Steuern auf Miete und Vermietung (Miet- & Vermietungssteuer)

1. Welche Steuer fällt auf Vermietung an?

Es fällt Einkommensteuer auf den Netto-Gewinn aus der Vermietung an.

Das bedeutet:
Sie zahlen keine Steuer auf die gesamten Mieteinnahmen, sondern nur auf:

Gewinn = Mieteinnahmen – abzugsfähige Ausgaben


2. Welche Ausgaben können steuerlich abgesetzt werden?

Alle Kosten, die direkt mit der vermieteten Immobilie zusammenhängen:

Abzugsfähige Ausgaben Beispiele
Kreditzinsen Zinsen für Immobilienkredit
Jährliche Grundsteuer Grundsteuer
Instandhaltung & Reparaturen Reparaturen, Handwerkerkosten
Hausverwaltung Hausverwaltungskosten
Gebäudeversicherung Gebäudeversicherung, Haftpflicht
Abschreibung (AfA) 2 % jährlich vom Kaufpreis der Immobilie (bei Altbau)
Anzeigen zur Mietersuche Anzeigenkosten
Steuerliche und rechtliche Beratung Steuerberater, Notar

3. Praxisbeispiel

Jährliche Mieteinnahmen: 12.000 €
Jährliche Ausgaben: 6.000 €

Steuerpflichtiger Gewinn = 6.000 €

Dieser Betrag wird zu Ihrem Gesamteinkommen addiert und nach Ihrem Steuersatz (14–45 %) versteuert.


Keine Steuern auf:

Steuerart Fällt sie an? Hinweise
Umsatzsteuer Nein Wohnraumvermietung ist umsatzsteuerfrei
Gewerbesteuer Nein Vermietung gilt nicht als Gewerbe

4. Abgabe der Steuererklärung

Sie müssen einreichen:

Anlage V innerhalb der Einkommensteuererklärung.

Darin tragen Sie ein:

• Gesamte Mieteinnahmen
• Alle abzugsfähigen Kosten
• Angaben zur Immobilie

Abgabe erfolgt jährlich über ELSTER.de.


Gibt es Freibeträge oder Sonderregelungen?

• Wenn kein Gewinn entsteht (Einnahmen ≤ Ausgaben) → keine Steuer, evtl. sogar Steuerrückerstattung.
• Vermietung an Angehörige: Miete muss mindestens 66 % der ortsüblichen Miete betragen, sonst werden Kosten nicht vollständig anerkannt.


Muss jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben werden?

Ja, wenn:

• Sie eine Immobilie vermieten
• oder mehrere Immobilien besitzen und Einnahmen erzielen


Wichtige Begriffe

Begriff Bedeutung
Mieteinnahmen Einnahmen aus Vermietung
Werbungskosten Steuerlich absetzbare Ausgaben
Anlage V Formular für Vermietungseinkünfte
AfA (Abschreibung) Jährliche steuerliche Abschreibung
Eigenbedarf Selbstnutzung der Immobilie
Steuerfreie Vermietung Umsatzsteuerfreie Wohnraumvermietung

— Das Redaktionsteam recherchiert sorgfältig, dennoch können Fehler auftreten. Bitte betrachten Sie dies als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Informationen an die zuständigen Behörden.


Teilen: