Steuern auf kleine Läden (Kiosksteuer)

Steuern auf kleine Läden (Kioske) in Deutschland
(Steuern für Kiosk-Betreiber)

1. Ist ein Kiosk ein Gewerbebetrieb?

Ja. Jeder Kiosk, in dem Waren verkauft werden (z. B. Zigaretten, Getränke, Süßigkeiten, Zeitungen usw.), gilt als Gewerbebetrieb (Gewerbebetrieb) und muss:

  • beim Gewerbeamt angemeldet werden,

  • regelmäßige Steuererklärungen abgeben,

  • je nach Tätigkeit verschiedene Steuern zahlen.


2. Welche Steuern betreffen einen Kiosk?

Steuerart Gilt sie? Details
Einkommensteuer Ja Wird auf den Netto-Gewinn des Kioskbetreibers erhoben
Gewerbesteuer Ja Gilt für gewerbliche Tätigkeiten, mit Freibetrag von 24.500 € pro Jahr (nur für natürliche Personen / Einzelunternehmer & Personengesellschaften)
Umsatzsteuer (MwSt) Ja 7 % auf manche Waren, 19 % auf andere (Beispiele siehe unten)
Tabaksteuer Ja Bereits im Großhandelspreis für Tabakwaren enthalten
Steuer auf alkoholische Getränke Keine spezielle Bundessteuer direkt im Kiosk In einigen Städten (z. B. Köln, Berlin) können zusätzliche kommunale Abgaben / Vergnügungssteuern existieren

3. Beispiel: Umsatzsteuer (MwSt) im Kiosk

Produkt MwSt-Satz
Zeitungen und Zeitschriften 7 %
Süßigkeiten, Schokolade 7 %
Softdrinks und Mineralwasser 19 %
Kaffee „to go“ 19 %
Zigaretten / Tabak 19 % + enthaltene Tabaksteuer (Tabaksteuer)

4. Wie werden die Steuern berechnet?

Zu versteuernder Gewinn = Gesamtumsatz – Betriebskosten

Typische Kosten:

  • Wareneinkauf (Großhandel)

  • Miete, Strom, Wasser, Heizung

  • Löhne und Gehälter (falls Mitarbeiter)

  • Versicherungen

  • Kassen- und Kühltechnik

Auf Basis des Gewinns:

  1. Einkommensteuer:

    • Der Inhaber zahlt Einkommensteuer auf seinen unternehmerischen Gewinn.

  2. Umsatzsteuer (MwSt):

    • Wird auf die Umsätze erhoben,

    • außer, der Betreiber nutzt die Kleinunternehmerregelung.


5. Kann ein Kiosk von der Kleinunternehmerregelung profitieren?

Ja, das ist möglich, wenn:

  • der Umsatz im Vorjahr 22.000 € nicht überschritten hat und

  • der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigt.

In diesem Fall:

Vorteil Folge
Es wird keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen Kunden zahlen keine zusätzliche MwSt
Es besteht kein Vorsteuerabzug Die im Einkauf enthaltene MwSt (Vorsteuer) kann nicht vom Finanzamt zurückgeholt werden

Diese Regelung ist meistens nur dann sinnvoll, wenn die betrieblichen Kosten relativ gering sind und wenig Vorsteuer anfällt.


6. Typische Betriebsausgaben, die absetzbar sind

Folgende Kosten können in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden:

  • Wareneinkauf (Großhandelspreise für Zigaretten, Getränke, Snacks, Zeitungen)

  • Ladenmiete, Strom, Wasser, Heizung

  • Versicherungen (z. B. Gebäude-, Inventar-, Diebstahlversicherung)

  • Löhne und Gehälter von Mitarbeitern

  • Ausstattung wie Kühlschränke, Regale, Kassensysteme

  • Steuerberatung / Buchhaltung

  • Müllgebühren, Standplatzgebühren (z. B. bei Bahnhöfen oder auf Märkten)


7. Weitere Pflichten für Kiosk-Betreiber

  • Lückenlose Aufzeichnung der Umsätze und Aufbewahrung aller Belege

  • Einsatz eines zertifizierten Kassensystems mit TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) gemäß Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) seit 2020

  • Regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen und ggf. Jahreserklärungen

  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben beim Verkauf von Tabakwaren (z. B. Verkaufsverbot an Minderjährige) und bei Alkohol


8. Nützliche Begriffe

Deutscher Begriff Bedeutung auf Arabisch
Kiosk كشك / متجر صغير
Kleinunternehmerregelung نظام الإعفاء من ضريبة القيمة المضافة للمشاريع الصغيرة
Tabaksteuer ضريبة التبغ
Umsatzsteuer ضريبة القيمة المضافة
Gewerbesteuer ضريبة التجارة / المهن
Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) قانون تنظيم أجهزة الكاشير وحمايتها

9. Fazit

  • Es gibt keine spezielle „Kiosksteuer“, sondern:

    • Einkommensteuer + Gewerbesteuer + Umsatzsteuer.

  • Die Umsatzsteuer hängt von der Art der Ware ab (7 % oder 19 %).

  • Tabakwaren und Alkohol enthalten oft bereits zusätzliche indirekte Steuern (z. B. Tabaksteuer).

  • Alle geschäftsbezogenen Kosten können den Gewinn mindern und so die Steuerlast reduzieren.

  • Eine ordnungsgemäße Kassenführung und Belegaufbewahrung ist entscheidend, um Betriebsprüfungen und Bußgelder zu vermeiden.


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