Mutterschaftsgeld: Deine finanziellen Ansprüche während der Mutterschutzfrist
1. Was ist Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oder vom Staat gezahlt wird. Sie richtet sich an berufstätige Frauen während der Mutterschutzfrist und soll ihr Einkommen sichern, solange sie in den Wochen vor und nach der Geburt nicht arbeiten dürfen (betanet.de).
2. Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
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Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen (GKV):
Anspruch besteht, wenn die Frau in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht und mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. -
Privat oder familienversicherte Frauen (z. B. Minijob oder private Versicherung):
Sie erhalten vom Staat, über das Bundesamt für Soziale Sicherung, eine einmalige pauschale Zahlung von 210 €, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (howtogermany.com). -
Selbstständige Frauen:
Selbstständige, die sich freiwillig gesetzlich versichert haben und einen Anspruch auf Krankengeld eingeschlossen haben, können ebenfalls Mutterschaftsgeld (bzw. eine vergleichbare Leistung) vom Staat erhalten (de.wikipedia.org).
3. Wann und wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
Dauer der Mutterschutzfrist:
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6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin,
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8 Wochen nach der Geburt,
Diese Frist verlängert sich auf 12 Wochen nach der Geburt, wenn
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eine Frühgeburt,
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eine Mehrlingsgeburt
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oder eine anerkannte Behinderung des Kindes vorliegt (tk.de, tk.de).
Höhe der Zahlungen:
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Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 € pro Kalendertag (liveingermany.de).
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Der Arbeitgeber stockt den Betrag auf, indem er die Differenz zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt als Zuschuss zahlt.
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So wird sichergestellt, dass die Frau während der Mutterschutzfrist möglichst nahe an ihrem bisherigen Nettoverdienst bleibt.
4. Wie wird die Höhe des Mutterschaftsgeldes berechnet?
Die Berechnung orientiert sich am durchschnittlichen monatlichen Nettoverdienst der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist.
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Dieser Nettoverdienst wird durch die Anzahl der Kalendertage in diesem Zeitraum geteilt,
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daraus ergibt sich das durchschnittliche Netto pro Tag,
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die Krankenkasse zahlt jedoch maximal 13 € pro Tag (howtogermany.com).
Liegt das durchschnittliche Netto höher als 13 €/Tag, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.
5. Wann wird gezahlt und wie beantragt man Mutterschaftsgeld?
Du solltest das Mutterschaftsgeld in der Regel 6–7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragen.
Vorgehen:
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Ärztliche Bescheinigung einholen:
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Du bekommst von deiner Frauenärztin/deinem Frauenarzt oder der Hebamme eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin.
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Antrag bei der Krankenkasse:
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Diese Bescheinigung reichst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein, um Mutterschaftsgeld zu beantragen.
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Mitteilung an den Arbeitgeber:
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Gleichzeitig informierst du deinen Arbeitgeber über den Mutterschutzbeginn und reichst die entsprechende Bescheinigung ein, damit er den Differenzzuschuss (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) zahlen kann (kietzee.com).
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Nach der Geburt:
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Nach der Entbindung reichst du eine Geburtsurkunde bzw. eine entsprechende Bestätigung bei der Krankenkasse ein,
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damit die Zahlungen des Mutterschaftsgeldes für die Zeit nach der Geburt ordnungsgemäß fortgesetzt werden (betanet.de).
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6. Ist Mutterschaftsgeld steuerpflichtig?
Das Mutterschaftsgeld ist direkt steuerfrei.
Allerdings wird es im Rahmen des sogenannten Progressionsvorbehalts bei der Einkommensteuer berücksichtigt:
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Das bedeutet, es selbst wird nicht besteuert,
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kann aber den Steuersatz für dein übriges zu versteuerndes Einkommen erhöhen (germantaxes.de).
7. Zusätzliche medizinische und rechtliche Schutzrechte
Während der Mutterschutzfrist genießt du neben dem Mutterschaftsgeld weitere Schutzrechte:
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Kündigungsschutz:
Vom Beginn der Mutterschutzregelungen an bis 4 Monate nach der Geburt besteht ein besonderer Kündigungsschutz. -
Beschäftigungsverbot in der Schutzfrist:
Eine Beschäftigung ist in den letzten 6 Wochen vor der Geburt nur mit ausdrücklichem Einverständnis der werdenden Mutter zulässig,
und in den 8 Wochen nach der Geburt (bzw. 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten oder Behinderung des Kindes) grundsätzlich verboten. -
Sozialversicherungsschutz:
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Krankenversicherung,
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Rentenversicherung,
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Arbeitslosenversicherung
laufen während der Mutterschutzfrist ohne Unterbrechung weiter.
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8. Übersicht über Dauer und Beträge
| Zeitraum | Vor der Geburt | Nach der Geburt (regulär) | Nach Früh-/Mehrlingsgeburt |
|---|---|---|---|
| Dauer | 6 Wochen | 8 Wochen | 12 Wochen |
| Tägliche Leistung (Kasse) | bis 13 € + Arbeitgeberzuschuss | bis 13 € + Arbeitgeberzuschuss | bis 13 € + Arbeitgeberzuschuss |
Zusätzlich:
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210 € einmalig für Frauen, die
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über die Familie mitversichert sind,
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privat versichert sind oder
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keiner eigenen versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen,
sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind (betanet.de, howtogermany.com).
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Was solltest du jetzt tun?
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Beantrage dein Mutterschaftsgeld frühzeitig, idealerweise 6–7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin,
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reiche die ärztliche Bescheinigung bei deiner Krankenkasse und beim Arbeitgeber ein,
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bewahre alle Unterlagen und Bescheide gut auf,
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und denke daran, nach der Geburt die Geburtsurkunde nachzureichen, damit die Zahlungen korrekt weiterlaufen.
So stellst du sicher, dass dein Einkommen geschützt ist und deine sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Ansprüche während dieser wichtigen Lebensphase vollständig gewahrt bleiben.
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