Medizinische Haftpflicht und der Schutz ausländischer Patienten

Ärztliche Haftpflicht und Patientenschutz für ausländische Patienten in Deutschland

Im deutschen Gesundheitssystem genießen Patienten – ob deutsche Staatsbürger oder ausländische Besucher – umfassenden rechtlichen Schutz vor Behandlungsfehlern. Das Ärztliche Haftpflichtrecht verpflichtet Ärzte und Kliniken, für Schäden durch medizinische Fehler einzustehen.

Was ist die ärztliche Haftpflicht? Ein zivilrechtliches System (§ 823 BGB ff.), das Ärzte und Einrichtungen zur Entschädigung verpflichtet, wenn ein Behandlungsfehler zu körperlichen oder psychischen Schäden führt. Gilt für Diagnosen, Operationen, Pflege, Medikation usw.

Schutz für ausländische Patienten Ausländische Patienten haben dieselben Rechte wie deutsche Patienten, sofern die Behandlung in Deutschland erfolgt – egal ob Tourist, Flüchtling, Student oder Notfallpatient.

Typische Fälle der Haftung

  • Falsche Diagnose (z. B. Tumor als Lipom)

  • Unnötige Operation ohne Aufklärung

  • Operationsfehler (vergessene Instrumente im Körper)

  • Falsche Medikation mit allergischer Reaktion

  • Fehlende informierte Einwilligung

Beweislast Grundsätzlich liegt sie beim Patienten, wird aber erleichtert bei:

  • Groben Behandlungsfehlern

  • Fehlender Dokumentation

  • Fehlender oder unvollständiger Einwilligung

Berufshaftpflichtversicherung Alle Ärzte und Kliniken müssen eine Haftpflichtversicherung haben. Diese deckt:

  • Folgebehandlungen

  • Schmerzensgeld

  • Verdienstausfall

  • Prozesskosten

Schritte für ausländische Patienten

  • Kopien der Krankenakten anfordern

  • Fachanwalt für Medizinrecht konsultieren

  • Ärztekammer oder Patientenschutzorganisation kontaktieren

  • Kostenlose Mediation nutzen

Klage aus dem Ausland Ja, möglich über einen Anwalt in Deutschland. Manche Fälle werden direkt durch Schlichtungsstellen der Ärztekammer geregelt.

 

Teilen: