? Und wer ist wahlberechtigt?
In diesem Artikel erläutern wir Schritt für Schritt alle wichtigen Aspekte der Bundestagswahl in Deutschland – einfach und übersichtlich erklärt.
Der Bundestag ist das deutsche Bundesparlament und wird direkt vom Volk gewählt.
Er übt gesetzgeberische und kontrollierende Funktionen aus und hat insbesondere folgende Aufgaben:
Verabschiedung von Gesetzen
Wahl der oder des Bundeskanzlerin (Regierungschefin)
Kontrolle der Arbeit der Bundesregierung
Verabschiedung des Bundeshaushalts
Die Wahlperiode des Bundestages beträgt vier Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit finden regulär Neuwahlen statt – oder früher, in besonderen Fällen wie etwa nach einer Auflösung des Parlaments.
Das deutsche Wahlrecht knüpft das Stimmrecht bei Bundestagswahlen an folgende Voraussetzungen:
deutsche Staatsangehörigkeit,
Mindestalter von 18 Jahren am Wahltag,
seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in Deutschland,
kein Entzug der politischen Rechte durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil.
Jede wahlberechtigte Person erhält vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung per Post. Darin wird ihr mitgeteilt, dass sie wahlberechtigt ist und in welchem Wahllokal sie ihre Stimme abgeben kann.
Das deutsche Bundestagswahlsystem ist ein Mischsystem, das Elemente der Mehrheits- und Verhältniswahl kombiniert. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen:
Mit der Erststimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten direkt im eigenen Wahlkreis (insgesamt 299 Wahlkreise).
Die Person mit den meisten Stimmen im Wahlkreis gewinnt das Direktmandat.
Dieses Verfahren ähnelt dem Prinzip „first past the post“, also: Wer die meisten Stimmen hat, bekommt den Sitz.
Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt.
Sie ist die wichtigere Stimme, weil sie über die insgesamt auf die Parteien entfallende Sitzverteilung im Bundestag entscheidet.
Die übrigen Sitze (von mindestens 598 Mandaten) werden nach dem Verhältnis der Zweitstimmen auf die Parteien verteilt.
Durch diese Kombination wird einerseits eine gerechte, verhältnismäßige Vertretung der Parteien und andererseits eine direkte Verbindung zwischen Wählerinnen und Wählern und „ihren“ Wahlkreisabgeordneten sichergestellt.
Die gesetzliche Mindestgröße des Bundestages beträgt 598 Sitze:
299 Sitze entfallen auf die direkt gewählten Abgeordneten (Erststimme),
299 Sitze werden nach dem Verhältnis der Zweitstimmen an die Parteien vergeben.
Doch in der Praxis steigt die Zahl der Abgeordneten oft an, und zwar durch:
Überhangmandate (Überhangmandate):
Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würde.
Ausgleichsmandate (Ausgleichsmandate):
Zusätzliche Sitze für andere Parteien, um das Verhältnis der Zweitstimmen wieder auszugleichen.
Daher kann die tatsächliche Zahl der Abgeordneten im Bundestag auf über 700 Mitglieder anwachsen.
Grundsätzlich kann jede politische Partei, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, zur Bundestagswahl zugelassen werden.
Regelmäßig treten insbesondere folgende große Parteien an:
CDU/CSU – Christlich Demokratische Union / Christlich-Soziale Union
SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Bündnis 90/Die Grünen – Die Grünen
FDP – Freie Demokratische Partei
AfD – Alternative für Deutschland
Die Linke – Partei Die Linke
Eine Partei zieht nur dann in den Bundestag ein, wenn sie:
mindestens 5 % der Zweitstimmen auf Bundesebene erreicht (Fünf-Prozent-Hürde),
oder
mindestens drei Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnt.
Nach der Wahl tritt der neue Bundestag zusammen und der Prozess der Regierungsbildung beginnt.
In der Regel erreicht keine Partei allein die absolute Mehrheit. Daher:
Verhandeln Parteien über die Bildung eines Koalitionsbündnisses.
Die Koalitionspartner einigen sich auf ein gemeinsames Regierungsprogramm.
Die oder der Bundespräsident*in schlägt dem Bundestag eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers vor – meist aus der stärksten Regierungspartei.
Der Bundestag wählt die Kanzlerin oder den Kanzler.
Die Kanzlerin oder der Kanzler stellt die Ministerinnen und Minister vor und bildet die Bundesregierung.
Zu den bekannten Koalitionen der vergangenen Jahre gehören zum Beispiel:
die Große Koalition (CDU/CSU + SPD),
die Ampelkoalition (SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen).
Ja, in Deutschland besteht die Möglichkeit der Briefwahl (Briefwahl).
Jede wahlberechtigte Person kann per Post wählen, wenn sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann oder möchte.
Die Briefwahlunterlagen können per Post oder häufig auch online beantragt werden.
Die Stimmzettel werden rechtzeitig vor dem Wahltag zugeschickt und müssen bis zu einem festgelegten Zeitpunkt wieder bei der zuständigen Stelle eingehen.
Die Briefwahl gilt in Deutschland als einfach, sicher und zuverlässig und hat insbesondere seit der Corona-Pandemie deutlich an Bedeutung gewonnen.
Die Bundestagswahl dient nicht nur der Wahl einer Regierung, sondern ist zugleich:
direkter Ausdruck des Volkswillens,
ein Instrument, um Parteien für ihre Programme und ihre praktische Politik zur Rechenschaft zu ziehen,
ein Schlüssel für einen geordneten und friedlichen Machtwechsel,
eine tragende Säule des Grundgesetzes und der demokratischen Kultur in Deutschland.
Die Bundestagswahl in Deutschland zählt zu den am besten organisierten und transparentesten Wahlverfahren weltweit.
Durch das kombinierte System aus Direkt- und Verhältniswahl, das den Bürgerinnen und Bürgern einen doppelten Einfluss – sowohl auf die lokale Ebene (Direktmandat) als auch auf die Parteiebene (Zweitstimme) – gibt, soll eine faire und ausgewogene Vertretung gewährleistet werden, die die Vielfalt der gesellschaftlichen Meinungen widerspiegelt und die politische Stabilität langfristig stärkt.
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