Erstens: Was ist das Ziel der CO₂-Flottenregulierung?
Die Europäische Kommission verpflichtet Fahrzeugimporteure dazu,
den durchschnittlichen CO₂-Ausstoß pro Fahrzeug zu senken, das sie in der EU verkaufen,
das aktuelle Flottenziel (2025) liegt bei maximal 95 g CO₂/km im Durchschnitt des gesamten Fahrzeugbestands (Flottenziel).
Wer dieses Ziel überschreitet, muss hohe Strafzahlungen für jeden einzelnen Gramm CO₂ über dem Grenzwert leisten.
Zweitens: Was gilt, wenn du ein kleiner Importeur bist?
Ein kleiner Importeur ist ein Unternehmen, das weniger als 1.000 Fahrzeuge pro Jahr in die Europäische Union importiert.
In diesem Fall kannst du bei der Europäischen Kommission eine Ausnahmeregelung (Ausnahmeregelung / Derogation) beantragen.
Was bekommst du als kleiner Importeur?
| Erleichterung | Erläuterung |
|---|---|
| Zielabweichung | Du darfst ein weniger strenges Flottenziel (Flottenziel) beantragen, das besser zu deiner Unternehmensgröße und deinem Marktumfeld passt. |
| Vereinfachter Antrag | Du kannst einen vereinfachten Antrag auf Ausnahmeregelung über das EU-Portal stellen. |
| Saisonale / jährliche Geltung | Die Ausnahmeregelung gilt immer nur für ein Jahr; du musst jeweils vor Ende Oktober für das folgende Jahr einen neuen Antrag stellen. |
Drittens: Umweltprämie – Umweltbezogene Kaufanreize
Wenn du neue oder importierte Fahrzeuge mit niedrigen Emissionen verkaufst (z. B. < 50 g CO₂/km),
kannst du deinen Kunden eine Umweltprämie / Umweltbonus anbieten. Diese wird jedoch finanziert entweder:
vom Staat, wenn das Fahrzeug auf der BAFA-Liste steht, oder
von dir als Importeur, wenn das Fahrzeug nicht bei BAFA gelistet ist.
Beispiel:
Du importierst chinesische Elektroautos, die nicht in der BAFA-Liste aufgeführt sind.
Der Kunde erhält keine staatliche Umweltprämie.
Aber du kannst z. B. einen Rabatt von 2.000 € gewähren und diesen als eigene Umweltprämie / Umweltbonus vermarkten.
Viertens: Was musst du als kleiner Importeur konkret tun?
Registrierung beim KBA
Melde dich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als offizieller Fahrzeugimporteur an.
Antrag auf CO₂-Ziel-Ausnahme bei der EU stellen
über das EU Login Portal,
Bereich: „Application for derogation from specific emissions targets“,
Link: https://ec.europa.eu/clima/policies/transport/vehicles/cars_en
Folgende Unterlagen einreichen:
deine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification)
technische Daten der importierten Fahrzeuge (Typgenehmigung, CO₂-Werte)
Nachweis, dass du nicht mehr als 1.000 Fahrzeuge pro Jahr in die EU importierst
Fünftens: Was passiert, wenn du keine Ausnahme beantragst?
| Situation | Folge |
|---|---|
| Du importierst weniger als 1.000 Fahrzeuge, stellst aber keinen Antrag | Du wirst so behandelt, als wärst du ein großer Hersteller – alle vollen Strafzahlungen werden fällig. |
| Du importierst Fahrzeuge mit mehr als 95 g CO₂/km | Es wird eine Strafe von 95 € pro Gramm CO₂ erhoben, das über dem Zielwert liegt, multipliziert mit der Anzahl der Fahrzeuge. |
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