Besteuerung der Rentenversicherung in Deutschland (Rentenversicherung)
(Besteuerung der Rentenversicherung)
Die Rentenversicherung ist das System, in das Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber während des Erwerbslebens Beiträge einzahlen und aus dem später im Alter eine monatliche Rente gezahlt wird.
Es gibt zwei Hauptarten:
Gesetzliche Pflichtversicherung:
gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Private oder zusätzliche Altersvorsorge:
z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente (Basisrente) oder betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrente)
Ja – aber stufenweise und abhängig von der Art der Rente.
| Art der Rente | Steuerpflicht? | Hinweise |
|---|---|---|
| gesetzliche Rente (gesetzliche Rente) | Ja | Es ist nur der steuerpflichtige Anteil je nach Jahr des Rentenbeginns zu versteuern |
| betriebliche Rente (Betriebsrente) | Ja | Nahezu vollständig steuerpflichtig, zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung |
| Riester-Rente | Ja | In der Auszahlungsphase voll zu versteuern, während der Ansparphase steuerlich gefördert bzw. begünstigt |
| Rürup-Rente (Basisrente) | Ja | In der Auszahlungsphase teilweise steuerpflichtig, abhängig vom Rentenbeginnjahr |
Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Je später der Rentenbeginn, desto höher der zu versteuernde Anteil.
| Jahr des Rentenbeginns | Steuerpflichtiger Anteil der Rente |
|---|---|
| 2020 | 80 % |
| 2023 | 83 % |
| 2024 | 84 % |
| 2025 | 85 % |
| ab 2040 | 100 % |
Die Quote des steuerpflichtigen Anteils wird im ersten Rentenjahr festgelegt.
Sie gilt dann für die gesamte restliche Lebensdauer des Rentners bzw. der Rentnerin.
Der steuerfreie Teil der Rente wird als Rentenfreibetrag (Rentenfreibetrag) bezeichnet.
Rentenbeginn: 2025
Jährliche Bruttorente: 18.000 €
Steuerpflichtiger Anteil (85 %): 15.300 €
Von diesem Betrag werden u. a. abgezogen:
der Rentenfreibetrag,
Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung (sofern zutreffend),
ggf. Werbungskosten-Pauschale oder andere abzugsfähige Beträge.
➜ Auf das so ermittelte zu versteuernde Einkommen wird dann die Einkommensteuer (Einkommensteuer) berechnet.
Ja.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden automatisch vom Bruttolohn einbehalten und in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.
Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) können in vielen Fällen bis zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden – bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (z. B. 27.566 € im Jahr 2025 für Alleinstehende, je nach Gesetzeslage).
Die Betriebsrente unterliegt in der Auszahlungsphase:
in der Regel voll der Einkommensteuer,
zusätzlich werden oft Beiträge zur Krankenversicherung (Krankenversicherung) und
zur Pflegeversicherung (Pflegeversicherung) einbehalten.
➜ Dadurch kann das Nettoeinkommen im Alter aus einer Betriebsrente deutlich niedriger sein als der Bruttobetrag, und teilweise auch im Vergleich zur gesetzlichen Rente belastender sein.
| Deutscher Begriff | Arabische Bedeutung |
|---|---|
| Rentenversicherung | تأمين التقاعد |
| gesetzliche Rente | المعاش التقاعدي القانوني |
| Betriebsrente | المعاش التقاعدي من الشركة |
| Riester-/Rürup-Rente | أنواع تأمينات تقاعدية خاصة |
| Rentenfreibetrag | الجزء المعفى من الضريبة من المعاش |
| Vorsorgeaufwendungen | نفقات التأمين والتقاعد القابلة للخصم ضريبياً |
Renten werden in Deutschland grundsätzlich besteuert, aber der Umfang hängt von der Art der Rente und vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Für Rentenbeginn im Jahr 2025 sind 85 % der gesetzlichen Rente steuerpflichtig.
Private und betriebliche Renten (z. B. Riester-Rente, Betriebsrente) sind in der Auszahlungsphase steuerpflichtig und häufig zusätzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig.
Rentenbeiträge während des Erwerbslebens (gesetzlich und bestimmte private Produkte wie Rürup) können in weitem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.
Es ist wichtig, auch nach dem Renteneintritt zu prüfen, ob ein Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss – insbesondere, wenn das gesamte Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt.
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Daher sollten die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen als erste Orientierung verstanden werden. Für verbindliche und endgültige Auskünfte wende dich bitte an die zuständigen Behörden oder einen Steuerberaterin.