Grundsteuer in Deutschland – Alles, was Sie wissen müssen

Wer muss die Grundsteuer zahlen?

Jede Person, die Eigentümer ist von:

  • Einfamilienhaus (Einfamilienhaus)

  • Eigentumswohnung (Eigentumswohnung)

  • Vermieteter Immobilie (Vermietete Immobilie)

  • Unbebautem Grundstück (Grundstück)

→ Auch wenn die Immobilie nicht vermietet ist!


Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:


1. Grundbesitzwert

Dieser wird vom Finanzamt festgelegt – basierend auf:

  • Grundstücksfläche

  • Gebäudefläche

  • Lage

  • Nutzungsart


2. Steuermesszahl

Abhängig vom Immobilientyp:

Immobilientyp Steuermesszahl
Wohnimmobilie 0,31 %
Gewerbeimmobilie 0,34 % oder höher

3. Hebesatz der Gemeinde

  • Wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt

  • Liegt meist zwischen 200 % und 900 %

  • Beispiel: München = 535 %, ländliche Gebiete ca. 300 %


Formel:

Grundsteuer = Grundbesitzwert × Steuermesszahl × Hebesatz


Beispielrechnung

  • Grundbesitzwert: 100.000 €

  • Steuermesszahl: 0,31 %

  • Hebesatz: 400 %

Berechnung:

  1. 100.000 € × 0,31 % = 310 €

  2. 310 € × 400 % = 1.240 € jährlich


Wann wird die Grundsteuer bezahlt?

Einmal jährlich oder in 4 Quartalsraten:

    1. Februar

    1. Mai

    1. August

    1. November


Grundsteuerreform 2025

Ab 2025 gelten neue Regeln:

  • Neue Berechnung nach der Grundsteuerreform

  • Alle Eigentümer müssen ihre Daten elektronisch über ELSTER übermitteln

  • Ziel: Gerechtere Bewertung nach tatsächlichem Wert statt historischen Zahlen

Die neuen Regelungen gelten ab 1. Januar 2025.


Kann man die Grundsteuer absetzen?

Ja, wenn:

  • die Immobilie vermietet wird → abzugsfähig als Werbungskosten

  • sie gewerblich genutzt wird → Betriebsausgabe

Nicht absetzbar bei eigengenutztem Wohneigentum.


Wichtige Begriffe

Deutscher Begriff Bedeutung
Grundsteuer Immobiliensteuer
Grundbesitzwert Grundstückswert
Steuermesszahl Steuerlicher Messwert
Hebesatz Kommunaler Multiplikator
ELSTER Elektronisches Steuerportal
Grundsteuerreform Reform der Grundsteuer 2025

Zusätzliche Hinweise

  • Die Grundsteuer hat nichts mit der einmaligen Grunderwerbsteuer zu tun.

  • Manche Bundesländer bieten Ausnahmen (z. B. Landwirtschaft oder Erbschaftsfälle).

Das Redaktionsteam bemüht sich um gründlich recherchierte Informationen; dennoch können Fehler vorkommen. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an die zuständigen Behörden.


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