Augenuntersuchungen und Brillen in Deutschland: Grenzen der Versicherung
Deckt die GKV Augenuntersuchungen ab?
Ja, aber mit Bedingungen:
Untersuchung beim Augenarzt: abgedeckt, wenn Symptome oder Verdacht auf Erkrankung bestehen.
Routine-Sehtest beim Optiker: nicht abgedeckt, selbst zu zahlen. ➡️ Besuch beim Augenarzt ist ohne Überweisung möglich.
Deckt die GKV Brillen ab?
Nur in bestimmten Fällen seit 2017:
Kurz-/Weitsichtigkeit ≥ 6 Dioptrien → teilweise Kosten für Gläser
Astigmatismus ≥ 4 Dioptrien → Gläser abgedeckt, Gestell nicht
Kinder < 18 Jahre → Gläser + Gestell vollständig
Nach Augenoperationen → nur in Ausnahmefällen
Finanzielle Unterstützung (Festbetrag)
Einfache Kunststoffgläser: 10–30 € pro Glas
Spezialgläser (z. B. UV-Schutz): meist nicht abgedeckt
Gleitsichtgläser: nicht abgedeckt ➡️ Differenz zahlt der Patient selbst (Zuzahlung).
Wie nutzen?
Rezept vom Augenarzt (Brillenverordnung)
Einreichen beim Optiker → Antrag an Krankenkasse
Patient zahlt nur Differenz über Festbetrag
Private Krankenversicherung (PKV)
Meist umfassendere Leistungen: Untersuchung + Brillen + Gläser
Erstattung oft 300–600 € alle 2 Jahre (je nach Vertrag).