Der Leichenpass (wörtlich: „Leichenpass“) ist eine offizielle, zwingend erforderliche Bescheinigung für den Export eines Verstorbenen aus Deutschland – sei es auf dem Landweg oder per Flugzeug. Er wird insbesondere dann benötigt, wenn der Leichnam in ein anderes Land überführt werden soll, meist in das Herkunftsland der verstorbenen Person.
Wo wird der Leichenpass beantragt?
Der Antrag wird in der Regel gestellt beim:
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Gesundheitsamt der Stadt oder des Landkreises, in dem die Person verstorben ist.
In einigen Bundesländern können auch
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das Standesamt oder
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das Ordnungsamt
den Antrag entgegennehmen und direkt an das Gesundheitsamt weiterleiten.
Die zuständige Behörde für die Ausstellung bleibt jedoch immer das Gesundheitsamt bzw. die jeweils zuständige Gesundheitsbehörde.
Erforderliche Unterlagen für den Leichenpass
In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:
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offizielle Sterbeurkunde (Sterbeurkunde)
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Bestattungsgenehmigung (Bestattungsgenehmigung)
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Reisepass oder Ausweisdokument der verstorbenen Person
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Daten des Bestattungsunternehmens, das die Überführung durchführt
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ärztliche Bescheinigung, dass vom Leichnam keine gesundheitliche Gefahr ausgeht (meist nach der Leichenschau)
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in manchen Fällen: Nachweis über eine Einbalsamierung oder über den verwendeten Zinksarg
Bearbeitungszeit
In der Praxis wird der Leichenpass meist innerhalb von ein bis zwei Tagen ausgestellt.
Trotzdem sollte man die Antragsverfahren so früh wie möglich einleiten, um Verzögerungen zu vermeiden – insbesondere, wenn bereits feste Flugtermine für die Überführung gebucht sind.
Wichtiger Hinweis
Ein auf Überführungen spezialisiertes Bestattungsunternehmen (Bestattungsunternehmen) übernimmt in der Regel sämtliche Schritte, darunter:
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den Antrag auf Ausstellung des Leichenpasses
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die komplette Organisation des Transports des Leichnams
und stellt sicher, dass alle einschlägigen deutschen und internationalen Vorschriften eingehalten werden.
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