Steuern auf Internet und Onlinehandel

1. Welche Steuern fallen im E-Commerce (Onlinehandel) an?

Im Onlinehandel (z. B. eigener Shop, Amazon, eBay, Etsy, Shopify) können je nach Rechtsform und Gewinnsituation verschiedene Steuerarten anfallen:

Steuerart – worauf sie erhoben wird – wer sie zahlt

  • Einkommensteuer

    • Worauf? Auf den Netto-Gewinn aus der unternehmerischen Tätigkeit

    • Wer? Natürliche Personen, z. B. Einzelunternehmer:innen

  • Körperschaftsteuer

    • Worauf? Auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften

    • Wer? Kapitalgesellschaften wie UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH

  • Gewerbesteuer

    • Worauf? Auf den gewerblichen Gewinn

    • Wer? Jeder gewerbliche Betrieb

    • Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € Gewinn im Jahr.

  • Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer / MwSt)

    • Worauf? Auf jede steuerpflichtige Lieferung oder Leistung, also auf Verkäufe innerhalb Deutschlands und der EU

    • Wer? Endkunden tragen die Umsatzsteuer im Preis,
      aber der Unternehmer ist verpflichtet, sie einzuziehen und an das Finanzamt abzuführen.


2. Muss man sich beim Finanzamt registrieren?

Ja, immer, sobald du gewerblich online verkaufst.

Sobald du regelmäßig über das Internet Waren oder Dienstleistungen verkaufst, gilt dein Handeln in der Regel als gewerbliche Tätigkeit. Dann musst du:

  1. Gewerbe anmelden

    • Anmeldung deines Gewerbes bei der zuständigen Gemeinde / Stadt (Gewerbeamt).

  2. Steuerliche Registrierung beim Finanzamt

    • Ausfüllen des Formulars
      „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“

    • Übermittlung vorzugsweise online über ELSTER (elster.de).

Erst danach erhältst du deine Steuernummer und ggf. eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).


3. Wie werden Steuern bei Online-Shops berechnet?

3.1 Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer / MwSt)

Je nach Umsatzhöhe und Zielmärkten gelten unterschiedliche Regeln:

Fall – was ist zu tun?

  • Jahresumsatz < 22.000 € (im Vorjahr)
    → Du kannst die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen.

    • Du weist keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus.

    • Du führst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab.

    • Im Gegenzug darfst du keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.

  • Jahresumsatz > 22.000 € (und über 50.000 € im laufenden Jahr)
    → Du wirst umsatzsteuerpflichtig.

    • In der Regel musst du 19 % (Regelsteuersatz) oder 7 % (ermäßigter Satz, z. B. für bestimmte Waren) Umsatzsteuer berechnen.

    • Du musst Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und die Steuer ans Finanzamt abführen.

  • Verkauf an Privatkunden in anderen EU-Ländern
    → Anwendung des OSS-Verfahrens (One Stop Shop) oder Registrierung in dem jeweiligen Bestimmungsland, wenn die Lieferschwellen überschritten oder der gesamte B2C-EU-Umsatz relevant ist.

    • Über das OSS-Verfahren kannst du die Umsatzsteuer für mehrere EU-Länder zentral in Deutschland melden.

  • Verkauf an Kunden außerhalb der EU (Drittländer)
    → In vielen Fällen gelten diese Lieferungen als Ausfuhrlieferungen, die umsatzsteuerfrei sind.

    • Es müssen jedoch bestimmte Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllt werden (z. B. Ausfuhrnachweise, Belege).


3.2 Einkommensteuer / Körperschaftsteuer auf Gewinne

Die Besteuerung des Gewinns folgt immer dem gleichen Grundprinzip:

Gewinn = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben

  • Betriebseinnahmen: alle Umsätze aus Verkäufen (z. B. Shop, Marktplätze wie Amazon, eBay etc.)

  • Betriebsausgaben: z. B. Wareneinkauf, Versandkosten, Plattformgebühren, Software-Abos, Werbung, Hosting, Bürokosten, Steuerberatung usw.

