Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung: monatlich, vierteljährlich oder jährlich?
Wie oft Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (Umsatzsteuer-Erklärung für laufende Zeiträume) abgeben müssen, hängt von der im Vorjahr angefallenen Umsatzsteuer ab – also von der Steuer, die im vorangegangenen Jahr tatsächlich zu zahlen war. Grundlage sind die Regelungen des deutschen Steuerrechts.
Je nach Höhe der im Vorjahr festgesetzten Umsatzsteuer-Schuld gilt:
Mehr als 7.500 € Umsatzsteuer
→ Monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich)
Von 1.001 € bis 7.500 €
→ Vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung (vierteljährlich)
1.000 € oder weniger
→ Nur jährliche Abgabe (Umsatzsteuererklärung)
Angenommen, es geht um die im Jahr 2024 angefallene Umsatzsteuer:
Beispiel 1:
Jahr 2024 – festgesetzte Umsatzsteuer: 9.200 €
→ Sie müssen Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgeben.
Beispiel 2:
Jahr 2024 – festgesetzte Umsatzsteuer: 4.800 €
→ Sie geben die Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich ab.
Beispiel 3:
Jahr 2024 – festgesetzte Umsatzsteuer: 650 €
→ Es genügt eine jährliche Umsatzsteuererklärung.
Je nach Art der Voranmeldung gelten unterschiedliche Fristen:
Monatliche Voranmeldung
→ Bis zum 10. Tag des Folgemonats
Vierteljährliche Voranmeldung
→ Bis zum 10. Tag des Monats, der auf das Quartal folgt
Jährliche Abgabe
→ Bis 31. Juli des Folgejahres
(oder bis 28. Februar, wenn Sie einen Steuerberater (Steuerberaterin) beauftragen)
Sie können für die monatliche oder vierteljährliche Voranmeldung eine Dauerfristverlängerung beantragen.
Die Abgabe erfolgt elektronisch über das offizielle ELSTER-Portal:
ELSTER-Portal:
www.elster.de
Dafür müssen Sie sich zunächst als Nutzer registrieren und Ihr Konto über den per Post zugesandten Aktivierungscode freischalten.
Auch wenn Sie in einem bestimmten Monat oder Quartal keine Umsätze erzielt haben, müssen Sie eine Meldung mit „0 €“ (Nullmeldung) abgeben.
Wenn Sie die Voranmeldung nicht fristgerecht einreichen, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen.
In der Gründungsphase eines Unternehmens verlangt das Finanzamt häufig, dass Sie in den ersten zwei Jahren die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgeben.
Umsatzsteuer-Voranmeldung – die laufende (monatliche oder vierteljährliche) Meldung der Umsatzsteuer
Monatlich (monatlich) – einmal pro Monat
Vierteljährlich (vierteljährlich) – alle drei Monate / pro Quartal
Jährlich (jährlich) – einmal pro Jahr
Dauerfristverlängerung – dauerhafte Verlängerung der gesetzlichen Abgabefrist
ELSTER – das offizielle elektronische Steuerportal der deutschen Finanzverwaltung
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Bitte betrachten Sie die Inhalte daher als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche, rechtssichere Auskünfte stets an die zuständigen Stellen (z. B. Finanzamt, Steuerberater:innen oder andere Fachbehörden).