Was bedeutet es, wenn eine „Gesundheits-App“ in Deutschland von der Krankenkasse anerkannt ist?
In Deutschland sind einige digitale Gesundheits-Apps inzwischen ein offizieller Bestandteil des Gesundheitssystems und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Diese Apps heißen:
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
oder: zugelassene digitale Gesundheits-Apps
Was bedeutet DiGA?
DiGA sind medizinische digitale Anwendungen, die offiziell vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen wurden. Sie gelten als anerkannte Therapie und können vom Arzt wie Medikamente oder Physiotherapie verordnet werden.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Ja.
Wenn eine DiGA ärztlich verordnet wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig.
In der Regel ist keine Vorauszahlung nötig: App herunterladen und den Freischaltcode (Rezept-Code) eingeben.
Welche Arten von DiGA gibt es?
Sie decken viele Bereiche ab, zum Beispiel:
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Psychische Gesundheit | Depression, Angst, Schlafstörungen |
| Diabetes | Management von Blutzuckerwerten und Ernährung |
| Rehabilitation | Nach Operationen oder bei Erkrankungen des Bewegungsapparates |
| Rauchstopp | Digitales Verhaltenstraining |
| Hörprobleme oder Stress | Mentale und musikalische Übungen |
| Chronische Schmerzen | CBT-Ansätze und Übungen für zuhause |
Wie bekomme ich eine DiGA?
Hausarzt oder Facharzt aufsuchen
Wenn der Arzt die App für sinnvoll hält → Verordnung
Verordnung an die Krankenkasse schicken
Krankenkasse sendet den Freischaltcode
App herunterladen und kostenlos aktivieren
Bekannte DiGA-Beispiele:
| App | Hauptfunktion |
|---|---|
| deprexis | Depressionsbehandlung über CBT |
| Vivira | Übungen für Rücken und Gelenke |
| M-Sense | Migräne-Therapie und Schlaf-/Alltagsmanagement |
| Zanadio | Unterstützung bei Gewichtsreduktion und Essverhalten |
| Somnio | Training für gesunden Schlaf (Insomnie) |
Sind diese Apps sicher?
Ja, denn sie sind:
vom BfArM zugelassen (offizielle medizinische Aufsicht)
datenschutzkonform nach DSGVO
klinisch hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit geprüft
Kann ich sie auch ohne Rezept nutzen?
In manchen Fällen ja – dann ist es meist Selbstzahlerleistung (ca. 50–300 € je nach App).
Mit Rezept sind sie für Patientinnen und Patienten kostenfrei.
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