Steuern auf Sozialleistungen (Hartz IV / Bürgergeld)
(Leistungen nach SGB II / Bürgergeld, früher Hartz IV)
Erstens: Werden auf Hartz IV/Bürgergeld Steuern erhoben?
Nein.
Die Leistungen aus Hartz IV bzw. dem heutigen Bürgergeld sind nicht steuerpflichtig.
Das heißt: Du zahlst keine Einkommensteuer (Einkommensteuer) auf diese Zahlungen.
Warum werden darauf keine Steuern erhoben?
Weil diese Leistungen:
als Grundsicherung (Grundsicherung) eingestuft sind
dazu dienen, das existenzielle Minimum zum Leben zu sichern
aus Steuergeldern finanziert werden – man würde also sonst dieselben Mittel nochmals besteuern
Aber: Haben sie Auswirkungen auf die Steuer?
Ja, indirekt, und zwar über den sogenannten:
Progressionsvorbehalt
Das bedeutet:
Auch wenn das Bürgergeld selbst steuerfrei ist, wird es bei der Bestimmung des Steuersatzes für dein übriges zu versteuerndes Einkommen (z. B. Nebenjob, selbstständige Tätigkeit, Kapitalerträge) mit einberechnet.
Das kann dazu führen, dass:
der Steuersatz für dein übriges, steuerpflichtiges Einkommen steigt,
aber keine Steuer direkt auf das Bürgergeld erhoben wird.
Praktisches Beispiel:
Du erhältst im Jahr 8.000 € Bürgergeld
Zusätzlich hast du 10.000 € Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
Die Steuer berechnet das Finanzamt so:
Der Steuersatz wird so ermittelt, als hättest du 18.000 € Einkommen
Die Steuer wird jedoch nur auf die 10.000 € steuerpflichtiges Einkommen erhoben
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich Hartz IV/Bürgergeld bekomme?
| Fall | Muss eine Steuererklärung abgegeben werden (Steuererklärung)? |
|---|---|
| Du erhältst nur Hartz IV/Bürgergeld, ohne weiteres Einkommen | Nein |
| Du hast zusätzliches Einkommen (Minijob, Teilzeit, selbstständig usw.) | Ja |
| Du hast mehr als 410 € zusätzliche Leistungen / Einnahmen | Ja – häufig verpflichtend |
Wichtige Hinweise:
Jedes zusätzliche Einkommen (z. B. Minijob, Nebenjob, selbstständige Tätigkeit) muss dem Jobcenter und dem Finanzamt gemeldet werden.
Bestimmte Einkünfte können auf das Bürgergeld angerechnet und damit von den Leistungen abgezogen werden.
Zusatzeinkünfte zu verschweigen kann als Sozialbetrug gewertet werden – unbedingt vermeiden!
Nützliche Begriffe:
| Deutscher Begriff | Übersetzung (Arabisch) |
|---|---|
| Hartz IV / Bürgergeld | المساعدة الاجتماعية الأساسية |
| Einkommensteuer | ضريبة الدخل |
| Steuerfrei | معفى من الضرائب |
| Progressionsvorbehalt | تأثير الإعانات على شريحة الضريبة |
| Steuererklärung | الإقرار الضريبي السنوي |
Fazit:
Leistungen aus Hartz IV bzw. Bürgergeld sind nicht steuerpflichtig.
Sie können aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für anderes Einkommen erhöhen.
Eine Steuererklärung ist in der Regel nur erforderlich, wenn du zusätzliches Einkommen hast.
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