1. Welche Steuer fällt auf Vermietung an?
Es fällt Einkommensteuer auf den Netto-Gewinn aus der Vermietung an.
Das bedeutet:
Sie zahlen keine Steuer auf die gesamten Mieteinnahmen, sondern nur auf:
Gewinn = Mieteinnahmen – abzugsfähige Ausgaben
Alle Kosten, die direkt mit der vermieteten Immobilie zusammenhängen:
| Abzugsfähige Ausgaben | Beispiele |
|---|---|
| Kreditzinsen | Zinsen für Immobilienkredit |
| Jährliche Grundsteuer | Grundsteuer |
| Instandhaltung & Reparaturen | Reparaturen, Handwerkerkosten |
| Hausverwaltung | Hausverwaltungskosten |
| Gebäudeversicherung | Gebäudeversicherung, Haftpflicht |
| Abschreibung (AfA) | 2 % jährlich vom Kaufpreis der Immobilie (bei Altbau) |
| Anzeigen zur Mietersuche | Anzeigenkosten |
| Steuerliche und rechtliche Beratung | Steuerberater, Notar |
• Jährliche Mieteinnahmen: 12.000 €
• Jährliche Ausgaben: 6.000 €
Steuerpflichtiger Gewinn = 6.000 €
Dieser Betrag wird zu Ihrem Gesamteinkommen addiert und nach Ihrem Steuersatz (14–45 %) versteuert.
| Steuerart | Fällt sie an? | Hinweise |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer | Nein | Wohnraumvermietung ist umsatzsteuerfrei |
| Gewerbesteuer | Nein | Vermietung gilt nicht als Gewerbe |
Sie müssen einreichen:
Anlage V innerhalb der Einkommensteuererklärung.
Darin tragen Sie ein:
• Gesamte Mieteinnahmen
• Alle abzugsfähigen Kosten
• Angaben zur Immobilie
Abgabe erfolgt jährlich über ELSTER.de.
• Wenn kein Gewinn entsteht (Einnahmen ≤ Ausgaben) → keine Steuer, evtl. sogar Steuerrückerstattung.
• Vermietung an Angehörige: Miete muss mindestens 66 % der ortsüblichen Miete betragen, sonst werden Kosten nicht vollständig anerkannt.
Ja, wenn:
• Sie eine Immobilie vermieten
• oder mehrere Immobilien besitzen und Einnahmen erzielen
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Mieteinnahmen | Einnahmen aus Vermietung |
| Werbungskosten | Steuerlich absetzbare Ausgaben |
| Anlage V | Formular für Vermietungseinkünfte |
| AfA (Abschreibung) | Jährliche steuerliche Abschreibung |
| Eigenbedarf | Selbstnutzung der Immobilie |
| Steuerfreie Vermietung | Umsatzsteuerfreie Wohnraumvermietung |
— Das Redaktionsteam recherchiert sorgfältig, dennoch können Fehler auftreten. Bitte betrachten Sie dies als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Informationen an die zuständigen Behörden.