Wann ist ein Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit?

Wann ist ein Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit?
(Steuerfreiheit nach der Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG)

In Deutschland kannst du als Selbstständiger oder Inhaber eines kleinen Unternehmens von der Pflicht, Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf deinen Rechnungen auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen, befreit sein.
Die Grundlage dafür ist § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) – die sogenannte Kleinunternehmerregelung.


Grundvoraussetzungen für die Befreiung

Damit du als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG giltst, müssen zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein:

Bedingung Details
1. Umsatz im Vorjahr Höchstens 22.000 € (inkl. eventuell enthaltener USt)
2. Umsatz im laufenden Jahr (voraussichtlich) Voraussichtlich nicht mehr als 50.000 €

Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du die
Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, also:

Kleinunternehmerregelung = Umsatzsteuerbefreiung für kleine Unternehmen


Ab wann bist du tatsächlich befreit?

Die Befreiung gilt nicht automatisch. Du musst dich aktiv dafür entscheiden:

  • bei der erstmaligen steuerlichen Anmeldung über das Portal ELSTER, oder

  • über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den du beim Finanzamt einreichst.

Wichtige Punkte:

  • Wenn du die Kleinunternehmerregelung nicht aktiv wählst,
    wirst du automatisch wie ein Regelbesteuerter behandelt.

  • Nach der Zustimmung durch das Finanzamt:

    • stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus,

    • darfst aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.


Praxisbeispiel

Beispiel 1

Situation Anspruch auf Kleinunternehmerregelung?
Umsatz 2024 = 21.000 € Ja
Erwarteter Umsatz 2025 = 45.000 € Ja

⇒ In diesem Fall kann die Person auch im Jahr 2025 die
Kleinunternehmerregelung nutzen.


Beispiel 2

Situation Anspruch auf Kleinunternehmerregelung?
Umsatz 2024 = 23.000 € Nein

⇒ Für das Jahr 2025 wird die Person als Regelbesteuerter Unternehmer behandelt.
Sie muss dann Umsatzsteuer berechnen und abführen, hat aber auch das Recht auf Vorsteuerabzug.


Was bedeutet die Befreiung konkret?

Punkt Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
19 % Umsatzsteuer auf Rechnungen? Nein, keine USt ausweisen
Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen? Nein, kein Vorsteuerabzug
Regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldung / -Erklärung? In der Regel nicht erforderlich
Pflicht-Hinweis auf Rechnung? Ja, unbedingt

Auf jeder Rechnung solltest du z. B. folgenden Hinweis aufnehmen:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Damit machst du für Kunden und Finanzamt klar,
dass du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweist.


Wann verlierst du die Kleinunternehmerbefreiung?

Die Kleinunternehmerregelung gilt nur solange die Grenzen eingehalten werden:

  • Wenn dein tatsächlicher Umsatz in einem Jahr über 22.000 € liegt:

    • entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem folgenden Kalenderjahr.

  • Wenn dein voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr
    über 50.000 € liegt:

    • kann die Kleinunternehmerregelung sofort wegfallen,

    • du wirst dann direkt in die Regelbesteuerung eingestuft.


Wichtige Begriffe

Deutscher Begriff Arabische Bedeutung (Kurzbeschreibung)
Kleinunternehmerregelung نظام الإعفاء من ضريبة المبيعات للشركات الصغيرة
Umsatzsteuer ضريبة المبيعات / ضريبة القيمة المضافة (VAT)
Vorsteuer ضريبة المدخلات القابلة للخصم
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung استمارة التسجيل الضريبي لدى مكتب الضرائب

Das Redaktionsteam unserer Website legt großen Wert darauf, durch sorgfältige Recherche und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Informationen unvollständig bzw. nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachte die Inhalte dieses Artikels daher als erste Orientierung und wende dich für verbindliche und aktuelle Auskünfte immer an das zuständige Finanzamt oder an einen Steuerberaterin.


Teilen: