Einbett- und Zweibettzimmer im Krankenhaus – Wahlleistungen in Deutschland
In deutschen Krankenhäusern sind Einzel- (Einbettzimmer) oder Doppelzimmer (Zweibettzimmer) keine Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern sogenannte Wahlleistungen, die zusätzliche Kosten verursachen.
Zimmerarten
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Mehrbettzimmer: 3–4 Patienten, Standard für GKV-Versicherte
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Zweibettzimmer: 2 Patienten, gegen Aufpreis oder Zusatzversicherung
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Einbettzimmer: 1 Patient, höchste Kosten, nur mit Zusatzversicherung oder Selbstzahlung
Buchung
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Bei Aufnahme wird gefragt, ob Einbett-/Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung gewünscht ist
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Schriftlicher Wahlleistungsvertrag erforderlich
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Vergabe nach Verfügbarkeit, medizinische Dringlichkeit hat Vorrang
Kosten
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Ohne Zusatzversicherung:
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Zweibettzimmer: ca. 50–100 €/Tag
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Einbettzimmer: ca. 100–200 €/Tag
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Mit Zusatzversicherung: GKV bietet Tarife, PKV deckt meist automatisch
Vertragliche Pflicht Nach Unterschrift sind Kosten verpflichtend, auch wenn Service nicht gefällt (außer bei Klinikfehler).
Vergleich
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Mehrbett: von GKV gedeckt, kein Komfort, keine Zusatzkosten
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Zweibett: nicht gedeckt, mittlerer Komfort, Zusatzkosten
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Einbett: nicht gedeckt, hoher Komfort, Zusatzkosten
Tipp Lohnt sich bei Wunsch nach Ruhe und Privatsphäre, weniger bei kurzen Aufenthalten oder fehlender Versicherung.