Die Steuerunterschiede zwischen den deutschen Bundesländern

Steuerunterschiede zwischen den Bundesländern in Deutschland


1. Steuern, die bundesweit einheitlich sind (nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden)

Steuerart Unterscheiden sie sich zwischen den Bundesländern? Hinweise
Einkommensteuer (Einkommensteuer) Nein Gleiche Steuersätze und -tabellen in ganz Deutschland
Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer / MwSt) Nein Einheitlich: i. d. R. 19 % oder 7 % je nach Art der Leistung/Ware
Körperschaftsteuer (Körperschaftsteuer) Einheitlich 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag
Gewerbesteuer – steuerliche Grundlage (Gewerbesteuer-Grundlage) Grundlage ist bundeseinheitlich Die Berechnungsbasis ist gleich – Unterschiede entstehen erst durch den kommunalen Hebesatz

2. Steuern, die sich nach Bundesland oder Kommune unterscheiden

a) Gewerbesteuer (Gewerbesteuer)

Die Gewerbesteuer hängt stark vom Hebesatz ab, den jede Gemeinde bzw. Stadt selbst festlegt – nicht das Bundesland.

Stadt Hebesatz (Hebesatz) Beispielwerte (ca. 2024)
München ca. 490 % Sehr hoch
Hamburg ca. 470 % Hoch
Berlin ca. 410 % Mittleres Niveau
Dresden ca. 450 % Mittleres bis höheres Niveau
Kleine Städte / Landgemeinden ca. 200–350 % Eher niedrig

Folge:
Ein Unternehmen mit gleichem Gewinn zahlt in München deutlich mehr Gewerbesteuer als ein Unternehmen in einer kleinen Gemeinde mit niedrigem Hebesatz.


b) Grundsteuer (Grundsteuer – jährliche Immobiliensteuer)

  • Die Grundsteuer wird auf Immobilienbesitz erhoben.

  • Sie unterscheidet sich je nach Bundesland und Kommune.

  • Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) wenden die Länder entweder:

    • das Bundesmodell (Bewertung u. a. nach Wert, Lage, Fläche) an, oder

    • eigene Modelle (z. B. in Bayern, Hamburg …).

Ergebnis:
Für zwei vergleichbare Immobilien kann die Grundsteuer je nach Standort (Bundesland, Stadt, Lage) deutlich unterschiedlich ausfallen.


c) Grunderwerbsteuer (Grunderwerbsteuer – Steuer beim Immobilienkauf)

Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf einer Immobilie an. Der Steuersatz ist je nach Bundesland unterschiedlich:

Bundesland Steuersatz (Stand etwa 2024)
Bayern 3,5 %
Sachsen 3,5 %
Hamburg 5,5 %
Berlin 6,0 %
Nordrhein-Westfalen (NRW) 6,5 %
z. B. Brandenburg, Saarland … 6,5 % (obere Spanne)

Wichtig:
Ein Unterschied von 3 Prozentpunkten beim Steuersatz bedeutet bei einem Wohnungs- oder Hauskauf Mehr- oder Minderkosten in Höhe von mehreren Tausend Euro.


d) Kirchensteuer (Kirchensteuer)

Die Kirchensteuer wird nur von Mitgliedern der römisch-katholischen oder evangelischen Kirche erhoben, sofern sie offiziell als Kirchenmitglieder registriert sind.

Bundesland Kirchensteuersatz
Bayern, Baden-Württemberg 8 % der festgesetzten Einkommensteuer
Übrige Bundesländer 9 % der festgesetzten Einkommensteuer

e) Kommunale Sondersteuern und Abgaben

(z. B. Hundesteuer, Zweitwohnsitzsteuer)

Diese Abgaben werden von den Städten und Gemeinden selbst festgelegt und unterscheiden sich zum Teil erheblich.

Beispiele:

  • Hundesteuer in Berlin: ca. 120 € pro Jahr

  • Hundesteuer in kleineren Gemeinden: ca. 30–50 € pro Jahr

  • Zweitwohnsitzsteuer in Hamburg: rund 8 % der Jahresmiete

  • In anderen Städten: teils 10–18 % der Jahresmiete


3. Wie kann man steuerlich von Unterschieden zwischen Bundesländern profitieren?

In bestimmten Fällen lassen sich durch eine clevere Standortwahl spürbare Steuerersparnisse erzielen:

  • Unternehmenssitz in einer Gemeinde mit niedrigem Gewerbesteuer-Hebesatz wählen.

  • Immobilienkauf eher in einem Bundesland mit niedriger Grunderwerbsteuer.

  • Als Kirchenmitglied in einem Bundesland mit niedriger Kirchensteuer (8 % statt 9 %) wohnen.

  • Einen Zweitwohnsitz in einer Gemeinde wählen, die keine Zweitwohnsitzsteuer erhebt.


4. Nützliche Begriffe

Deutscher Begriff Bedeutung auf Arabisch
Hebesatz مضاعف الضريبة المحلي
Gewerbesteuer ضريبة التجارة
Grunderwerbsteuer ضريبة نقل ملكية العقارات
Grundsteuer ضريبة العقارات السنوية
Kirchensteuer ضريبة الكنيسة
Zweitwohnsitzsteuer ضريبة السكن الثاني

5. Zusammenfassung

  • Die meisten staatlichen Steuern sind bundesweit einheitlich geregelt
    (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer).

  • Regionale Steuern wie Gewerbesteuer und Grunderwerbsteuer unterscheiden sich zum Teil deutlich zwischen Bundesländern und Kommunen.

  • Durch eine kluge Wahl des Wohn- oder Unternehmensstandorts lassen sich oft spürbare steuerliche Vorteile erzielen.

  • Auch Abgaben wie Kirchensteuer, Hundesteuer oder Zweitwohnsitzsteuer können regional stark variieren.

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