Aufwandsentschädigung im Ehrenamt: Steuerfreie Grenzen und Regeln 2025
Was bedeutet „Aufwandsentschädigung“?
Eine Aufwandsentschädigung ist eine finanzielle Zahlung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Sie gilt grundsätzlich nicht als klassischer Arbeitslohn, sondern als Ausgleich für Aufwand, Kosten oder den geleisteten Einsatz. In Deutschland gibt es dafür besondere steuerliche Regeln, damit Ehrenamtliche wegen kleiner Beträge nicht unnötig steuerlich belastet werden.
Die zwei wichtigsten Pauschalen
• Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)
Du kannst bis zu 840 € pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei erhalten.
Sie ist vor allem für organisatorische, verwaltende oder allgemeine Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen gedacht.
Für dieselbe Tätigkeit kann sie nicht gleichzeitig mit der Übungsleiterpauschale genutzt werden.
• Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)
Du kannst bis zu 3.000 € pro Jahr steuerfrei erhalten.
Sie gilt für Tätigkeiten mit pädagogischem, ausbildendem, künstlerischem oder betreuendem Charakter, z. B. Trainer, Ausbilder, Kursleitung oder Betreuung.
Welche Beträge sind tatsächlich steuerfrei?
Art der Entschädigung | Steuerfreier Jahresbetrag | Typische Anwendung
Ehrenamtspauschale | 840 € | Organisation, Verwaltung, allgemeine Vereinsaufgaben
Übungsleiterpauschale | 3.000 € | Unterricht, Training, Betreuung, pädagogische/künstlerische Aufgaben
Beide Pauschalen kannst du nur dann parallel nutzen, wenn es sich um zwei klar getrennte und unabhängige Tätigkeiten handelt – und nicht um dieselbe Aufgabe „unter zwei Namen“.
Beträge über diesen Grenzen gelten grundsätzlich als steuerpflichtige Einnahmen und müssen entsprechend in der Steuererklärung angegeben werden.
Gibt es eine absolute Obergrenze?
Wenn Entschädigungen innerhalb der genannten Regelungen oberhalb der jeweiligen Pauschalen liegen, können sie steuerlich als Einkommen behandelt werden.
In einzelnen Konstellationen (z. B. Zahlungen aus öffentlichen Mitteln) können besondere Grenzen oder eigene Regeln gelten. Solche Fälle sind jedoch deutlich seltener und hängen stark von der konkreten Rechtsgrundlage und Ausgestaltung ab.
Stand 2025 – hat sich etwas geändert?
Die genannten Grenzen gelten 2025 weiterhin als Standard:
-
Ehrenamtspauschale: 840 € pro Jahr
-
Übungsleiterpauschale: 3.000 € pro Jahr
Es gibt Diskussionen über mögliche Erhöhungen ab 2026 (z. B. auf 960 € bzw. 3.300 €). Ob und in welcher Form das umgesetzt wird, hängt von den endgültigen gesetzlichen Entscheidungen ab.
Dokumentation und Steuererklärung
-
Die Entschädigung sollte in der Steuererklärung angegeben werden – je nach Fall als Einkünfte aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit.
-
Wichtig ist eine saubere Dokumentation: Vereinbarung/Bestätigung der Organisation, Tätigkeitsbeschreibung, Abrechnungen und ggf. Belege.
-
Achte darauf, dass Kosten und Pauschalen steuerlich korrekt behandelt werden, damit es später keine Rückfragen gibt.
Kurzzusammenfassung
-
Für ehrenamtliche Tätigkeiten sind häufig 840 € pro Jahr (Ehrenamtspauschale) oder 3.000 € pro Jahr (Übungsleiterpauschale) steuerfrei möglich.
-
Beides lässt sich nur bei zwei getrennten Tätigkeiten kombinieren.
-
Alles darüber kann steuerpflichtig werden.
-
Dokumente und Nachweise sind entscheidend.
-
Mögliche Erhöhungen werden eher ab 2026 diskutiert.
— Das Redaktionsteam bemüht sich um genaue Informationen. Dennoch können Fehler vorkommen oder Angaben unvollständig sein. Bitte nutze den Text als erste Orientierung und hole verbindliche Auskünfte bei zuständigen Stellen ein.