Steuern für Remote-Arbeiter im Ausland mit deutschem Arbeitgeber
(Steuern für Remote-Arbeiter im Ausland mit deutschem Arbeitgeber)
Eine Person arbeitet für ein deutsches Unternehmen,
lebt und arbeitet aber dauerhaft im Ausland (z. B. Türkei, Ägypten, Marokko usw.),
und ist entweder als Festangestellter oder als Freelancer tätig.
Die zentrale Frage lautet:
Wo werden die Steuern gezahlt?
Die Antwort hängt vom steuerlichen Wohnsitz (steuerlicher Wohnsitz) ab.
| Situation | Wo zahlst du Steuern? |
|---|---|
| Du lebst dauerhaft im Ausland (> 183 Tage pro Jahr) | In der Regel nur im Wohnsitzstaat |
| Du hast einen Wohnsitz in Deutschland und arbeitest nur vorübergehend aus dem Ausland | In Deutschland (mindestens teilweise steuerpflichtig) |
Damit du nicht als in Deutschland steuerpflichtig giltst, müssen in der Regel folgende Bedingungen erfüllt sein:
Du hast keinen Wohnsitz in Deutschland (kein Wohnsitz in Deutschland).
Du hältst dich nicht mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland auf.
Der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen liegt nicht in Deutschland.
Wenn du nicht in Deutschland steuerlich ansässig bist, sollte dein deutscher Arbeitgeber:
keine deutsche Lohnsteuer (Lohnsteuer) einbehalten,
sondern du bist selbst dafür verantwortlich,
deine Einkünfte in deinem Wohnsitzstaat zu versteuern,
oder ggf. über einen lokalen Dienstleister / Vertragspartner wie einen Employer of Record (EoR) beschäftigt zu werden.
Wenn dein Wohnsitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen (Doppelbesteuerungsabkommen – DBA) mit Deutschland hat (das ist bei den meisten Staaten der Fall), gilt in der Regel:
Die Steuer wird im Wohnsitzstaat erhoben.
In Deutschland fällt keine Steuer an,
solange du in Deutschland keine feste Betriebsstätte oder andere steuerlich relevante Präsenz hast.
| Punkt | Erläuterung |
|---|---|
| Musst du eine Steuererklärung (Steuererklärung) in Deutschland abgeben? | Nein, wenn du dort nicht steuerpflichtig bist |
| Musst du eine Steuererklärung im Wohnsitzstaat abgeben? | Ja, in der Regel verpflichtend |
| Bist du für Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich? | Ja, nach dem Recht deines Wohnsitzstaates bzw. laut Vertrag |
| Muss das deutsche Unternehmen deutsche Steuern einbehalten? | Nein, wenn du vollständig von außerhalb Deutschlands arbeitest und dort nicht ansässig bist |
Achte insbesondere auf Folgendes:
Wenn du einige Monate im Jahr in Deutschland arbeitest oder dich dort aufhältst,
→ kannst du dort teilweise steuerpflichtig werden.
Wenn dein Wohnsitz in Deutschland noch im Melderegister eingetragen ist,
→ kannst du trotz Remote-Arbeit aus dem Ausland als steuerlich in Deutschland ansässig gelten.
In manchen Staaten musst du dich als Freelancer / Selbständiger registrieren und Rechnungen schreiben (z. B. in Ägypten, Türkei, Marokko).
| Deutscher Begriff | Bedeutung auf Arabisch |
|---|---|
| Steuerlicher Wohnsitz | مقر الإقامة الضريبية |
| Lohnsteuer | ضريبة الراتب |
| Doppelbesteuerungsabkommen | اتفاقية تجنب الازدواج الضريبي |
| Steuererklärung | الإقرار الضريبي السنوي |
| Nicht unbeschränkt steuerpflichtig | غير خاضع للضريبة الكاملة في ألمانيا |
Wenn du vollständig außerhalb Deutschlands lebst und arbeitest, zahlst du deine Steuern in der Regel nur im Wohnsitzstaat.
Das deutsche Unternehmen muss keine deutsche Lohnsteuer einbehalten, wenn du dort steuerlich nicht ansässig bist.
Prüfe immer das DBA zwischen Deutschland und deinem Wohnsitzstaat.
Ein in Deutschland gemeldeter Wohnsitz oder längere Aufenthalte können deine Steuerpflicht in Deutschland verändern.
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