Auf diesen Gewinn fallen – je nach Rechtsform – entweder:

  • Einkommensteuer (bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften)

  • oder Körperschaftsteuer (bei UG/GmbH)
    an; zusätzlich kann Gewerbesteuer fällig werden.


4. Sind Verkäufe über Amazon, eBay, Etsy, Shopify „richtige“ E-Commerce-Geschäfte?

Ja, auf jeden Fall.

  • Es spielt keine Rolle, ob du über:

    • Amazon,

    • eBay,

    • Etsy,

    • Shopify,

    • oder einen eigenen Online-Shop verkaufst.

  • Entscheidend ist:
    Sobald du mit der Absicht handelst, Gewinne zu erzielen (Gewinnerzielungsabsicht),
    gilt dein Tun als steuerlich relevantes Gewerbe.

Das bedeutet:

  • Auch kleine oder unregelmäßige Verkäufe können als gewerblich eingestuft werden, wenn sie systematisch erfolgen.

  • Du solltest dein Gewerbe anmelden, dich beim Finanzamt registrieren und alle Einkünfte korrekt erklären.


5. Wichtige Punkte im E-Commerce aus steuerlicher Sicht

Punkt – Erläuterung

  • Rechnungen

    • Rechnungen müssen den gesetzlichen Anforderungen des deutschen Umsatzsteuer- und Rechnungsrechts entsprechen (vollständige Pflichtangaben).

  • Aufbewahrung von Unterlagen

    • Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen und Belege müssen nach GoBD in der Regel 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

    • Das gilt auch für digitale Belege und Online-Transaktionen.

  • OSS (One Stop Shop)

    • Wichtig, wenn du an Privatkunden in mehreren EU-Ländern verkaufst.

    • Vereinfachung der Deklaration der Umsatzsteuer in der EU.

  • Dokumentation digitaler Transaktionen

    • Es empfiehlt sich, mit einer Buchhaltungssoftware, einem Warenwirtschaftssystem oder Shop-Tools zu arbeiten, die Belege und Umsätze ordnungsgemäß dokumentieren.


6. Clevere Hinweise zur Steueroptimierung

  • Alle betrieblichen Ausgaben absetzen

    • z. B. Hosting, Domains, Online-Werbung (Google Ads, Meta Ads, TikTok, Influencer),
      Versandkosten, Software-Tools, Produktfotos, Beratungskosten usw.

  • Kleinunternehmerregelung sinnvoll nutzen

    • Wenn deine Umsätze zu Beginn niedrig sind, kann der Status als Kleinunternehmer helfen,
      administrativen Aufwand zu reduzieren und mit Bruttopreisen ohne MwSt-Ausweis zu arbeiten.

  • Mit einer Steuerberaterin / einem Steuerberater zusammenarbeiten

    • Besonders empfehlenswert, sobald du wächst,
      über Marktplätze in mehrere Länder verkaufst oder
      das OSS-Verfahren nutzt.


7. Wichtige Begriffe im Überblick

  • Onlinehandel – elektronischer Handel / E-Commerce

  • Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer – Mehrwertsteuer auf Verkäufe

  • OSS-Verfahren (One Stop Shop) – zentrales EU-Verfahren für die Erklärung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden B2C-Umsätzen

  • Gewerbesteuer – Gewerbesteuer auf gewerbliche Gewinne

  • Körperschaftsteuer – Steuer auf Gewinne von Kapitalgesellschaften (UG/GmbH)

  • ELSTER – das offizielle elektronische Steuerportal der deutschen Finanzverwaltung


Hinweis der Redaktion

Das Autor:innen- und Redaktionsteam dieser Webseite ist bemüht, alle Informationen anhand einer gründlichen Recherche und unter Einbeziehung mehrerer Quellen so genau wie möglich aufzubereiten. Dennoch können Fehler oder unsichere Angaben nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Bitte betrachten Sie die Inhalte daher als erste, unverbindliche Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche und aktuelle Auskünfte stets an die zuständigen Stellen (z. B. Finanzamt, Steuerberater:innen oder andere Fachbehörden).


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