Unfallversicherung im Sportunterricht an Schulen in Deutschland: Wer zahlt?
In Deutschland sind alle Schülerinnen und Schüler während ihrer Teilnahme an offiziellen schulischen Aktivitäten – einschließlich des Sportunterrichts (Sportunterricht) – automatisch unfallversichert. Dies geschieht über die:
Gesetzliche Unfallversicherung – Schülerunfallversicherung
(die gesetzliche Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler)
Wer trägt den Versicherungsschutz?
Die zuständige Unfallkasse (gesetzliche Unfallversicherungsträger des jeweiligen Bundeslandes) übernimmt den Schutz für alle Unfälle, die sich ereignen während:
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des regulären Sportunterrichts
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schulischer Sportangebote und Arbeitsgemeinschaften
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offizieller Wettkämpfe und Sportturniere zwischen Schulen
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schulisch organisierter Sportausflüge und -aktivitäten außerhalb des Schulgeländes
Was deckt die Versicherung ab?
| Leistung / Bereich | Versichert? |
|---|---|
| Kosten der medizinischen Behandlung | Ja |
| Transport mit Rettungswagen / Krankenwagen | Ja |
| Körperliche und psychische Rehabilitation | Ja |
| Langfristige Pflegeleistungen bei dauerhafter Behinderung | Ja |
| Entschädigungszahlungen bei Invalidität oder Tod | Ja |
| Verletzungen beim außerschulischen Sport | Nein – außer es handelt sich um eine von der Schule organisierte Veranstaltung |
Wichtige Hinweise
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Die Schule sollte sofort nach einem Unfall informiert werden.
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In der Regel erstellt die Schule eine Unfallanzeige und leitet diese an die zuständige Unfallkasse weiter.
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Eltern müssen die Behandlungskosten in der Regel nicht vorstrecken; die Abrechnung erfolgt – soweit es sich um einen Schulunfall handelt – direkt mit der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wie ist es bei Kindern in der Kita?
Auch Kinder in der Kindertagesstätte (Kita) bzw. im Kindergarten sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, sofern sie in einer anerkannten Einrichtung betreut werden. Der Versicherungsschutz gilt während:
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der Betreuungszeit in der Einrichtung
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von Ausflügen und Außenaktivitäten, die offiziell von der Kita organisiert werden
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der offiziellen Wege zur und von der Einrichtung (Hin- und Rückweg), soweit es sich um den direkten, üblichen Weg handelt
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