Das Recht auf Einsicht in die Original-Röntgenbilder vor dem Verlassen der Klinik

Einsichtsrecht in Original-Röntgenbilder vor der Entlassung aus dem Krankenhaus in Deutschland
Was dürfen Sie verlangen – und wie kommen Sie an Ihre Aufnahmen?

Am Ende eines Krankenhausaufenthalts – besonders im Rahmen einer medizinischen Behandlung in Deutschland – stellen sich viele Patient:innen die gleiche Frage:
Darf ich meine Bildgebung (CT, MRT, Röntgen usw.) mitnehmen?
Die Antwort lautet: Ja – aber nach klar geregelten gesetzlichen Vorgaben.


Was regelt das deutsche Recht?

Nach § 630g BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Patient:innen ein umfassendes Recht auf Einsicht in ihre medizinischen Unterlagen. Dazu gehören insbesondere:

  • Röntgenaufnahmen (Röntgenbilder)

  • CT-, MRT-, PET- und andere Schnittbildaufnahmen

  • die vollständige Patientenakte und Auszüge daraus

  • schriftliche Befunde und Arztbriefe, die zu diesen Bildern gehören

Dieses Einsichtsrecht gilt für alle Patient:innen:

  • deutsche Staatsangehörige

  • in Deutschland Versicherte und Wohnsitzinhaber

  • internationale Patient:innen („Medizintouristen“), die nur für eine Behandlung einreisen


Welche Art von Bilddaten können Sie erhalten?

In der Praxis bieten Krankenhäuser und radiologische Praxen meist mehrere Formen an:

  • Digitale Bilddaten im DICOM-Format
    – auf CD oder USB-Stick
    – geeignet für Radiolog:innen und Fachärzt:innen im Heimatland

  • Ausdrucke / Filme
    – auf Wunsch als gedruckte Bilder (gegen eine kleine Gebühr)

  • Ansichtsdateien (JPG / PDF)
    – zur schnellen Ansicht auf PC oder Handy
    – eher zur Orientierung, weniger für detaillierte radiologische Beurteilung

Oft werden die Bilder zusammen mit einem abschließenden Arztbrief (Aufenthaltsbericht) ausgegeben – auf Deutsch und auf Wunsch teilweise auch auf Englisch.


Wie kommen Sie konkret an Ihre Röntgenbilder?

Damit Sie Ihre Daten rechtzeitig bekommen, sollten Sie aktiv werden:

  1. Antrag stellen
    – mündlich an der Anmeldung, auf der Station oder direkt in der Radiologie
    – oder schriftlich per Formular/kurzem Schreiben

  2. Genau benennen, was Sie brauchen
    – z. B.: „alle CT-Aufnahmen vom 12.03.2025 im DICOM-Format“
    – plus zugehörige Befunde / Arztbriefe

  3. Art der Übergabe klären
    – CD oder USB-Stick
    – ggf. gesicherter Download-Link oder verschlüsselte E-Mail

  4. Identität nachweisen
    – Reisepass oder Personalausweis
    – ggf. Fall- bzw. Patienten-nummer

  5. Datenschutzhinweis unterschreiben
    – in manchen Häusern ist eine kurze Einwilligung / Auskunftsanfrage (Datenauskunft) nötig

? Kosten:
Viele Kliniken berechnen eine Aufwandsentschädigung – typischerweise etwa 5–20 € für Datenträger und Bearbeitung.


Was, wenn Sie vor der Abreise nichts angefordert haben?

Auch nach der Entlassung bleiben Ihre Rechte bestehen. Sie können:

  • das Krankenhaus per E-Mail oder Telefon kontaktieren

  • eine Vollmacht ausstellen, damit eine Vertrauensperson in Deutschland die CD abholt

  • die Zusendung per Post oder – falls angeboten – einen Download-Link anfragen

Achten Sie darauf, dass:

  • sensible medizinische Daten nur über sichere Kanäle übertragen werden

  • bei Versand per E-Mail idealerweise Passwortschutz (z. B. für ZIP-Datei oder PDF) genutzt wird


Warum sind die Bilddaten so wichtig?

Eigene Kopien der Bildgebung helfen Ihnen:

  • bei der Weiterbehandlung im Heimatland

  • bei der Einholung einer Zweitmeinung (Zweitmeinung / Second Opinion)

  • beim Aufbau einer vollständigen Krankengeschichte

  • zur Vorlage bei Versicherungen oder Behörden, falls erforderlich

Gerade bei komplexen Erkrankungen (Tumoren, Wirbelsäulen-OPs, Herz-Eingriffen) sind die Originalbilder oft entscheidend für spätere Entscheidungen.


Darf das Krankenhaus die Herausgabe verweigern?

Grundsätzlich nein – das Einsichtsrecht ist gesetzlich verankert. Eine Verweigerung ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel:

  • wenn durch die Einsichtnahme nachweislich eine erhebliche Gefährdung der seelischen Gesundheit zu erwarten wäre – und dies ärztlich begründet wird

  • wenn auf den Unterlagen schutzwürdige Daten Dritter erkennbar sind (z. B. Forschungsdaten, fremde Patient:innendaten), die nicht anonymisiert werden können

In jedem Fall muss das Krankenhaus eine solche Entscheidung begründen – eine pauschale Ablehnung ist nicht zulässig.


Fazit

  • Sie haben in Deutschland das klare Recht, Ihre Röntgen- und Schnittbilder (CT, MRT usw.) einzusehen und in Kopie zu erhalten.

  • Dieses Recht gilt auch für internationale Patient:innen.

  • Stellen Sie Ihren Wunsch frühzeitig – am besten einige Tage vor Entlassung.

  • Sollten Sie es vergessen haben, können Sie die Bilder auch im Nachhinein anfordern.

So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre medizinische Geschichte in den Händen halten – egal, wohin Sie nach der Behandlung zurückkehren.


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