Sehtests und Brillen: Deckungsgrenzen

Augenuntersuchungen und Brillen in Deutschland: Grenzen der Versicherung

Deckt die GKV Augenuntersuchungen ab?

  • Ja, aber mit Bedingungen:

    • Untersuchung beim Augenarzt: abgedeckt, wenn Symptome oder Verdacht auf Erkrankung bestehen.

    • Routine-Sehtest beim Optiker: nicht abgedeckt, selbst zu zahlen. ➡️ Besuch beim Augenarzt ist ohne Überweisung möglich.

Deckt die GKV Brillen ab?

  • Nur in bestimmten Fällen seit 2017:

    • Kurz-/Weitsichtigkeit ≥ 6 Dioptrien → teilweise Kosten für Gläser

    • Astigmatismus ≥ 4 Dioptrien → Gläser abgedeckt, Gestell nicht

    • Kinder < 18 Jahre → Gläser + Gestell vollständig

    • Nach Augenoperationen → nur in Ausnahmefällen

Finanzielle Unterstützung (Festbetrag)

  • Einfache Kunststoffgläser: 10–30 € pro Glas

  • Spezialgläser (z. B. UV-Schutz): meist nicht abgedeckt

  • Gleitsichtgläser: nicht abgedeckt ➡️ Differenz zahlt der Patient selbst (Zuzahlung).

Wie nutzen?

  • Rezept vom Augenarzt (Brillenverordnung)

  • Einreichen beim Optiker → Antrag an Krankenkasse

  • Patient zahlt nur Differenz über Festbetrag

Private Krankenversicherung (PKV)

  • Meist umfassendere Leistungen: Untersuchung + Brillen + Gläser

  • Erstattung oft 300–600 € alle 2 Jahre (je nach Vertrag).

 

Teilen: