Erstens: Was ist das System der Pfandpflicht?
Es handelt sich um eine kleine Geldkaution (in der Regel 0,25 € oder 0,15 €), die beim Verkauf zum Getränkepreis hinzugerechnet wird.
Sie wird dem Verbraucher zurückerstattet, wenn er die Flasche oder Dose wieder zurückbringt.
Ziel: Abfall reduzieren und das Recycling fördern.
Zweitens: Welche Produkte sind gesetzlich erfasst?
Verpackungsart – Pfandpflicht? – Höhe
Kunststoffflaschen (PET) < 3 Liter
– Pfandpflicht: Ja
– Pfandhöhe: 0,25 €
Getränkedosen aus Metall (Aluminium)
– Pfandpflicht: Ja
– Pfandhöhe: 0,25 €
Bierflaschen aus Glas, wiederverwendbar
– Pfandpflicht: Ja (Mehrweg)
– Pfandhöhe: 0,08 € oder 0,15 €
Getränkekartons (Tetrapak)
– Pfandpflicht: Nein
– Pfandhöhe: —
Mineralwasser in Einweg-Glasflaschen (nicht wiederverwendbar)
– Pfandpflicht: Ja
– Pfandhöhe: 0,25 €
Drittens: Bist du rechtlich verpflichtet, die Verpackungen zu registrieren?
Ja, wenn:
du abgefüllte Getränke direkt an Endverbraucher verkaufst (z. B. im Kiosk, Lebensmittelladen, Restaurant mit Flaschenservice, Supermarkt),
oder wenn du Getränke aus dem Ausland nach Deutschland importierst oder selbst abfüllst.
In diesen Fällen musst du:
Dich bei der „Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID)“ registrieren
Registrierungsportal: www.verpackungsregister.org
Seit 2019 nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtend.
Dich einem System des Dualen Systems anschließen
Zur Finanzierung der Entsorgung und des Recyclings (Vertrag mit einem Anbieter wie z. B. Interseroh oder Reclay).
Pfandpflichtige Flaschen und Dosen bei der DPG (Deutsche Pfandsystem GmbH) registrieren
Gilt nur, wenn du selbst Hersteller oder Hauptimporteur bist.
Ein Pfandkennzeichen auf dem Produkt anbringen
Entweder das offizielle DPG-Pfandlogo
oder ein klarer Hinweis wie: „zzgl. 0,25 € Pfand“.
Viertens: Wie erfolgt die Registrierung im DPG-System (für Hersteller oder Importeure)?
Schritt – Details
Registrierung bei der DPG
– Online über die offizielle Website der DPG.
Vertrag mit einer lizenzierten Druckerei
– Für den Druck des Barcodes und des offiziellen Pfandlogos.
Produktdaten übermitteln
– Produktname, Verpackungsart, Barcode, Füllmenge usw.
Prüfung und ggf. Vor-Ort-Kontrolle
– Die DPG kann Inspektionen und Kontrollen vor Ort durchführen.
Als kleiner Händler (Einzelhändler) sind diese Schritte in der Regel bereits von den großen Herstellern und Abfüllern umgesetzt. Du bist jedoch trotzdem dafür verantwortlich, das Pfand korrekt zu erheben und bei Rückgabe auch wieder zu erstatten (Preis + Pfandhandling).
Fünftens: Wie gehst du mit zurückgebrachten Flaschen um?
Methode – Für wen geeignet? – Ablauf
Automaten (Rücknahmeautomaten)
– Geeignet für große Supermärkte.
– Die Flasche oder Dose wird in den Automaten gelegt, der Kunde erhält einen Bon/Gutschein, der an der Kasse in Bargeld oder als Einkaufsrabatt eingelöst werden kann.
Manuelle Rücknahme über Rückgabebox
– Geeignet für Restaurants, Cafés und kleine Lebensmittelgeschäfte.
– Die Flaschen werden von Hand gesammelt und anschließend an den Lieferanten bzw. Großhändler zurückgegeben.
Verrechnung über die Rechnung
– Wenn du deine Ware über einen Getränkegroßhändler beziehst.
– Der Großhändler nimmt die Pfandgebinde zurück und verrechnet das Pfand über die Abrechnung (Gutschrift).
Sechstens: Konsequenzen bei Verstößen
Verstoß – Mögliche Sanktion
Verkauf von pfandpflichtigen Verpackungen ohne Erhebung des Pfands
– Bußgeld von bis zu 100.000 €.
Keine Registrierung im LUCID-Verpackungsregister
– Bußgeld von bis zu 200.000 €.
Unberechtigte Verwendung des DPG-Logos ohne Genehmigung
– Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
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