Kostenbeschränkungen für biologische Therapien bei Autoimmunerkrankungen

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Kostenbeschränkungen bei Biologika zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen in Deutschland

Was sind Biologika? Biologika sind biotechnologisch hergestellte Antikörper oder Proteine, die gezielt das Immunsystem beeinflussen. Sie werden eingesetzt bei:

  • Rheumatoider Arthritis

  • Psoriasis

  • Morbus Crohn

  • Colitis ulcerosa

  • Lupus erythematodes

Warum gibt es Kostenbeschränkungen?

  • Hoher Preis: durchschnittlich 15.000–30.000 € pro Jahr und Patient

  • Günstigere Alternativen: zunächst Basistherapie erforderlich

  • G-BA-Richtlinien: klare Kriterien wie Krankheitsgrad, Therapieversagen, dokumentierte Befunde

Ablauf der Genehmigung

  1. Arztbericht: Facharzt (z. B. Rheumatologe) mit detaillierter Begründung

  2. Antragstellung: Krankenkasse prüft medizinischen Bericht

  3. Genehmigung/Ablehnung: meist befristet (6–12 Monate), Verlängerung möglich

  4. Wirksamkeitsnachweis: regelmäßige ärztliche Berichte erforderlich

Wann wird Biologika abgelehnt?

  • Wenn andere Therapien nicht ausgeschöpft sind

  • Wenn keine klaren Befunde vorliegen

  • Wenn ärztliche Begründung fehlt

  • Wenn ein günstigeres Biosimilar verfügbar ist

Praktische Tipps für Patienten

  • Arztbericht mit Diagnose, bisheriger Medikation, Nebenwirkungen anfordern

  • Nach Biosimilars fragen

  • Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb von 4 Wochen einlegen

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