Antibabypille in Deutschland: Wann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten?
Die Antibabypille (Antibabypille / Verhütungspille) gehört zu den am häufigsten genutzten Verhütungsmitteln in Deutschland. Ob die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung (gesetzliche Krankenversicherung – GKV) übernommen werden, hängt vor allem vom Alter der Frau und ggf. von einer medizinischen Indikation ab.
| Personengruppe | Kostenübernahme? | Hinweise |
|---|---|---|
| Mädchen unter 18 Jahren | Ja, vollständig | Keine Zuzahlung (Zuzahlung = 0 €) |
| Frauen von 18 bis 22 Jahren | Ja, mit Zuzahlung | Nur gesetzliche Zuzahlung (meist 5–10 €) |
| Frauen über 22 Jahre | Nein, außer medizinisch | Pille muss selbst bezahlt werden, außer bei Indikation |
Wenn die Antibabypille nicht nur zur Verhütung, sondern aus medizinischen Gründen verordnet wird, z. B. bei:
Polyzystischem Ovarialsyndrom (PCO-Syndrom)
starken Zyklusstörungen oder Hormonstörungen
dann kann:
die GKV die Kosten auch nach dem 22. Lebensjahr übernehmen,
vorausgesetzt, die medizinische Indikation ist klar auf dem Rezept oder in einem Arztbericht dokumentiert.
Es ist sinnvoll, einen zusätzlichen Bericht der Frauenärztin / des Frauenarztes beizufügen, in dem der medizinische Grund genau erläutert wird.
Rosa Rezept (Kassenrezept)
→ Gesetzliche Krankenkasse zahlt (in der Regel bis zum 22. Geburtstag).
Blaues Rezept (Privatrezept)
→ Die Patientin zahlt die Kosten selbst (typisch bei Frauen über 22 ohne spezielle Indikation).
Grünes Rezept
→ Nur eine Empfehlung, ohne Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Nein.
Die Antibabypille ist in Deutschland rezeptpflichtig.
Das gilt auch dann, wenn du die Kosten komplett selbst übernimmst.
Je nach Präparat und Hersteller liegen die Kosten ungefähr bei:
etwa 5 bis 25 Euro pro Monat,
manche Praxen und Apotheken bieten 3- oder 6-Monats-Packungen zu einem etwas günstigeren Gesamtpreis an.
| Altersgruppe | Kostenübernahme durch GKV |
|---|---|
| Bis 18 Jahre | 100 % – komplett von der GKV bezahlt |
| 18–22 Jahre | GKV zahlt, mit üblicher Zuzahlung |
| Über 22 Jahre | Nur bei klarer medizinischer Indikation |
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