Antibabypille: Wann übernimmt die Krankenversicherung die Kosten?

Antibabypille in Deutschland: Wann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten?

Die Antibabypille (Antibabypille / Verhütungspille) gehört zu den am häufigsten genutzten Verhütungsmitteln in Deutschland. Ob die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung (gesetzliche Krankenversicherung – GKV) übernommen werden, hängt vor allem vom Alter der Frau und ggf. von einer medizinischen Indikation ab.


Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Personengruppe Kostenübernahme? Hinweise
Mädchen unter 18 Jahren Ja, vollständig Keine Zuzahlung (Zuzahlung = 0 €)
Frauen von 18 bis 22 Jahren Ja, mit Zuzahlung Nur gesetzliche Zuzahlung (meist 5–10 €)
Frauen über 22 Jahre Nein, außer medizinisch Pille muss selbst bezahlt werden, außer bei Indikation

Ausnahmen: Medizinische Gründe

Wenn die Antibabypille nicht nur zur Verhütung, sondern aus medizinischen Gründen verordnet wird, z. B. bei:

  • Polyzystischem Ovarialsyndrom (PCO-Syndrom)

  • starken Zyklusstörungen oder Hormonstörungen

dann kann:

  • die GKV die Kosten auch nach dem 22. Lebensjahr übernehmen,

  • vorausgesetzt, die medizinische Indikation ist klar auf dem Rezept oder in einem Arztbericht dokumentiert.

Es ist sinnvoll, einen zusätzlichen Bericht der Frauenärztin / des Frauenarztes beizufügen, in dem der medizinische Grund genau erläutert wird.


Welche Art Rezept ist erforderlich?

  • Rosa Rezept (Kassenrezept)
    → Gesetzliche Krankenkasse zahlt (in der Regel bis zum 22. Geburtstag).

  • Blaues Rezept (Privatrezept)
    → Die Patientin zahlt die Kosten selbst (typisch bei Frauen über 22 ohne spezielle Indikation).

  • Grünes Rezept
    → Nur eine Empfehlung, ohne Kostenübernahme durch die Krankenkasse.


Kann man die Pille ohne Rezept kaufen?

Nein.
Die Antibabypille ist in Deutschland rezeptpflichtig.
Das gilt auch dann, wenn du die Kosten komplett selbst übernimmst.


Wie viel kostet die Pille ohne Kostenübernahme?

Je nach Präparat und Hersteller liegen die Kosten ungefähr bei:

  • etwa 5 bis 25 Euro pro Monat,

  • manche Praxen und Apotheken bieten 3- oder 6-Monats-Packungen zu einem etwas günstigeren Gesamtpreis an.


Zusammenfassung der Altersgrenzen

Altersgruppe Kostenübernahme durch GKV
Bis 18 Jahre 100 % – komplett von der GKV bezahlt
18–22 Jahre GKV zahlt, mit üblicher Zuzahlung
Über 22 Jahre Nur bei klarer medizinischer Indikation

Das Autor:innen- und Redaktionsteam dieser Webseite ist bemüht, durch sorgfältige Recherche und die Auswertung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht abschließend gesichert sein. Die Inhalte dieses Artikels dienen daher nur als erste Orientierung. Für verbindliche und gesicherte Auskünfte sollten Sie sich stets an zuständige Behörden, Krankenkassen sowie ärztliche und rechtliche Fachstellen wenden.


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