Einsichtsrecht in Original-Röntgenbilder vor der Entlassung aus dem Krankenhaus in Deutschland
Was dürfen Sie verlangen – und wie kommen Sie an Ihre Aufnahmen?
Am Ende eines Krankenhausaufenthalts – besonders im Rahmen einer medizinischen Behandlung in Deutschland – stellen sich viele Patient:innen die gleiche Frage:
Darf ich meine Bildgebung (CT, MRT, Röntgen usw.) mitnehmen?
Die Antwort lautet: Ja – aber nach klar geregelten gesetzlichen Vorgaben.
Nach § 630g BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Patient:innen ein umfassendes Recht auf Einsicht in ihre medizinischen Unterlagen. Dazu gehören insbesondere:
Röntgenaufnahmen (Röntgenbilder)
CT-, MRT-, PET- und andere Schnittbildaufnahmen
die vollständige Patientenakte und Auszüge daraus
schriftliche Befunde und Arztbriefe, die zu diesen Bildern gehören
Dieses Einsichtsrecht gilt für alle Patient:innen:
deutsche Staatsangehörige
in Deutschland Versicherte und Wohnsitzinhaber
internationale Patient:innen („Medizintouristen“), die nur für eine Behandlung einreisen
In der Praxis bieten Krankenhäuser und radiologische Praxen meist mehrere Formen an:
Digitale Bilddaten im DICOM-Format
– auf CD oder USB-Stick
– geeignet für Radiolog:innen und Fachärzt:innen im Heimatland
Ausdrucke / Filme
– auf Wunsch als gedruckte Bilder (gegen eine kleine Gebühr)
Ansichtsdateien (JPG / PDF)
– zur schnellen Ansicht auf PC oder Handy
– eher zur Orientierung, weniger für detaillierte radiologische Beurteilung
Oft werden die Bilder zusammen mit einem abschließenden Arztbrief (Aufenthaltsbericht) ausgegeben – auf Deutsch und auf Wunsch teilweise auch auf Englisch.
Damit Sie Ihre Daten rechtzeitig bekommen, sollten Sie aktiv werden:
Antrag stellen
– mündlich an der Anmeldung, auf der Station oder direkt in der Radiologie
– oder schriftlich per Formular/kurzem Schreiben
Genau benennen, was Sie brauchen
– z. B.: „alle CT-Aufnahmen vom 12.03.2025 im DICOM-Format“
– plus zugehörige Befunde / Arztbriefe
Art der Übergabe klären
– CD oder USB-Stick
– ggf. gesicherter Download-Link oder verschlüsselte E-Mail
Identität nachweisen
– Reisepass oder Personalausweis
– ggf. Fall- bzw. Patienten-nummer
Datenschutzhinweis unterschreiben
– in manchen Häusern ist eine kurze Einwilligung / Auskunftsanfrage (Datenauskunft) nötig
? Kosten:
Viele Kliniken berechnen eine Aufwandsentschädigung – typischerweise etwa 5–20 € für Datenträger und Bearbeitung.
Auch nach der Entlassung bleiben Ihre Rechte bestehen. Sie können:
das Krankenhaus per E-Mail oder Telefon kontaktieren
eine Vollmacht ausstellen, damit eine Vertrauensperson in Deutschland die CD abholt
die Zusendung per Post oder – falls angeboten – einen Download-Link anfragen
Achten Sie darauf, dass:
sensible medizinische Daten nur über sichere Kanäle übertragen werden
bei Versand per E-Mail idealerweise Passwortschutz (z. B. für ZIP-Datei oder PDF) genutzt wird
Eigene Kopien der Bildgebung helfen Ihnen:
bei der Weiterbehandlung im Heimatland
bei der Einholung einer Zweitmeinung (Zweitmeinung / Second Opinion)
beim Aufbau einer vollständigen Krankengeschichte
zur Vorlage bei Versicherungen oder Behörden, falls erforderlich
Gerade bei komplexen Erkrankungen (Tumoren, Wirbelsäulen-OPs, Herz-Eingriffen) sind die Originalbilder oft entscheidend für spätere Entscheidungen.
Grundsätzlich nein – das Einsichtsrecht ist gesetzlich verankert. Eine Verweigerung ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel:
wenn durch die Einsichtnahme nachweislich eine erhebliche Gefährdung der seelischen Gesundheit zu erwarten wäre – und dies ärztlich begründet wird
wenn auf den Unterlagen schutzwürdige Daten Dritter erkennbar sind (z. B. Forschungsdaten, fremde Patient:innendaten), die nicht anonymisiert werden können
In jedem Fall muss das Krankenhaus eine solche Entscheidung begründen – eine pauschale Ablehnung ist nicht zulässig.
Sie haben in Deutschland das klare Recht, Ihre Röntgen- und Schnittbilder (CT, MRT usw.) einzusehen und in Kopie zu erhalten.
Dieses Recht gilt auch für internationale Patient:innen.
Stellen Sie Ihren Wunsch frühzeitig – am besten einige Tage vor Entlassung.
Sollten Sie es vergessen haben, können Sie die Bilder auch im Nachhinein anfordern.
So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre medizinische Geschichte in den Händen halten – egal, wohin Sie nach der Behandlung zurückkehren.
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