Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) – Alles, was Sie wissen müssen
Was ist die EHIC?
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Bestandteil der deutschen Krankenversicherungskarte (GKV)
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Ermöglicht medizinisch notwendige Versorgung in Ländern, die EHIC akzeptieren
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Zweck: Absicherung bei vorübergehenden Reisen, nicht für geplanten Medizintourismus
Länder mit EHIC-Anerkennung
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EU-Staaten: Frankreich, Belgien, Niederlande, Österreich, Polen, Dänemark usw.
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EWR: Norwegen, Island, Liechtenstein
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Schweiz (Sonderabkommen)
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Nicht gültig: Vereinigtes Königreich (Post-Brexit), Türkei, Ukraine, Nicht-EU-Balkan, arabische Länder
Leistungen der EHIC
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Abgedeckt: Notfälle, Unfälle, akute Erkrankungen, Schwangerschaftskomplikationen
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Nicht abgedeckt: Privatärzte, Privatkliniken, Einzelzimmer, Rücktransport, geplante Behandlungen
Kostenbeteiligung
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In manchen Ländern Zuzahlungen wie bei Einheimischen
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Teilweise Vorauszahlung nötig, Erstattung über Krankenkasse möglich
Richtige Nutzung
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Karte direkt beim Arzt/Krankenhaus vorlegen
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Behandlung im öffentlichen System verlangen
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Alle Unterlagen/Fakturen aufbewahren
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Krankenkasse bei Problemen sofort kontaktieren
Wann reicht EHIC nicht aus?
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Aufenthalt über 6 Wochen
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Geplante medizinische Behandlungen
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Notwendiger Rücktransport nach Deutschland
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Längere Aufenthalte wegen Arbeit/Studium → erweiterte Absicherung nötig
Alternative: Reisekrankenversicherung
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Anbieter: HanseMerkur, Allianz
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Deckt Rücktransport, Privatbehandlungen, teure Medikamente
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Sinnvoll auch zusätzlich zur EHIC
Beispiele Nachbarländer
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Frankreich: Ja, aber Eigenanteil (Ticket modérateur)
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Niederlande: Ja, Registrierung im öffentlichen System erforderlich
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Österreich: Ja, Zusatzbescheinigung empfohlen
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Polen: Ja, meist vollständige Deckung
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Schweiz: Ja, über Sonderabkommen, evtl. Eigenanteil