Von der Krankenkasse anerkannte Gesundheits-Apps: Was bedeutet das?

Was bedeutet es, wenn eine „Gesundheits-App“ in Deutschland von der Krankenkasse anerkannt ist?

In Deutschland sind einige digitale Gesundheits-Apps inzwischen ein offizieller Bestandteil des Gesundheitssystems und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Diese Apps heißen:

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
oder: zugelassene digitale Gesundheits-Apps

Was bedeutet DiGA?
DiGA sind medizinische digitale Anwendungen, die offiziell vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen wurden. Sie gelten als anerkannte Therapie und können vom Arzt wie Medikamente oder Physiotherapie verordnet werden.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Ja.
Wenn eine DiGA ärztlich verordnet wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig.
In der Regel ist keine Vorauszahlung nötig: App herunterladen und den Freischaltcode (Rezept-Code) eingeben.

Welche Arten von DiGA gibt es?
Sie decken viele Bereiche ab, zum Beispiel:

Bereich Beispiele
Psychische Gesundheit Depression, Angst, Schlafstörungen
Diabetes Management von Blutzuckerwerten und Ernährung
Rehabilitation Nach Operationen oder bei Erkrankungen des Bewegungsapparates
Rauchstopp Digitales Verhaltenstraining
Hörprobleme oder Stress Mentale und musikalische Übungen
Chronische Schmerzen CBT-Ansätze und Übungen für zuhause

Wie bekomme ich eine DiGA?

  1. Hausarzt oder Facharzt aufsuchen

  2. Wenn der Arzt die App für sinnvoll hält → Verordnung

  3. Verordnung an die Krankenkasse schicken

  4. Krankenkasse sendet den Freischaltcode

  5. App herunterladen und kostenlos aktivieren

Bekannte DiGA-Beispiele:

App Hauptfunktion
deprexis Depressionsbehandlung über CBT
Vivira Übungen für Rücken und Gelenke
M-Sense Migräne-Therapie und Schlaf-/Alltagsmanagement
Zanadio Unterstützung bei Gewichtsreduktion und Essverhalten
Somnio Training für gesunden Schlaf (Insomnie)

Sind diese Apps sicher?
Ja, denn sie sind:

  • vom BfArM zugelassen (offizielle medizinische Aufsicht)

  • datenschutzkonform nach DSGVO

  • klinisch hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit geprüft

Kann ich sie auch ohne Rezept nutzen?
In manchen Fällen ja – dann ist es meist Selbstzahlerleistung (ca. 50–300 € je nach App).
Mit Rezept sind sie für Patientinnen und Patienten kostenfrei.


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