Kurzarbeitergeld: Einkommensschutz bei reduzierter Arbeitszeit

اسم الكاتب: Admin تاريخ النشر: 2025-06-27 تصنيف المقال: Finanzielle Hilfe

Kurzarbeitergeld: Schutz des Einkommens bei reduzierter Arbeitszeit

  1. Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld ist eine Geldleistung der Arbeitslosenversicherung (Agentur für Arbeit), die Beschäftigten gewährt wird, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit vorübergehend reduziert, um Entlassungen bei wirtschaftlichen oder betrieblichen Störungen zu vermeiden. Die Auszahlung erfolgt weiterhin über den Arbeitgeber, der sich die Beträge anschließend von der Agentur für Arbeit erstatten lässt (arbeitsagentur.de).

  1. Wie hoch ist die Leistung?

  • 60 % der Differenz zwischen dem regulären Nettoentgelt und dem Nettoentgelt während der Kurzarbeit.

  • 67 %, wenn der Arbeitnehmer ein Kind hat oder ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist (Kinderfreibetrag ≥ 0,5) (arbeitsagentur.de).

  • Die Differenz wird auf Grundlage offizieller pauschaler Tabellen berechnet (arbeitsagentur.de).

  1. Bezugsdauer

  • In der Regel wird Kurzarbeitergeld für maximal 12 Monate gewährt.

  • Ausnahme bis Ende 2025: Die Bezugsdauer wurde auf bis zu 24 Monate verlängert für Ansprüche, die in diesem Jahr enden oder beginnen.

  • Ab Januar 2026 gilt der reguläre Höchstzeitraum von 12 Monaten wieder.

  1. Wie verändern sich die Prozentsätze im Zeitverlauf?

  • Grundsätzlich gilt ein fester Satz von 60 % bzw. 67 % in den ersten drei Monaten.

  • In der Corona-Pandemie wurden die Sätze vorübergehend angehoben:

    • 70–77 % ab dem 4. Bezugsmonat,

    • 80–87 % ab dem 7. Bezugsmonat.
      Diese Erhöhungen wurden nach 2022 nicht verlängert (hire.workwise.io).

  1. Vereinfachtes Praxisbeispiel

Die Arbeitnehmerin Anna hat ein reguläres Nettoentgelt von 2.400 €. Dieses reduziert sich aufgrund von Kurzarbeit um 50 % auf 1.200 €.
Die Differenz beträgt also 1.200 € ⇒

  • Anna ohne Kinder erhält 60 % von 1.200 € = 720 € zusätzlich.

  • Mit einem Kind erhält sie 67 % von 1.200 € = 804 € zusätzlich.

Die monatliche Gesamtsumme = gekürztes Entgelt aus der Kurzarbeit + Kurzarbeitergeld (finanztip.de).

  1. Wer hat Anspruch auf Unterstützung?

  • Beschäftigte, die in der gesetzlichen Sozialversicherung (z. B. Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung – GKV) versichert sind und einen gültigen Arbeitsvertrag haben.

  • Voraussetzung: Der Arbeitsausfall muss mindestens 10 % der vereinbarten Arbeitszeit betragen und mindestens ein Drittel der Beschäftigten im Betrieb betreffen, deren Arbeitszeit jeweils um mindestens 10 % reduziert wurde.

  • Anspruch besteht nur für anspruchsberechtigte Arbeitnehmer; bestimmte Formen von Leiharbeit oder kurzfristiger Beschäftigung können ausgeschlossen sein, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

  1. Wie erhalten Beschäftigte ihre Leistungen?

  • Der Arbeitgeber oder ggf. der Betriebsrat meldet den Beginn der Kurzarbeit und den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit an.

  • Der Arbeitgeber zahlt das reduzierte Arbeitsentgelt an die Beschäftigten und fügt das Kurzarbeitergeld hinzu.

  • Nach Einreichung der monatlichen Abrechnungsunterlagen wird der Arbeitgeber über die Arbeitsagentur aus der Arbeitslosenversicherung erstattet.

  1. Schutz der Renten- und Sozialversicherung

Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld werden die Beiträge zur Sozialversicherung (Rente, gesetzliche Krankenversicherung – GKV, Pflegeversicherung) auf Basis eines fiktiven Entgelts von bis zu 80 % des ursprünglichen Bruttoentgelts berechnet, damit ein längerfristiger Einkommensverlust Ihre zukünftige soziale Absicherung möglichst nicht negativ beeinflusst.

Kurze Zusammenfassung

Punkt
Details

Höhe der Leistung
60 % regulär, 67 % mit Kind

Dauer der Unterstützung
In der Regel 12 Monate, bis Ende 2025 auf bis zu 24 Monate verlängert

Voraussetzungen für den Beginn
Arbeitsausfall ≥ 10 %, mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen

Ablauf der Beantragung
Anzeige und Antrag durch den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit

Sozialversicherungsstatus
Sozialversicherungsbeiträge laufen weiter, Ansprüche bleiben trotz reduziertem Entgelt bestehen

Hinweis

Das Redaktionsteam der Website ist bemüht, durch intensive Recherche und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht gesichert sein. Bitte betrachten Sie die Informationen in diesem Artikel daher als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche und aktuelle Auskünfte stets an die zuständigen Behörden und Fachstellen.

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