Steuern auf Mietverträge (Mietverträge) in Deutschland
(Besteuerung von Mieteinnahmen in Deutschland)
Erstens: Wer ist zur Zahlung von Steuern auf Mieteinnahmen verpflichtet?
Jede Person, die
eine Immobilie (Wohnung, Haus, Büro usw.) in Deutschland vermietet und
Mieteinnahmen (Mieteinnahmen) erzielt,
→ ist verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung abzugeben und Einkommensteuer auf die aus der Vermietung erzielten Gewinne zu zahlen.
Die Steuer wird nicht auf die gesamten Mieteinnahmen erhoben, sondern nur auf den Gewinn.
Grundformel:
Steuerpflichtiger Gewinn = gesamte jährliche Mieteinnahmen – abziehbare Werbungskosten / Aufwendungen
Art der Ausgabe – Abziehbar? – Beispiele
Zinsaufwendungen für Immobiliendarlehen – Ja
– Zinsen für Immobilienkredit
Instandhaltungs- und Renovierungskosten (Erhaltungsaufwand) – Ja
– Reparatur von Fenstern, Malerarbeiten, Elektrik usw.
Verwaltungsgebühren / Hausverwaltungskosten – Ja
– Kosten für eine Hausverwaltung oder Verwaltungsdienstleister
Grundsteuer (Grundsteuer) – Ja
– jährlich an die Gemeinde / Stadt zu zahlen
Kosten für Steuerberater oder Buchhaltung – Ja
– sofern sie im Zusammenhang mit der Vermietungsimmobilie stehen
Gebäudeversicherung (Wohngebäudeversicherung) – Ja
– z. B. gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Glasbruch usw.
Werbekosten für die Vermietung der Immobilie – Ja
– Inserate auf Portalen wie ImmobilienScout24, Zeitungsanzeigen u. Ä.
Abschreibung des Gebäudes (Abschreibung – AfA) – Ja
– in der Regel 2 % pro Jahr vom Gebäudewert (ohne Bodenwert)
Die Einkünfte aus Vermietung werden in der Anlage V (Vermietung und Verpachtung) der jährlichen Einkommensteuererklärung (Einkommensteuererklärung) erfasst.
In folgenden Fällen kann faktisch keine Steuerbelastung entstehen:
wenn die Summe aus
→ Gewinnen aus Vermietung + anderen Einkünften
den jährlichen Steuerfreibetrag nicht überschreitet
(2024: 11.604 € für Einzelpersonen)
oder wenn du an Angehörige zu einem deutlich reduzierten Mietpreis vermietest (unter bestimmten, gesetzlich geregelten Bedingungen)
Hinweis:
Eine unentgeltliche oder symbolische Vermietung kann dazu führen, dass das Finanzamt den Werbungskostenabzug einschränkt, weil keine oder nur sehr geringe Einnahmen erzielt werden.
Nein – der Mieter zahlt keine direkte Steuer auf die Miete.
Der Mieter zahlt nur:
die vereinbarte Kaltmiete, und
die Nebenkosten (Nebenkosten) laut Mietvertrag
Die steuerliche Belastung betrifft in der Regel nur den Vermieter.
Ja. Wenn die Immobilie nicht privat, sondern über eine Gesellschaft vermietet wird, gelten andere Steuerarten:
Rechtsform – Anfallende Steuer
Privatperson (Privatperson)
→ Einkommensteuer auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG)
→ Körperschaftsteuer
→ zusätzlich Gewerbesteuer
→ Je nach Gestaltung und Struktur können sich hier steuerliche Vor- oder Nachteile ergeben, weshalb sich eine individuelle steuerliche Beratung lohnen kann.
Mieteinnahmen – Einnahmen aus Vermietung
Werbungskosten – abzugsfähige Aufwendungen im Zusammenhang mit den Mieteinnahmen
Anlage V – Formular für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung
Grundsteuer – jährliche Grundsteuer auf Immobilien
Abschreibung (AfA) – Abschreibung des Gebäudes über die Nutzungsdauer
Vermietung & Verpachtung – Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ (Vermietung, Verpachtung, Überlassung von Rechten)
Jede Person, die Mieteinnahmen erzielt, ist verpflichtet, diese in der Steuererklärung anzugeben.
Es wird nur der Überschuss (Gewinn) nach Abzug der absetzbaren Kosten besteuert, nicht die gesamte Miete.
Viele Kosten (Kreditzinsen, Instandhaltung, Versicherung, Verwaltung usw.) können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Der Mieter zahlt keine direkte Steuer, sondern nur Miete plus Nebenkosten.
Die Vermietung an Angehörige zu vergünstigten Konditionen unterliegt besonderen steuerlichen Regeln.
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Daher sollten die in diesem Artikel enthaltenen Informationen als erste Orientierung verstanden werden. Für verbindliche und endgültige Auskünfte wende dich bitte stets an die zuständigen Behörden oder einen Steuerberaterin.