Grundrente: Erhöhung deiner Rente bei geringem Einkommen

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-27 Blog-Kategorie: Finanzielle Hilfe

Erhöhung der Grundrente: Wie Sie Ihre Altersrente aufbessern können

1. Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist ein jährlicher Zuschlag, der automatisch zur gesetzlichen Altersrente hinzugerechnet wird. Sie richtet sich an Personen, die viele Jahre (mindestens 33–35 Jahre und mehr) gearbeitet haben, dabei aber nur niedrige Entgelte erzielt haben – also zwischen 30–80 % des durchschnittlichen deutschen Einkommens (z. B. laut Analysen von oecd.org, hermoney.de).


2. Wer hat Anspruch?

Anspruch auf die Grundrente haben Personen,

  • die mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten aufweisen (z. B. Zeiten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Reha-/Krankheitszeiten),

  • deren durchschnittliches Einkommen in diesen Jahren zwischen 30–80 % des bundesweiten Durchschnitts lag (derzeit grob zwischen 1.262 € und 3.366 € brutto im Monat, t-online.de).

Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich – die Prüfung erfolgt automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de).


3. Wie wird der Zuschlag berechnet?

Die Höhe des Zuschlags hängt von der Anzahl der Grundrentenzeiten ab (33–35 Jahre):

  • Ab 35 Jahren:
    wird der Zuschlag voll gewährt. Niedrige Entgeltpunkte können bis zu 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr aufgewertet werden.

  • Zwischen 33 und 35 Jahren:
    wird die Aufwertung anteilig gewährt, z. B. etwa 0,4 Entgeltpunkte bei 33 Jahren, ansteigend bis 0,8 Entgeltpunkte.

Der ermittelte Zuschlag wird anschließend mit

  • einem Ausgleichsfaktor von 0,875

  • und dem aktuellen Rentenwert (für 2024: 39,32 €/Entgeltpunkt, bmas.de)

multipliziert.


4. Wie hoch ist der Zuschlag im Durchschnitt?

  • Im Durchschnitt beträgt der Zuschlag etwa 86 € pro Monat (deutsche-rentenversicherung.de).

  • In Einzelfällen kann er bis zu rund 241 € monatlich erreichen, wenn über 35 Jahre hinweg viele niedrige Entgeltpunkte aufgewertet werden (bmas.de).


5. Hat mein aktuelles Einkommen Einfluss?

Ja, für die tatsächliche Auszahlung erfolgt eine Einkommensprüfung:

Für Alleinstehende:

Situation Wirkung auf die Grundrente
Bis 1.438 €/Monat Grundrente in voller Höhe
1.438–1.840 €/Monat 60 % des übersteigenden Betrags werden angerechnet
Über 1.840 €/Monat Grundrenten-Zuschlag entfällt vollständig

Für Ehepaare/Paare gelten höhere Grenzen (etwa 2.243 € und 2.646 € monatlich) nach demselben Prinzip.


6. Was ist mit anderen Sozialleistungen?

Die Grundrente wird nicht immer vollständig als Einkommen bei Wohngeld oder Grundsicherung im Alter angerechnet.
Es gibt bestimmte Freibeträge und Schutzregelungen (z. B. laut dgb.de), damit die Grundrente nicht vollständig durch Kürzungen anderer Sozialleistungen „aufgefressen“ wird.


7. Muss ich einen Antrag stellen?

Nein.
Die Grundrente wird seit Januar 2021 automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und – bei bestehendem Anspruch – zum Rentenbescheid hinzugefügt. Anspruchsberechtigte erhalten einen entsprechenden Bescheid, einschließlich eventueller Nachzahlungen.


Fazit

  • Ziel: Anerkennung von langen Arbeitsjahren trotz niedriger Löhne.

  • Kriterien: Mindestens 33 Versicherungsjahre, durchschnittliches Einkommen 30–80 % des Bundesdurchschnitts.

  • Höhe: Bis etwa 240 €/Monat, im Durchschnitt rund 86 €.

  • Ablauf: Automatische Prüfung und Auszahlung, abhängig von der aktuellen Einkommenssituation.

  • Sozialschutz: Grundrente ist teilweise vor voller Anrechnung in der sozialen Sicherung geschützt.


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