Alles, was Sie über die Speicherdauer von Gewaltdelikten in polizeilichen Datenbanken wissen müssen

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-06 Blog-Kategorie: häusliche Gewalt

Alles, was du über die Dauer der Speicherung von Gewalteinträgen in der polizeilichen Datenbank in Deutschland wissen musst

Wenn eine Straftat begangen wird – insbesondere bei häuslicher Gewalt oder Gewalt gegen Personen – dokumentiert die Polizei in Deutschland den Vorfall in ihrer offiziellen Datenbank. Dieser Eintrag wird genutzt, um Risiken einzuschätzen, rechtliche Schritte einzuleiten und die Opfer auch in Zukunft besser zu schützen. Doch dabei stellt sich eine wichtige Frage: Wie lange bleiben diese Einträge gespeichert – und können sie wieder gelöscht werden?

Was ist das polizeiliche Register (Polizeiliches Vorgangsregister)?

Jede Anzeige oder jedes Ermittlungsverfahren wird in einem polizeilichen Vorgangsregister erfasst, also im sogenannten Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei. Dieses System dient der internen Dokumentation von Vorgängen – selbst dann, wenn es später nicht zu einer Verurteilung kommt.

In diesem Register werden unter anderem folgende Informationen gespeichert:

  • Daten der beschuldigten Person und des Opfers

  • Details zum Vorfall (Daten, Ort, Kurzbeschreibung des Geschehens)

  • Ergebnisse der ersten Ermittlungen

  • etwaige ergriffene Schutzmaßnahmen (z. B. Wohnungsverweis oder Näherungsverbote)

Unterscheiden sich diese Einträge vom Führungszeugnis (Führungszeugnis)?

Ja. Das Führungszeugnis enthält nicht alle Anzeigen oder Ermittlungen, sondern nur rechtskräftige Verurteilungen durch ein Gericht.

Das polizeiliche Vorgangsregister hingegen umfasst sämtliche gemeldeten Vorfälle, auch dann, wenn daraus keine Verurteilung oder kein Urteil resultiert.

Speicherdauer der Einträge in der polizeilichen Datenbank

1. Wenn es zu keiner Verurteilung kommt

  • Anzeigen oder Hinweise, die im polizeilichen System gespeichert wurden, bleiben in der Regel bis zu 10 Jahre gespeichert.

  • In manchen Bundesländern ist eine kürzere Speicherfrist (z. B. 5 Jahre) möglich, insbesondere dann, wenn sich kein Verdacht erhärtet hat, kein Risiko mehr erkennbar ist und die Ermittlungen ohne Ergebnis beendet wurden.

2. Bei Verurteilung oder gerichtlichem Urteil

  • Kommt es zu einer Verurteilung, werden die Daten teilweise länger gespeichert. Maßgeblich sind dabei die Strafhöhe und die Regelungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).

  • Bei schwerwiegenden Straftaten kann die Speicherfrist 20 Jahre oder mehr betragen.

3. Einträge im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt

  • Wegen der besonderen Sensibilität und Gefährdungslage werden Einträge zu häuslicher Gewalt häufig länger aufbewahrt,

  • insbesondere dann, wenn es wiederholte Anzeigen, Eskalationen oder eine erkennbare Gefährdung für das Opfer gibt.

Kann der Eintrag gelöscht werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Löschung oder Berichtigung möglich. Dazu kann ein Antrag auf Löschung (Antrag auf Löschung) gestellt werden, sofern:

  • alle Verfahren ohne Verurteilung abgeschlossen wurden,

  • keine aktuelle sicherheitsrelevante Notwendigkeit zur weiteren Speicherung besteht,

  • eine ausreichende Zeitspanne vergangen ist, ohne dass neue Vorfälle hinzugekommen sind.

Der Antrag wird bei der zuständigen Polizeibehörde gestellt. Es ist empfehlenswert, sich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten und unterstützen zu lassen.

Wer hat Zugang zu diesen Einträgen?

  • die Polizei und die inneren Sicherheitsbehörden

  • Staatsanwaltschaften und Gerichte im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren

  • in bestimmten Fällen andere Behörden, z. B. das Jugendamt, wenn es um eine Gefährdungsabschätzung für Kinder geht

Für Arbeitgeber oder Privatpersonen sind diese Einträge nicht zugänglich, und sie erscheinen nicht im regulären Führungszeugnis, das üblicherweise für Jobs oder Visa-Angelegenheiten vorgelegt wird.

Fazit

Die Speicherung von Gewalteinträgen in polizeilichen Datenbanken ist ein zentrales Instrument, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und Opfer vor erneuter oder eskalierender Gewalt zu schützen. Gleichzeitig achtet das deutsche Recht darauf, auch das Recht des Täters auf Resozialisierung zu berücksichtigen – etwa durch klare Regeln zur Speicherfrist und zur Löschung von Daten.

Wenn du von einem solchen Eintrag betroffen bist und eine Löschung oder Überprüfung wünschst, solltest du unbedingt rechtlichen Rat einholen – es gibt immer rechtliche Wege, um deine Rechte zu prüfen und zu schützen.

Wichtige Begriffe auf Deutsch

  • Vorgangsbearbeitungssystem: polizeiliches System zur Bearbeitung und Speicherung von Vorgängen

  • Führungszeugnis: polizeiliches Führungszeugnis / Strafregisterauszug für Bürger

  • Bundeszentralregistergesetz: Gesetz über das Bundeszentralregister

  • Antrag auf Löschung: Antrag auf Löschung eines Eintrags

  • Jugendamt: Amt für Kinder- und Jugendhilfe


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