Schönheitsoperationen: Warum werden sie meist nicht von der Versicherung abgedeckt?

Schönheitsoperationen in Deutschland – Warum übernimmt die GKV meist nicht?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur medizinisch notwendige Eingriffe. Reine Schönheitsoperationen gelten als Luxus und werden nicht finanziert.

Kriterium für Kostenübernahme Nur wenn ein klarer gesundheitlicher Grund oder eine nachgewiesene psychische Belastung vorliegt.

Nicht abgedeckte Beispiele

  • Brustvergrößerung → rein ästhetisch

  • Fettabsaugung → nicht therapeutisch

  • Facelift/Lidstraffung → kosmetisch

  • Nasenkorrektur → nur bei Atemproblemen

  • Faltenbehandlung/Filler → optional

Wann übernimmt die GKV?

  • Korrektur von Fehlbildungen (z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte)

  • Behandlung nach Unfall oder Verbrennung

  • Entfernung starker Hautüberschüsse nach Adipositas-OP

  • Brustverkleinerung bei chronischen Rückenschmerzen

  • Nasen-OP bei starker Atembehinderung ➡️ Erfordert detaillierte ärztliche Gutachten.

Psychische Gründe Mit psychiatrischem Bericht möglich, aber strenge Prüfung.

Kosten privat

  • Nasenkorrektur: 2.500–5.000 €

  • Brustvergrößerung: 4.000–7.000 €

  • Bauchstraffung: 3.000–6.000 €

  • Fettabsaugung: 2.000–5.000 €

Private Krankenversicherung (PKV) Manchmal mehr Leistungen, abhängig vom Vertrag, meist mit medizinischem Nachweis und Vorabgenehmigung.

 

 


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