Die Abgabe der Umsatzsteuererklärung: monatlich oder jährlich?

Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung: monatlich, vierteljährlich oder jährlich?

Wie oft Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (Umsatzsteuer-Erklärung für laufende Zeiträume) abgeben müssen, hängt von der im Vorjahr angefallenen Umsatzsteuer ab – also von der Steuer, die im vorangegangenen Jahr tatsächlich zu zahlen war. Grundlage sind die Regelungen des deutschen Steuerrechts.

Allgemeine Regeln

Je nach Höhe der im Vorjahr festgesetzten Umsatzsteuer-Schuld gilt:

  • Mehr als 7.500 € Umsatzsteuer
    Monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich)

  • Von 1.001 € bis 7.500 €
    Vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung (vierteljährlich)

  • 1.000 € oder weniger
    → Nur jährliche Abgabe (Umsatzsteuererklärung)

Praxisbeispiele

Angenommen, es geht um die im Jahr 2024 angefallene Umsatzsteuer:

  • Beispiel 1:
    Jahr 2024 – festgesetzte Umsatzsteuer: 9.200 €
    → Sie müssen Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgeben.

  • Beispiel 2:
    Jahr 2024 – festgesetzte Umsatzsteuer: 4.800 €
    → Sie geben die Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich ab.

  • Beispiel 3:
    Jahr 2024 – festgesetzte Umsatzsteuer: 650 €
    → Es genügt eine jährliche Umsatzsteuererklärung.

Abgabefristen

Je nach Art der Voranmeldung gelten unterschiedliche Fristen:

  • Monatliche Voranmeldung
    → Bis zum 10. Tag des Folgemonats

  • Vierteljährliche Voranmeldung
    → Bis zum 10. Tag des Monats, der auf das Quartal folgt

  • Jährliche Abgabe
    → Bis 31. Juli des Folgejahres
    (oder bis 28. Februar, wenn Sie einen Steuerberater (Steuerberaterin) beauftragen)

Sie können für die monatliche oder vierteljährliche Voranmeldung eine Dauerfristverlängerung beantragen.

Wie wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben?

Die Abgabe erfolgt elektronisch über das offizielle ELSTER-Portal:

Dafür müssen Sie sich zunächst als Nutzer registrieren und Ihr Konto über den per Post zugesandten Aktivierungscode freischalten.

Wichtige Hinweise

  • Auch wenn Sie in einem bestimmten Monat oder Quartal keine Umsätze erzielt haben, müssen Sie eine Meldung mit „0 €“ (Nullmeldung) abgeben.

  • Wenn Sie die Voranmeldung nicht fristgerecht einreichen, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen.

  • In der Gründungsphase eines Unternehmens verlangt das Finanzamt häufig, dass Sie in den ersten zwei Jahren die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgeben.

Nützliche Fachbegriffe

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung – die laufende (monatliche oder vierteljährliche) Meldung der Umsatzsteuer

  • Monatlich (monatlich) – einmal pro Monat

  • Vierteljährlich (vierteljährlich) – alle drei Monate / pro Quartal

  • Jährlich (jährlich) – einmal pro Jahr

  • Dauerfristverlängerung – dauerhafte Verlängerung der gesetzlichen Abgabefrist

  • ELSTER – das offizielle elektronische Steuerportal der deutschen Finanzverwaltung

Hinweis der Redaktion

Das Autor:innen- und Redaktionsteam dieser Webseite legt großen Wert darauf, alle Informationen auf Basis sorgfältiger Recherchen und mehrerer Quellen möglichst genau aufzubereiten. Dennoch können Fehler oder nicht vollständig gesicherte Angaben nie ganz ausgeschlossen werden.
Bitte betrachten Sie die Inhalte daher als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche, rechtssichere Auskünfte stets an die zuständigen Stellen (z. B. Finanzamt, Steuerberater:innen oder andere Fachbehörden).


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